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Prozess gegen BG gewonnen

lui2020

Mitglied
Registriert seit
31 Aug. 2009
Beiträge
30
Ort
osnabrück
Hallo,
Ich habe in erster Instanz vorm SG Osnabrück gegen die BG Nahrung und Genuss gewonnen.
Die BG hat nätürlich Wiederspruch eingelegt vorm LSG Bremen.
Nun meine Frage,die BG hat mir angeboten die MDE von 20% weiter zu zahlen.
Nun sagt die BG trotz Urteil gegen sich,wir zahlen nicht .Obwohl vom Gesetz her gezahlt werden muss.
Was kann ich tun?
Mit freundlichen Grüßen
Lui
 
Hey Lui,

erstmal meinen Glückwunsch zum ersten Sieg über die Übermacht der BG.

Leider kannst du im Moment noch nicht so viel tun, durch die Berufung ist das erste Urteil noch nicht rechtskräftig.
Nach meinem Wissen - Wenn Du bereits eine unbefristete Rente (MdE) hattest, dann hätte die BG bis zur rechtlichen Entscheidung eigentlich weiter zahlen müssen bis zur entgültigen Entscheidung.
Wenn diese nur vorläufig war, dann ist diese leichter entziehbar.

Aber die Zeit bis zur Entscheidung des LSG wirst Du sicher noch schaffen ;)
 
Ich verstehe nur nicht,das ich vor 14 Tagen ein schreiben bekommen hab,dass ich die Rückzahlung für 3 Jahre bekomme.
Heut sagte man mir die Geschäftsleitung der BG hat beschlossen erstmal nichts auszuzahlen.
Ich hab gewonnen und doch damit ein Recht darauf oder?
 
Hallo Lui,

ich kenne das Sozialrecht nun nicht so genau, aber solange ein Urteil nicht rechtskräftig ist und das ist es bei Einlegung eines Rechtsmittels (Berufung) nicht, so lange müssen die nicht.
Auch wenn sie vorher was anderes geschrieben haben, so ist das kein rechtsgültiger Bescheid, sondern wahrscheinlich nur eine Absichtserklärung. Man hat es sich halt anders überlegt.

Auf Deutsch - Verar......g

Es wird sicher einen Rechtsexperten bei der BG geben, der in dem Urteil des SG glaubt Rechtsfehler gefunden zu haben.
 
Ich werde auf jedenfall kämpfen und das aussitzen.
Es ist ja unverschämt was die sich erlauben.
Denn Rechtsbeistand will ich sehen.
Mein Fall ist laut Richterin in Deutschland einmalig und die BG hat Angst,das aufgrund des Urteils nun viel mehr klagen kommen.
Ich werde weiter kämpfen.
 
Hallo Lui,

die Rechtslage in so einem Fall wie folgt, wobei hier § 154 Sozialgerichtsgesetz maßgebend ist:

Nach § 154 Abs. 2 SGG bewirkt die Berufung Aufschub, soweit es sich um Beträge handelt, die für die Zeit vor Erlass des angefochtenen Urteils nachgezahlt werden sollen. Die im Urteil zuerkannte Entschädigung ist daher vorerst vom Tag des Urteils an zu zahlen. Wegen des eingelegten Rechtsmittels der Berufung erlangt die angefochtene Entscheidung für den ganzen Umfang des entschiedenen Streitgegenstandes aber keine Rechtskraft.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Lui!

Glückwunsch zum "Teilerfolg", BG muß das erstinstanzliche Urteil umsetzten, solange bis das LSG in der Berufungsklage entweder jenes Urteil bestätigt oder ggf. auch wieder aufhebt.

Das heißt dann vorläufig Gewährung der s.g. "Urteilsrente".

Auch das zweitinstanliche LSG ist eine Tatsacheninstanz, d.h. sie haben einen neuen Amtsermittlungsgrundsatz und müssen alle zur Anklage gebrachten Punkte abermals aufarbeiten.

Viel Glück.

Gruß- Gummibär
 
Hallo lui2020,

eigentlich habe ich schon versucht, das einigermaßen klar zu formulieren. Der Gesetzestext des § 154 SGG ist noch ein bisschen weniger verständlich.

Was heißt das jetzt insgesamt:

Alles was vor dem Urteilstag des Sozialgerichtes war, wirst Du wegen der aufschiebenden Wirkung definitiv derzeit nicht bekommen und kannst Du auch nicht fordern.

Nur dann wenn Dir das Sozialgericht eine Rente oder MdE von 20 % zugestanden hat, solltest Du diese Rente beginnend ab dem Urteilstag erhalten.

Du musst Dir aber im Klaren sein, wenn die BG die Berufung gewinnt bist Du verpflichtet diese Rente ab Urteilstag zurückzuzahlen. Das sollte man sich gut überlegen.

Viele Grüße
Fender01
 
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