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ptbs

micca

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
30 Sep. 2009
Beiträge
311
hallo an alle

hat jemand von euch eine mde bekommen durch die diagnose ptbs und wie hoch ist sie.
mich intresiert es deswegen weil ich von einem gutachter ´sehr hoch bewertet worden bin,durch die diagnose ptbs.


lg micca
 
Hallo,

leider nein, aber da war mal ein TimLuca, der hatte wohl was.
Er ist aber leider nicht mehr angemeldet so wie ich das sehe
 
Hallo Micca,

was meinst Du wenn Du sagst Dein Gutachter hat Dich sehr hoch bewertet
Ich denke es kommt immer auf den einzelnen an.

Ich habe 50% bekommen.

Griesu
 
Hallo,

ich wurde mit 100 % begutachtet.
Die BG die das Gutachten in Auftrag gegeben hat hat das Gutachten jedoch nicht anerkannt und ein neues machen lassen, was Sie aufgrund eines Verstosses gegen § 200 SGB VII wieder löschen musste ...

Klage läuft beim Sozialgericht.....

Gruss Tim
 
hi dagobert
wie kann ich dies verstehen also sie haben 100 prozent mde oder 100 prozent gdb,ich bin ebenfalss am sozialgerricht gelandet.

dass sozialgerricht schickte mich zu einem gutachter es würde so viele fragen gestellt,die wichtigste jedoch für mein anwalt war wie hoch ist seine mde.der gutachter kam zu einer mde von 60,wodurch die bg explodiert ist und gesagt hat es kann doch nicht sein und so weiter ich kennt ja dass spiel,von der bg.

wie ist es jetzt dagobert dass gerricht entscheidet doch auch wie dieser gutachter oder?denn fakt ist dass,dass gericht mich zu ihm geschickt hat.


würde mich freuen auf antworten

danke
 
Du hast Super Karten...immer auf das Gutachten mit den 60 % VERWEISEN:

Das Sozialgericht wird das Guatchten wahrscheinlich anerkennen, egal was die BG sagen wird, da das Sozialgericht den Gutachter auch ernannt hat.

Die BG wird versuchen mit dir einen Vergleich zu schliessen oder in Berufung gehen.

Berufe dich strikt auf das Gutachten dann hat die BG kaum eine Chance, da das Gutachten dein Beweismittel ist.

In meinem Fall kamen die 100 % durch das Gutachten das die BG in Wiuderspruchsverfahren eingeholt hat. Sei mit den 60 % zu fieden da hast nen super Guatcher erwicht der dich ernst genommen hat.


Und pass auf das die BG nicht einen Ihrer Beratungsärzte in deine Sache reinfuschen lässt...im Notfall wenn die mit nem Beratungsarzt Gutachten kommen sollten versuche es nach der neuen Rechtsprechung als nicht verwertbar erklären zu lassen.

Ich Glaub bei dir wird die BG zahlen müssen....oder in Revision gehen.

Wo wurde das Gutachten denn Gemacht?
Gruss
 
hi dagobert
wauuu ich danke dir für deine schnelle antwort finde ich echt klasse von dir,erst mal danke.

ja der gutachter war chef artzt ist eine österreicher gewesen er leitet eine klinik in stuttgart.er hat mich sehr ernst genommen und ich fande es echt klasse.

sie meinen ein vergeleichsangebot wie meinen sie es?und wenn die in eine revesion gehen wie leuft sowas

und noch die frage beratungsartzt ich habe es nicht genau verstanden was sie damit gemeint haben.also sie sind der meinung dass sich dass gericht dem gutachter anschliessen wird.

wo dass gutachten fertig war und die bg explodiert ist haben sie gesagt wir haben noch fargen an dem guatchter warum dies und jenes nicht gemacht worden ist also ich meine jetzt die bg.

der guatchter muss hier noch stellung nehmen aber letzendlich ist dass guatchter fertig.emin anwalt sagte dass was sie dene jetzt fragen wollen ist uns egal uns war dass gutachten wichtig.
 
Die BG wird veruschen widersprüche im Gutachten zu suchen und den Gutachter unglaubwürdig zu machen.

Die Anwalt hat Recht ...kann Ihnen vollkommen egal sein, denn Sie haben den Gutachter auf Ihrer Seite.

Die BG weiss das Sie höchtwarscheinlich den Prozess nun verlieren wird und hat 2 Möglcihkeiten.

1. Ein Vergleichsangebot machen und die Sache ist erledigt. Hierbei verzichtet jede Seite ein wenig ... z. B. können Sie dir vorschlagen 30 % anzuerkennen, wenn die Klage zurück gezogen wird.

2. Die BG nimmt die Niederlage hin und geht in die nächste Instanz. Hier wird wieder alles neu aufgerollt und wahrscheinlich neu begutachtet.

Mein Tip wäre wenn Sie ein Vergleichsnagbot bekommen zuzuschlagen....dann bekommen Sie Ihre Verkletzenrente und die Sache ist erledigt
wenn nicht die BG kommen lassen und abwarten wie die BG die Niederlage hinnimmt.
Entweder akzeptieren Sie das Urteil (unwarscheinlich) oder gehen in
Berufung.

Machmal legen BG en für Sie ungünstige Gutachten Ihren eigenen Beratungsärzen vor um das Gutachten anzugreifen. Dieses ist jedoch nach der neuen Rechtsprechung nicht problemlos möglich. Hierauf sollte dein Anwalt achten, wenn es dazu kommen sollte.

In meinem Fall stehen die Chancen 50 zu 50, da Ich zwar ein Gutachten mit 100 % vorweisen kann von einem angesehen Professor der Uni Münster, dieses jedoch im Verwaltungsverfahren gemacht worden ist.

Passen Sie nun genau auf wie die BG reagiert, im Normallfall hat die BG nun schlechte Karten.

Gruss
 
dagobert wenn die ein vergleich machen zum beispiel 30 prozent dann meinen sie ich soll zu schlagen warum?ich habe ja 60 bekommen.
und wie wird es naher berrechnet also mein unfall war im jahr 2004. ich würde also ab den zeitpunkt des antrags also im jahr 2007 alles ruckwirkend zuruck bekommen.

und noch was dagobert ich bin ein bissel gefangen mit dem versogunsamt ich hatte 40 prozent durch dass,dass ich zu diesem gutachter ging und die 60 bekam schickte ich dass guatchten an dass versogunsamt.sie schrieben mir ein brief in dem drin stehen tut.hier ist ersichtlich dass die einen arbeitsunfall erlitten haben.wir können so lange nicht entscheiden bis dass verfahren mit ihnen und der bg nicht ferig ist.
dagobert wenn ich so ein vergleich anehmen würde also 30 prozent als beispiel dann würde ich auch vom versogunsamt runtergestuft und dass will ich nicht.

denn ich hatte bevor ich nicht zu diesem gutachter ging 40 gdb durch diesem guatchter 60 also wenn ich ein vergleich annehme wie zum beispiel 30 mde dann werde ich von versogunsamt runtergestuft.somit verliere ich mein besonderen kundigunsschutz.und dass were nicht so gut.
 
Mit GdB 40 hast du keinen besonderen Kündigungschutz, dieser gilt erst ab gdb 50.

Es ist immer ein kleines Risiko in jedem prozess, lasse die von deinem anwalt genau beraten.

Warte ab was die BG nun versuchen wird.

das versorgungsamt muss über deien verschlimemrungsantrag schon jetzt entscheiden denn es ist nicht an das Gericht gebunden.

Fordere das Versorgungsamt auf Grundlage des Gutachtens mit dem gde 60 zur entscheidung auf.

Das Versorgungsamt möchte gerne abwarten.....klar.....aber das darfst du nicht zulassen. Die haben gefälligst jetzt zu entscheiden.

Die neuen medizinichen Unterlagen liegen vor....fertig ....das Urteil gegen die BG hat da nichts mit zu tun, darauf würde Ich die festnageln.

Gruss
 
hi dagobert
doch man hat einen kundigunsschutz mit einer grad der behinderrung von mindestens 30 oder 40 denn man kann sich gleichstellen lassen mit einem schwerbehinderten menschen bei der budes agentur für arbeit.dies tat ich und habe auch die gleichstellung.

dass werde ich meinem anwalt sagen ich danke dir.

dagobert ich habe hier oft gelesen dass,dass versogunsamt sich immer so anlieschen tut wie die mde.meinst du wirklich dass,dass geht.

die sind doch dazu verpflichtet auskunft zu geben dass vorsogunsamt und die bg,aber ich werde den anwalt dass mal seigen was sie geschrieben haben bin mal gespannt was er dazu sagen wird.


hab am diensatag mein termin bei dem werde dir aber auf jedenfall bescheid geben.aber hast mir echt hoffnung gegeben wegen diesen verfahren mir der bg dass ich zumindest gute karten habe.

danke nochmals
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo micca,
ich habe von einem BG Gutachter eine MdE von 20 auf ptbs
bekommen.Die BG hat es anerkannt und daraufhin entsprechende
Therapien eingeleitet.
Soweit so gut aber auch ich bin im Klageverfahren weil ich noch
mehr Einschränkungen habe und ich die gesammt MdE zu niedrig
finde.
Beim Versorgungsamt hingegen bekam ich 50% auf Anhieb.
Immerhin 20%weniger als von der BG und das obwohl damals
mein MdE noch nicht feststand.
Schon seltsam das die VA immer so verschieden entscheiden.
Grüße von Holger02
 
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