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ptbs

micca

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
30 Sep. 2009
Beiträge
311
hallo an alle

was ist ein life events,also bezüglich der postraumatische belastungsstörrung.

ist in meinem gutachten oft zu sehen ist es was erlebtes oder täusche ich mich.

und wie kann man eine ptbs beweisen,also ich bin schon bei einem gerrichtsgutachter gewesen bescheinigte dem richter ne hohe mde.richter ist ihm nicht gefolgt.wie kann man es sonst beweisen,wenn schon ein gerrichtsgutachter es sagen tut wie soll ich es beweisen.

ich frage mich halt,der richter schikcte mich zu dem gutachter,gutachter sagt auf grund des unfalles 60 mde und der richter ihn nicht folgen tut.frage ich mich womit solle ich es denn bweisen hoher wie ein gerrichtsgutachten geht doch nicht mehr.


lg micca
 
Hallo micca,

ich kenne die life events bezgl. der PTBS als "Psychosoziale Belastung". D.h. wie stark die Erkrankung dich psychisch belastet und evtl. komorbide Erkrankungen, wie Depressionen, Ängste usw.. zur Folge hat.
Noch etwas. Ich habe auch eine PTBS nach einem Unfall. Vor Gericht wird es sehr schwierig mit dieser Erkrankung durchzukommen. Es wird nach speziellen Richlinien gegangen, wann die Erkrankung auftreten darf und wann nicht. Und es muss ein Kausalzusammenhang bestehen.

Gruß
Sammy
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Richtlinien PTBS

Hallo Sammy,

was denn für Richtlinien? Kannst Du mir die Fundstelle sagen, wo die Stehen?

Gruß

Laverda
 
Hallo Laverda,

sorry, dass ich erst so spät deine Frage beantworte, hoffe aber das dir meine Antwort trotzdem noch von Nutzen ist.

Die Richtlinien habe ich z.B. aus verschiedenen wissenschaftlichen Ausarbeitungen und Büchern, wie z.B. ISBN-10: 3801707970. Grundsätzlich ist es aber so, dass sich eine PTBS nach folgedenen Kriterien zu entwickeln hat.

Diese entsteht als eine verzögerte oder protrahierte Reaktion auf
ein belastendes Ereignis oder eine Situation kürzerer oder
längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder
katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe
Verzweiflung hervorrufen würde. Dabei weden immer die Bespiele, wie Krieg, Folter, Naturkatastrophen, Vergewaltigung, schwere Unfälle, genannt.

Das Problem dabei ist, dass die persönliche Vulnerabilität, besonders wenn es um die Anerkennung dieser Krankheit geht, kaum berücksichtigt wird. Komorbide Störungen, die als sekundäre Störungen auftreten, werden oft als genetische Dosposition verstanden.

Bei mir war es z.B. so, dass mein Psychiater eine PTBS diagnostiziert hat, weil er meinen Unfall und meine Vulnerabilität für ausreichend hielt, an einer PTBS zu erkranken. Ein beratender Arzt der Unfallkasse, sah das z.B. ganz anders und hat sogar ohne Gespräche, oder Diagnosen und nur nach Akteneinsicht erkannt, dass keine PTBS oder sonstige traumatische Störung vorliegen kann. So gravierend können die Unterschiede sein.
 
Hallo Sammy1970,

was auch immer noch ein Kriterium ist, ob das Leben in Gefahr war. Bei mir wurde die Diagnose PTBS von verschiedenen Ärzten gestellt. Letztens war ich nun beim Gutachten. Ein Ergebnis habe ich aber noch nicht.

Viele Grüße

Abendsonne
 
Hallo Abendsonne,

dann hoffe ich für dich, dass auch der Gutachter die Diagnose "PTBS" bestätigt und es dir von Nutzen sein wird. Was für ein Gutachten war es denn? Privat oder vom Gericht beauftragt?

LG
Sammy
 
.... und wie kann man eine ptbs beweisen,also ich bin schon bei einem gerrichtsgutachter gewesen bescheinigte dem richter ne hohe mde.richter ist ihm nicht gefolgt.wie kann man es sonst beweisen,wenn schon ein gerrichtsgutachter es sagen tut wie soll ich es beweisen.

ich frage mich halt,der richter schikcte mich zu dem gutachter,gutachter sagt auf grund des unfalles 60 mde und der richter ihn nicht folgen tut.frage ich mich womit solle ich es denn bweisen hoher wie ein gerrichtsgutachten geht doch nicht mehr.


lg micca
Hallo micca,

eigentlich dürfte es Deine Frage von Dir nicht geben, da der Richter seine Entscheidung für das Abweichen von den Angaben des gerichtlichen Gutachters nachvollziehbar begründen muss. Der Richter darf nicht nach Gutdüncken/seiner persönlichen Meinung/seinen persönlichen Erfahrungen/seinem Glauben entscheiden. Ohne nachvollziehbare Begründung geht da nichts. Fehlt diese nachvollziehbare Begründung, dann ist das Urteil fehlerhaft. Dazu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung.
die Begründung muss (auch) deshalb nachvollziehbar sein, weil die nächste Instanz das Urteil überprüfen können muss.

Eigentlich müsste Dich Dein Anwalt darauf hinweisen. Das gehört zu seinem Job.

Grüße
oohpss
 
Hallo Sammy,

sorry dass ich erst jetzt antworte. Das Gutachten wurde von der BG beauftragt. Wegen Feststellung ob Anspruch auf eine Unfallrente in rentenberechtigter Höhe vorliegt. Was rausgekommen ist, weiß ich noch nicht.

Es heißt warten.

Viele Grüße

Abendsonne
 
hi oohhpss

also ich habe echt grad irgend wie ein schock bekommen,ich habe wirklich vergessen dass ich hier mal diese frage gestellt habe.o man jetzt passiert es schon öfters dass ich viele sachen vergesse man man man.

aber um deine ja (antwort frage)zu beantworten ja der richter hat sich über dass eigene gutachten hinwegesetzt ohne dass er überhaupt nur ansatz weise in diesem gutachten eingegangen ist.ich möchte es dir ein wenig genauer sagen damit du es auch gut verstehen kannst.hoffe es klappt,mein unfall war im jahr 2004, nach vier ein halbmonate nach dem unfall bin ich erstmal in der psychatrie bis jetzt, im jahr 2008 bin ich auch mal in einer psychosmatik sattion gewesen aber es hat nicht wirklich was gebracht.zumindest hatte ich immer angst dass ich mein job verliere denn mein artzt wolte dass ich noch eine trauma klinik besuche.naja aufjedenfall hat dass gericht erster intzans dass eigene gutachter nicht beachtet.urteilsbegrunsdung der kläger befand sich 2008 in einer station erst dort würde eine postraumatische belastungstörrung diagostiert,es ist ein zeitintervall von 5 einhalbjahren.die kausalitet ist nicht gegeben.desweiteren ist nicht ersichtlich dass der kläger in einer lebensbedrohlichen sitotaion war.
diese urteilsbegrundung ist ein reiner witz dass sagte auch der anwalt.

ich möchte es mal begrunden dass,erstinzaliche gericht hat schlampik gearbeitet die hätten meine akte einziehen müssen von der klinik in der ich bis heute ín behandlung bin denn dort were alles ersichtlich.was bezuglich der lebensbedrohlichen situation darstellt hätte dass gericht erster instanz eine zeugen einladen müssen sprich (BEDRIEBSRAT).auch da hääte man aus erster hand erfahren können ob dieser unfall hätte todlich enden können.

lebstverständlich berufung eingelegt meine berufung würde satdtgegeben,was hat jetzt dass lsg gemacht genau dass was dass ersinztanlsiche gericht hätte machen sollen.die haben an meine ärtzte fragen gestellt alle beide diplom psychologen bestädigen ist seit 2004 in behandlung in unsere klinik zu behandlungsbeginn die diagnose gestelllt ptbs.zumindest ist jetzt dort die kausalitet gegeben,were einfach gewesen für dass gericht erster instanz dies zu brüfen.wass auch dass lsg gemacht hat ist dass die jemand von bedreibsrat jetzt einbesteltt haben als zeugen denn die wollen von dem jenigen der kommt mein werdegang wissen nach meinen unfall.also kwasi die bestätigung dass ich fertig bin und dass wird er auch, ich würde gemobbt nach meinem unfall und so weiter ist zimmlich eine lange geschichte was da so alles nach meinem unfall passiert ist. ich leide bis heute mit diesen sachen und vorallem der unfall,es ist schon so weit gegangen dass mein sozailes leben komplet drunter gelitten hat.

aber ich kann nicht mehr glauben alle bescheinigen dass gleiche, ob dass gericht jetzt zuu meinen gunsten sprechen wird weiss ich nicht zumindest liegt alles auf dem tisch.aber nach dem was ich im erstinstanzlichen gericht gesehen habe kann ich nichts mehr glauben was gerichte beanlangt.meinchmal dachte ich die stecken alle unter einer decke.


ich danke dir nochmals dass du geschrieben hast


lg micca
 
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