Hallo ihr Lieben,
wichtig wäre noch zu sagen, dass bei einer Begutachtung IMMEr eine Begleitperson dabei sein sollte, um es bei Unstimmigkeiten , gerade auch was persönliche Aussagen betrifft, leichter zu haben.
Warst Du, Wili, denn allein beim Gutachter? Hattest du überhaupt ein Auswahlrecht und habt ihr, also du und dein Anwalt, selbst GA benannt?
All dies ist wichtig, denn du hast ein Auswahlrecht und kannst selbst welche Vorschlagen. Auch auf dein Recht auf eine Begleitperson hätte dich dein Anwalt hinweisen müssen. Bitte lies doch erst einmal die Beiträge zum Thema Begutachtungen etc. (auch unter den FAQ) denn dort stehen auch wertvolle Informationen für dich bereit.
Eine PTBS ist klar definiert und ist ja auch vom GA diagnostiziert worden, wenn ich das richtig verstanden habe. Worum gehts denn jetzt überhaupt in deiner Fragestellung? Wenn Du ein GA vorliegen hast, und dich damit nicht allein auseinander setzen kannst/willst, solltest du deinen Hausarzt fragen, ob der dir das erklären kann und ggf. Fehler aufzeigen kann. Wenn Du einen Fachanwalt hast, dürfte auch er in der Lage sein,dir einiges zu erklären.... so aus dem Stehgreif und ohne den Inhalt des Gutachtens zu kennen, kann man pauschal nichts sagen und schon gar keine Hilfestellung leisten,denn "Vermutungen" oder "Halbwahrheiten" bringen dich nicht weiter.
Ich fände es da besser, den Hausarzt oder einen Psychologen/Psychotherapeuten des eigenen Vertrauens zu fragen, ob er dir bei deinen Fragen und den Unklarheiten behilflich sein kann. Denn ein negatives Gutachten kann sich später auch massiv auf den Verlauf des Verfahrens auswirken.
Hoffe, ich habe dich nicht allzu sehr verwirrt und wünsche Dir viel Erfolg beim klären der Unstimmigkeiten.
Ein Tipp vielleicht noch zum Schluß, wenn Du alleine beim GA warst, solltest du immer sofort aufschreiben, was dort gelaufen ist und welche Fragestellungen aufgeworfen wurden... wenn du eine Begleitperson dabei hast, sollte diese während der Begutachtung schon Stichpunkte aufschreiben und ihr solltet dann zusammen die Begutachtung in Stichpunkten aufschreiben wie z.B. was untersucht wurde, welche Fragebögen benutzt wurden, welche Testverfahren etc. Das ist später wichtig, falls das Gutachten nicht korrekt erstellt worden ist.
So, nun wünsche ich dir nochmals viel Erfolg und die Kraft, diesen ganzen Bürokratenkrempel unbeschadet zu überstehen.
Herzelige Grüsse vonnet NixchenII