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Private Krankenversicherung und Schweigepflicht-Entbindungserklärung

1. Eine Versicherung, die Daten anfordert, die mit dem versicherten Ereignis nichts zu tun haben, nicht legal handelt.

Soweit wird man nicht gehen können. Der bloße Umstand, dass der Versicherer seine Fragen "offen" formuliert, bedeutet noch nicht, dass er dadurch vertragswidrig handeln will.

2. Gehört die Kentisss über eine Grippe vor 10 Jahren zu der erforderlichen Leistungsprüfung bei einem Armbruch?

Das sicherlich nicht. Eine Grippe wäre wohl auch nicht vor Vertragsschluss zu erwähnen gewesen, wenn sie nicht besonders schwer (etwa mit einem stationären Aufenthalt verbunden) verlaufen ist.

3. Wenn nun die Versicherunsggesellschaft die Angabe der Vorerkrankungen nutzt, um die Versicherungsleistung abzulehen, ist das legitimiert? Zum Beispiel wenn die Versicherung darstellt, dass ein Unfall vorsätzlich verursacht worden sei, weil der Versicherte ja bereits vor 5 Jahren unter depressiven Neurosen litt und er sich somit offensichtlich die Verletzung vorsätzlich beigebracht habe.

Eine derartige Behauptung muss der Versicherer vor Gericht beweisen. Das dürfte nahezu unmöglich sein.


4. Was bedeutet "sofern das möglich ist".

Gewisse ärztliche Behandlungen wirken sich auf zwei oder mehr Krankheiten / Verletzungen aus. Da wird es natürlich frein praktisch schwierig, die Entbindungserklörung nur auf die Behandlung einer Sache zu begrenzen. War man aber bei einem Arzt wegen einer Grippe in Behandlung und später wegen eines Armbruchs, kann man die Entbindung ohne Probleme auf die Behandlung wegen des Armbruchs beschränken.

5. Würde das den (gerechtfertigten) Ansprüchen gerecht werden oder könnte die Versicherung dann die Leistung verweigern, weil man seinen Pflichten nicht nachgekommen wäre?

Das muss man dann im Einzelfall genau prüfen. Pauschal lässt sich das nicht beantworten.

oohpss

Letztlich bedürfen solche Fragen immer eine Prüfung im Einzelfall. Es zeigt sich allerdings, dass die Versicherer häufig erst einmal versuchen, Kosten zu sparen, indem sie Zahlungen einfach verweigern. Das sollte man sich aber nicht einfach gefallen lassen. Hier ist der Versicherte in der schlechteren Position, da er es ist der - etwa durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts - aktiv werden muss. In diesen Fällen ist natürlich eine Rechtsschutversicherung sehr hilfreich.
 
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