Hallo zusammen,
mein Unfall (Fersenbeintrümmerfraktur) liegt nun fast 3 Jahre zurück (19.08.2006).
2007 habe ich per Gutachten der PUV 5/20 Fußwert, sprich 10% bekommen. Mitte April 2009 habe ich nach AUB 2004 eine Neubeantragung des Invaliditätsgrades beantragt.
Am 29.06.2009 fand dann die Begutachtung bei einem Gutachter der Versicherung statt. Heute habe ich mit der Versicherung telefoniert, die mir mitteilten, dass Gutachten läge noch nicht vor. Da der Gutachter im Urlaub ist, wird es wohl vor 13.08.2009 nichts werden.
Meine Fragen:
-Versäume ich nun irgendwelche Fristen, wenn ich abwarte?
-Kann ich nach Erhalt des Gutachtens noch Einspruch einlegen und gegebenenfalls ein Gegengutachten erstellen lassen, obwohl 3 Jahre dann rum sind?
-Oder ist es sinnvoller sofort etwas zu unternehmen und von meinem Arzt ein Gutachten (kostet natürlich Geld) erstellen zu lassen und dies vor dem 19.08.2009 der Versicherung zukommen zu lassen.
-Wie sieht es aus mit Klagefristen, denn die PUV und mein Arzt sehen den Invaliditätsgrad bisher sehr unterschiedlich (bisher 5/20 (10%) PUV und mein Arzt 6/10 (24%) Fuß oder gar 4/10 Bein (28%).
Ich möchte betonen, dass 1 % für mich 1600,-- Euro bedeuten.
Ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar.
Gruß
Guido
mein Unfall (Fersenbeintrümmerfraktur) liegt nun fast 3 Jahre zurück (19.08.2006).
2007 habe ich per Gutachten der PUV 5/20 Fußwert, sprich 10% bekommen. Mitte April 2009 habe ich nach AUB 2004 eine Neubeantragung des Invaliditätsgrades beantragt.
Am 29.06.2009 fand dann die Begutachtung bei einem Gutachter der Versicherung statt. Heute habe ich mit der Versicherung telefoniert, die mir mitteilten, dass Gutachten läge noch nicht vor. Da der Gutachter im Urlaub ist, wird es wohl vor 13.08.2009 nichts werden.
Meine Fragen:
-Versäume ich nun irgendwelche Fristen, wenn ich abwarte?
-Kann ich nach Erhalt des Gutachtens noch Einspruch einlegen und gegebenenfalls ein Gegengutachten erstellen lassen, obwohl 3 Jahre dann rum sind?
-Oder ist es sinnvoller sofort etwas zu unternehmen und von meinem Arzt ein Gutachten (kostet natürlich Geld) erstellen zu lassen und dies vor dem 19.08.2009 der Versicherung zukommen zu lassen.
-Wie sieht es aus mit Klagefristen, denn die PUV und mein Arzt sehen den Invaliditätsgrad bisher sehr unterschiedlich (bisher 5/20 (10%) PUV und mein Arzt 6/10 (24%) Fuß oder gar 4/10 Bein (28%).
Ich möchte betonen, dass 1 % für mich 1600,-- Euro bedeuten.
Ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar.
Gruß
Guido