Die BG wird veruschen widersprüche im Gutachten zu suchen und den Gutachter unglaubwürdig zu machen.
Die Anwalt hat Recht ...kann Ihnen vollkommen egal sein, denn Sie haben den Gutachter auf Ihrer Seite.
Die BG weiss das Sie höchtwarscheinlich den Prozess nun verlieren wird und hat 2 Möglcihkeiten.
1. Ein Vergleichsangebot machen und die Sache ist erledigt. Hierbei verzichtet jede Seite ein wenig ... z. B. können Sie dir vorschlagen 30 % anzuerkennen, wenn die Klage zurück gezogen wird.
2. Die BG nimmt die Niederlage hin und geht in die nächste Instanz. Hier wird wieder alles neu aufgerollt und wahrscheinlich neu begutachtet.
Mein Tip wäre wenn Sie ein Vergleichsnagbot bekommen zuzuschlagen....dann bekommen Sie Ihre Verkletzenrente und die Sache ist erledigt
wenn nicht die BG kommen lassen und abwarten wie die BG die Niederlage hinnimmt.
Entweder akzeptieren Sie das Urteil (unwarscheinlich) oder gehen in
Berufung.
Machmal legen BG en für Sie ungünstige Gutachten Ihren eigenen Beratungsärzen vor um das Gutachten anzugreifen. Dieses ist jedoch nach der neuen Rechtsprechung nicht problemlos möglich. Hierauf sollte dein Anwalt achten, wenn es dazu kommen sollte.
In meinem Fall stehen die Chancen 50 zu 50, da Ich zwar ein Gutachten mit 100 % vorweisen kann von einem angesehen Professor der Uni Münster, dieses jedoch im Verwaltungsverfahren gemacht worden ist.
Passen Sie nun genau auf wie die BG reagiert, im Normallfall hat die BG nun schlechte Karten.
Gruss