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Probleme mit PUV - wer weiß Rat?

Thimonreiten

Erfahrenes Mitglied
:confused:Hallo zusammen!

Meine Unfallversicherung rührt sich nicht. Unfall September 2007,Sofortige Meldung.
Nach 6 Monaten Übergangsleistung erhalten. Im November 2008 Geltendmachung
der Invalidität. Im Februar zum Gutachter. 70%. Danach Funkstille. Lediglich ein
Schreiben im Juni mit der Bitte um etwas Geduld. (verschiedene Ärzte wurden angeschrieben
wegen früherer Erkrankungen). Da wird nichts dabei rauskommen, da ich ausser Grippe
und Heuschnupfen nie krank war.

Mittlerweile volle EMR befristet erstmal bis Dezember 2010.


Versicherungsleistungen;

90.000 Euro

Todesfallsumme 25.000 Euro

monatliche Rente bei Invalidität von 50% 1000.- Euro.
Krankenhaustagegeld/Übergangsgeld.

In den AUB 2000 steht weiterhin:

Steht die Leistungserbringung dem Grunde nach fest leisten wir angemessene
Abschagszahlungen,

Mir ist schon klar, das das alles nicht so schnell geht, aber das gar nichts kommt.

Was tun? Möchte nicht gleich mit Anwalt drohen. Muss ich die Abschlagszahlung
Anfordern? Ich möchte auch keine wichtigen Fristen versäumen.

Für eure Hilfe erstmal Danke

Thimonreiten
 
Hallo Thimonreiten,
aufgrund der Erfahrungen die ich mit PUV gemacht habe würde ich nicht mit dem Anwalt drogen, sondern ich würde zum Anwalt gehen (Das mögen 500 oder 1.000 Euro sein, aber die lohnen sich).
Und geh sofort.

Es geht bei Dir um eine Masse Geld.
Und das will die Versicherung nicht herausrücken.
In der Zeit die Du denen lässt feilen die an der Strategie zur Schadensabwehr. Die holen sich nicht das Geld von den Versicherten um es dann auszuzahlen. Der Wirtschaftsbetrieb Versicherung funktioniert nur mit dem Geld das die behalten, nicht mit dem dass sie auszahlen!

Der Gutachter war von der Versicherung beauftragt?
Die 70 % sind MdE/GdB oder Invalidität?

Merke: Versicherungen sind nur nett, wenn sie Dein Geld wollen.
Nun willst Du - nach derren Auffassung - ihr Geld.
Und: Die haben jahrelanges Training in der Abwehr auch von berechtigten Leistungen.
Schau Dich mal im Board um.

Viel Erfolg!

Grüße
oohpss
 
Hallo,

bei dem von Dir geschilderten Ablauf würde ich schon mal dringend bei der Versicherung nachfragen. In den AUB sollte auch stehen, innerhalb welcher Fristen die Versicherung zu leisten hat. Die Einschätzung des Gutachters, der ja schließlich im Auftrag der Versicherung begutachtet hat, hat eine Invalidität von über 50 % festgestellt. Da muß dann eigentlich schon die monatliche Rente kommen und aus diesem Grund solltest Du nicht mit dem Anwalt drohen, sondern einen aufsuchen und ihn die Sache übergeben. Hat die Versicherung irgendwie mitgeteilt, dass sie die Invalidität nach den Vertragsbedingungen nochmals überprüfen will?

Natürlich kannst Du einfach mal eine Abschlagszahlung beantragen. Schon um auch zu sehen, wie sie reagieren.

Aber den Anwalt würde ich schnellstmöglich konsultieren.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Thimonreiten

also wegen der Rente würde ich denen Dampf machen, wird ja schließlich ab Unfalltag gezahlt.
Dann würde ich weitere Schritte schriftlich mitteilen, dass Du zum anwalt gehst.

Steht in Deinem Gutachten irgendetwas davon, dass die verbliebenen Schäden nicht vom Unfall her kommen?

Wenn dem nicht so ist, mache denen Beine, schriftlich aber bestimmt.

Wenn ein IVGrad feststeht, zahlen die Vorschuesse. Aber die sind zur Zeit gar nicht so wichtig. Denke an die Frist zur Begutachtung zum 3 Jahr hin. Es kann auch sein, dass zurückgezahlt werden muß.

Dränge auf die Rentenzahlung.

Viel Glück
 
Hallo an Alle!

Also in den Bedingungen steht:
Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditätsanspruch und bei der Unfallrente innerhalb von drei Monaten - zu erklären, on und in welcher Höhe wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen,
. Nachweis des Unfallherganges und der Unfallfolgen
- beim Invaliditätsanspruch und bei der Unfallrente der Nachweis über den
Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität
notwendig ist.


Der Grad der Invalidität ist 70%.

Im Gutachten steht das es Folgen des Unfalls sind.

Habe übrigens eine RS-Versicherung.

Gruß Thimonreiten
 
Hallo Thimonreiten,

Du solltest nun einfacher beurteilen können, ob die Versicherung die notwendigen Unterlagen erhlaten hat ode rnicht.

Wenn ja, dann halten die sich schon jetzt nicht an ihre eigenen Bedingungen (Was eher üblich wäre).
Wenn nein, dann solltest Du denen die Unterlagen zukommen lassen.

Deine RS kann Dein RA ansprechen, denn die RS tritt nur ein wenn es einen Streit gibt.
Wenn der RA aber erstmal ein Schrieben macht, dass die Versicherung sich erklären solle, ist das grenzwertig.
Oft übernehmen die Versicherungen aber auch dass, weil ja dadurch ein (teurer) Streit vermieden wird. Das hängt halt von der RS-Versicherung ab.

Es haben Dir alle empfohlen: Geh zum Anwalt, Du wirst ihn ohnehin - mit größter anzunehmender Wahrscheinlichkeit - brauchen.

Viel Erfolg!

Grüße
oohpss
 
Hallo Thimonreiten,

ich kann Dir auch nur den Rat geben sofort einen Fachanwalt für Private Unfallversicherungen aufzusuchen.

Hast Du das Gutachten schon selber vorliegen? Da muß dann doch eine Schreiben Deiner PUV dabei sein.

Da Du ja eine RSV hast wird Dir eine Klage nicht den Schlaf rauben;).

Viele Glück.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau

P.S. bin mal gespannt wann auch den Gerichten auffällt das sehr oft berechtigte Leistungsansprüche nur noch eingeklagt werden können. Wie lange die Versicherungen noch ohne eine Bestrafung Vertragsbruch begehen können.
Die Rechtsanwälte verdienen sich goldene Nasen an uns.:mad:
 
Hallo Kai-Uwe,

ich weiss vom Gutachter selbst das es 70 % sind. (Februar 2009).

Letztes Schreiben von Versicherung kam im Juni 09 mit der Bitte um etwas
Geduld. Sie müssten sich noch zusätzliche Befunde anfordern. Das wars bis
jetzt.

Gruß Thimonreiten
 
Hallo Thimonreiten,

wenn Du das GA nicht von der PUV zugeschickt bekommen hast kannst Du Dich (glaube ich) auch nicht darauf berufen.

Du kannst nach dieser langen Zeit aber trotzdem eine Antwort erwarten.

Ein RA wird Dir sicher besser helfen können.

Wir haben ja auch schon mit dem 1.GA einen RA genommen....manche sagen es war nicht klug...aber ich denke wir hatten nur die falschen Rechtsanwälte.
Nun sind bei uns die 3 Jahre rum und wir mußten trotzdem Klage einreichen.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo Kai-Uwe!


Ich habe erstmal heute einen Brief an die Versicherung verfasst mit der
Bitte um Leistungserbringung, mich über die lange Wartezeit beschwert.
Dies alles per Einschreiben. Die müssen ja irgendwie reagieren und wenn
nicht geh ich zum Anwalt.

Erstmal vielen Dank

Thimonreiten
 
Hallo,

ich hoffe, Du hast nicht vergessen das Gutachten in Kopie zu fordern. Dies wirst Du sicher noch brauchen. Ich denke mal, die Versicherung wird jetzt erst einmal die Höhe der Invalidität bestreiten.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe!

Vielen Dank für den Hinweis! Hatte ich tatsächlich vergessen! :o Brief
geht erst morgen zur Post!


Danke Thimonreiten
 
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