oerni
Erfahrenes Mitglied
ICD 10 - Verschlüsselung
Hallo Zusammen,
keine gesetzliche Änderung bei BG Verfahren in Bezug auf ICD 10 nötig, da bereits alles in SGB VII geschrieben steht.
Die gesetzkiche Pflicht zur Heilbehandlung beinhaltet immanent auch eine entsprechende Diagnoseverschlüsselung von Krankheiten oder Unfallfolgen,
die dem nationalen wie internationalen anerkannten Standart entspricht, und die die Durchführung des aktuellen Heilverfahrens,
aber ggf. auch späteren Anschlussbehandlungen oder die Prüfung anderer Ansprüche des Versicherten wie z.B. auf Pflegeleistungen oder Renten sicherstellt. (§§ 27-33 SGB VII)
Darüber hinaus legt §34 Abs. 1 SGB VII den Unfallversicherungsträgern die allgemeine Pflicht auf, alle Maßnahmen zu treffen, durch die frühzeitig nach den Versicherungsfall
entsprechende und sachgemäße Heilbehandlung und, soweit erforderlich, besondere unfallmedizinische oder Berufskrankheiten-Behandlungen gewährleistet wird.
(u.a. aus einer Stellungnahme des Bumi Gesundheit.)
Hallo Zusammen,
keine gesetzliche Änderung bei BG Verfahren in Bezug auf ICD 10 nötig, da bereits alles in SGB VII geschrieben steht.
Die gesetzkiche Pflicht zur Heilbehandlung beinhaltet immanent auch eine entsprechende Diagnoseverschlüsselung von Krankheiten oder Unfallfolgen,
die dem nationalen wie internationalen anerkannten Standart entspricht, und die die Durchführung des aktuellen Heilverfahrens,
aber ggf. auch späteren Anschlussbehandlungen oder die Prüfung anderer Ansprüche des Versicherten wie z.B. auf Pflegeleistungen oder Renten sicherstellt. (§§ 27-33 SGB VII)
Darüber hinaus legt §34 Abs. 1 SGB VII den Unfallversicherungsträgern die allgemeine Pflicht auf, alle Maßnahmen zu treffen, durch die frühzeitig nach den Versicherungsfall
entsprechende und sachgemäße Heilbehandlung und, soweit erforderlich, besondere unfallmedizinische oder Berufskrankheiten-Behandlungen gewährleistet wird.
(u.a. aus einer Stellungnahme des Bumi Gesundheit.)