Hallo
vielleicht kann jemand hier einmal Licht ins Dunkle bringen.
Mir liegt ein Gutachten vor, dass 5/10 Beinwert für eine zukünftige OSG Versteifung bescheinigt. Die Versicherung will auch auf Grundlage dieses G. abrechnen, wirft aber noch einige Steine hinter mir her.
Gutachterkosten müssten angerechnet werden, auf einmal hätte ich ne Vorschädigung obwohl diese im gutachten definitiv verneint wird und weil die angegeben zu 80% ige Wahrscheinlichkeit falsch interpretiert wird.
Hat jemand andere Erfahrungswerte (Gleidertaxe) mit OSG Versteifungen ?
Danke und Gruß
vielleicht kann jemand hier einmal Licht ins Dunkle bringen.
Mir liegt ein Gutachten vor, dass 5/10 Beinwert für eine zukünftige OSG Versteifung bescheinigt. Die Versicherung will auch auf Grundlage dieses G. abrechnen, wirft aber noch einige Steine hinter mir her.
Gutachterkosten müssten angerechnet werden, auf einmal hätte ich ne Vorschädigung obwohl diese im gutachten definitiv verneint wird und weil die angegeben zu 80% ige Wahrscheinlichkeit falsch interpretiert wird.
Hat jemand andere Erfahrungswerte (Gleidertaxe) mit OSG Versteifungen ?
Danke und Gruß