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OSG Versteifung / Gliedertaxe

waimea002

Nicht aktive Mitglieder
Hallo
vielleicht kann jemand hier einmal Licht ins Dunkle bringen.

Mir liegt ein Gutachten vor, dass 5/10 Beinwert für eine zukünftige OSG Versteifung bescheinigt. Die Versicherung will auch auf Grundlage dieses G. abrechnen, wirft aber noch einige Steine hinter mir her.
Gutachterkosten müssten angerechnet werden, auf einmal hätte ich ne Vorschädigung obwohl diese im gutachten definitiv verneint wird und weil die angegeben zu 80% ige Wahrscheinlichkeit falsch interpretiert wird.

Hat jemand andere Erfahrungswerte (Gleidertaxe) mit OSG Versteifungen ?

Danke und Gruß
 
Hallo waimea,

bei einer Versteifung kann man sich die Gliedertaxe eigentlich schenken. Das ist die Bewegungsunfähigkeit im Fuß = 40 %.

Wurde bei mir auch so abgerechnet.

Ansonsten wären die 5/10 Beinwert ja nur 35 %, da ein Bein ja "nur" 70 % sind.

Die Gutachterkosten dürften eigentlich nicht angerechnet werden, in den mir vorliegenden AUB steht jedenfalls drin, dass diese Kosten der Versicherer zu tragen hat.

Welche AUB sind bei dir vereinbart?

Gruß Jens
 
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