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Pkk - gkk

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas skalar
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

skalar

Mitglied
Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung, wenn man Schwerbehindert GdB 80 und volle Erwerbunfähigkeit Rente ist, ob man da von der PKK zur GKK wechseln kann? Alter 54Jahre.

Schöne Grüße
 
Hallo skalar,

noch kannst du theoretisch in die GKV, aber nur wenn du versicherungspflichtig wirst.

Nutze doch mal die Suchfunktion: das Thema haben wir hier schon sehr ausführlich behandelt! ;)

VG
greek
 
Nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V sind Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, versicherungspflichtig, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren.

Wenn du diese Bedingung erfüllst, wirst du wieder versicherungspflichtig in der GKV. Ob du die erfüllst, sollte allerdings der Rentenversicherungsträger bei der Rentenantragstellung geprüft haben. Hat er das nicht und du bist der Meinung, du erfüllst sie, wende dich an den.

Wenn du die Bedingung nicht erfüllst, kannst du nicht in die GKV.
 
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