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Opferschutz?

franzisko

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

ich bin noch relativ neu hier und habe mich hier bei euch angemeldet, da ich der Meinung bin, dass ich mit meinem Anliegen hier richtig bin. Es geht darum, dass ich vor einiger Zeit mal Opfer eines Überfalls wurde und seither verfolgt mich die Panik, dass so etwas wieder passieren könnte. Kann man sich denn da für den Fall der Fälle irgendwie versichern lassen?
 
Was willst du denn genau versichern?
Deine finanziellen Schäden bei einem Raubüberfall sind über die Hausratversicherung abgedeckt.

Medizinische Hilfe bekommst du von deiner Krankenkasse. Wenn du einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz bei deinem zuständigen Versorgungsamt gestellt hast, bekommst du die medizinische Hilfe ohne Zuzahlungen. Und bei einem dauerhaften Schaden eine kleine monatliche Rente und evt. Einkommenseinbußen ausgeglichen.
 
Was willst du denn genau versichern?
Deine finanziellen Schäden bei einem Raubüberfall sind über die Hausratversicherung abgedeckt.

Medizinische Hilfe bekommst du von deiner Krankenkasse. Wenn du einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz bei deinem zuständigen Versorgungsamt gestellt hast, bekommst du die medizinische Hilfe ohne Zuzahlungen. Und bei einem dauerhaften Schaden eine kleine monatliche Rente und evt. Einkommenseinbußen ausgeglichen.

Hallo,

es geht mir eben genau um diesen Opferschutz. Da sehe ich mich ehrlich gesagt nicht so wirklich durch. Auf http://www.rechtschutzversicherungen.com/leistungsarten/privat-und-familie/opferschutz/ steht zum Beispiel "Mit einer Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten können die Geschädigten dann entsprechende Ansprüche gegen die zuständige Polizeibehörde machen".

Besteht da denn nun ein Unterschied zu dem in in der Hausratsversicherung versicherten Opferschutz?
 
Hallo,

es geht mir eben genau um diesen Opferschutz. Da sehe ich mich ehrlich gesagt nicht so wirklich durch. Auf zum Beispiel "Mit einer Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten können die Geschädigten dann entsprechende Ansprüche gegen die zuständige Polizeibehörde machen".

Hallo Franzisko,
und du willst hier nicht nur (potentielle) Opfer auf diese tolle Seite locken, die zum einen genau wie ein gewisser Verein der nur Opfern helfen will auch gleich die ARAG empfiehlt und dafür Werbung macht.

Wobei das tolle ist auf der einen Seite kann der Inhaber eine Versicherung empfehlen, auf anderen Seite drückt er sich vor jeder Verantwortung:

HINWEIS

Der Betreiber dieser Seite ist keine Versicherungsgesellschaft und auch kein Versicherungsvetreter oder -makler, sondern stellt Ihnen lediglich Informationen und Vergleiche zu empfehlenswerten Produkten und Angeboten im Bereich Rechtsschutzversicherungen vor.

Ich finde diese Art von Seiten zum k...!

VG DH
 
Heute ist ein Baukran in einen Aldi-Markt (Bad Homburg-Hessen) gestürzt.

Nach meinem bisherigen Wissen gab es ein Todesopfer.

Dies ist ein Fall für eine Unfallversicherung !

(Jetzt nur noch für die Hinterbliebenen des Todesopfers).

Aber eine Opferversicherung?


Meggy
 

Hallo Meggy,
scheint halt so ein Marketingidee einer Versicherung zu sein. :D
Auffällig ist das z.B. Dinge wie das Recht als Nebenkläger aufzutreten, was einem auf Staatskosten zusteht, als Versicherungsleistungen dargestellt werden. :rolleyes:
Lies es dir doch einfach mal durch wenn du Zeit hast, dann wirst du sicher verstehen was ich meine! ;)

VG DH
 
Hallo,

es geht mir eben genau um diesen Opferschutz. Da sehe ich mich ehrlich gesagt nicht so wirklich durch. Auf http://www.rechtschutzversicherungen.com/leistungsarten/privat-und-familie/opferschutz/ steht zum Beispiel "Mit einer Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten können die Geschädigten dann entsprechende Ansprüche gegen die zuständige Polizeibehörde machen".

Besteht da denn nun ein Unterschied zu dem in in der Hausratsversicherung versicherten Opferschutz?

Bei der von dir zitierten Versicherung handelt es sich um eine Rechtsschutzversicherung, die eben auch die Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Überfall beinhaltet. Damit kannst du einen Anwalt beauftragen, der die Ansprüche gegen den Schädiger geltend macht (falls bei dem etwas zu holen ist). Das beinhaltet sowohl deine materiellen Schäden, wenn dir etwas entwendet wurde, als auch Schmerzensgeld - und evtl. weitere Ansprüche (Lohnausfall usw.).

Bei der Hausratversicherung kannst du ausschließlich deine materiellen Schäden aus einem Raubüberfall geltend machen. Dazu brauchst du auch keinen Anwalt, du reichst einfach eine Aufstellung der geraubten Dinge zusammen mit dem Polizeibericht über den Überfall bei deiner Hausratversicherung ein.

Zusätzlich zu den beiden Versicherungen kannst du einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz - OEG - bei deinem zuständigen Versorgungsamt stellen. Solltest du bleibende Schäden haben, kannst du eine kleine monatliche Rente bekommen (einkommensunabhängig, nur abhängig vom Ausmaß der Schädigung). Solltest du wegen der Schädigung nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können, kannst du weitere Leistungen wie Ausgleichsrente und Berufsschadensausgleich erhalten. Diese sind dann einkommensabhängig und orientieren sich an deinem letzten Verdienst.
Außerdem bekommst du nach einer Anerkennung nach dem OEG die notwendige Heilbehandlung kostenfrei, also ohne Zuzahlungen. Und kannst z.B. eine Psychotherapie direkt über das Versorgungsamt bekommen, was manchmal sehr hilfreich ist, da diese Therapien lange Wartezeiten haben, die man damit umgehen kann.
 
Bitte keine Fullquotes des vorigen Beitrags!

Okay, und macht dann jetzt deiner Meinung nach diese zusätzliche Option in der Rechtsschutzversicherung Sinn?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Kann ich dir so einfach nicht beantworten, dazu müsste man sich mit den Bedingungen einer anderen Rechtsschutzversicherung beschäftigen und sehen, ob diese Dinge im Prinzip darin schon abgedeckt sind. Da ich (bewußt) keine habe, habe ich das noch nie gemacht.
Aber ich würde vermuten, dass keine zusätzlichen Dinge enthalten sind, die nicht auch im Rahmen einer "normalen" Rechtsschutzversicherung abgedeckt wären. Zumindest klingt es auf den ersten Blick für mich so.

Mir kommt diese Versicherung recht suspekt vor, weil viele Aussagen völlig falsch sind. Z.B.: "Die Rechtsschutzversicherung für Opfer von Gewalttaten hilft bei der strafrechtlichen Verfolgung eines Täters," Das dürfte wohl nicht Sache einer Versicherung, sondern der entsprechenden Behörden sein. Das mit der Nebenklage wurde ja schon erwähnt.
Entweder es ist nur unglücklich formuliert oder man geht bewußt auf "Dummenfang".

Sieh dir doch mal die Versicherungsbedingungen einer anderen Rechtsschutzversicherung an.
 
Hallo


So einen Quatsch braucht man nicht !Wenn man sich gleich an den Weißen Ring wendet hilft er einen bei den Anträgen .Ob du jemals was vom Täter erhältst ist fraglich auch wenn er gefasst wird.
Ich habe mit meinen Betreuer vom Weißen Ring gleich den Antrag auf OEG .Da es ein Arbeitsunfall war haben die mir beim Wiederspruch wegen Unfallrente von der Bg geholfen.Anfangs wurde abgelehnt und dann erhielt ich endlich nach 3 1/2 Jahren einen Teilabhilfebescheid für 20% und das bis zum 2. Jahrestag.
Der Rest wo keine Zahlung stattfand wird von den OEG geprüft und ich sollte den Bescheid eigentlich schon bekommen haben aber meine Sachbearbeiterin die sich mit den Fall auskennt ist leider erkrankt und kommt erst Anfang des nächsten Jahres wieder.
Man muß allerdingst auch nachweisen das man lange und dauerhafte Probleme hat und dadurch seine Arbeit nicht mehr machen kann.
Ich bin wegen körperlichen Beschwerden die sich bei meiner PTBS einstellten.Chronisches Schmerzsyndrom,Fibro BSV ,Kniearthrose und Handarthrose seid 2.2012 in EMR .Konnte vorher mit Rückenproblemen noch arbeiten weil es leichte Arbeit in der Spielhalle war und dann hat der Überfall alles ausgelöst.
Den Berufsschadenausgleich bekommt man vom OEG nicht weil die Bg dafür zuständig ist und die meint das meine unfallunabhängigen Schäden im Vordergrund nach 2 Jahren stehen und deshalb nur solange zahlen.Denke das das OEG nur die Restsymtome von der PTBS anerkennt und nicht die Schmerzen aber ich werde sehen.
Habe auch immer Kontakt zur Sachbearbeiterin gehalten und informiert wier es mir geht und weil die Entscheidung beim Ärztlichen Dienst solange gedauert hat hat sie sich netter weise persöhnlich drum gekümmert damit es zum Abschluß kommen kann.Die Ärztin mußte nach den Gespräch ihre Stellungsnahme korrigieren und ergänzen und es liegt bei ihr nur ist sie erkrankt.Hatte gehofft vor Weihnachten noch den positiven Bescheid zu erhalten.
Gehe immer noch zur Psychologin und habe einen Schmerzarzt .Ohne meinen Mann gehe ich nur zur Therapie und Abends nicht raus.Habe mich sehr zurück gezogen ,war vorher ne Powerfrau und schaffe kaum den Haushalt.Bin einfach nicht mehr belastbar und wenn die Kinder da waren brauche ich 2 Tage Ruhe selbst das Telefon ist mir egal.
Waren Samstag Nachmittag zum Knobelturnier und zwischendurch bekam ich ne Panikattagge obwohl ich nicht mit den Rücken zur Tür saß.
Auch leidet unsere Beziehung drunter SEx kann ich nicht zulassen bekomme dann Schmerzen mein Mann ist manchmal genervt aber freut sich wenn ich dann mal wieder was mit ihn unternehme.
Überfall war 11. 2009
Stellt es euch nicht so einfach vor das man was über das OEG bekommt da müssen langwierige Gründe und nach gewiesene Erkrankungen vorliegen und man muß auch dran gearbeitet haben haben.

LG SONJA
 
Den Berufsschadenausgleich bekommt man vom OEG nicht weil die Bg dafür zuständig ist und die meint das meine unfallunabhängigen Schäden im Vordergrund nach 2 Jahren stehen und deshalb nur solange zahlen.
LG SONJA

Das stimmt so nicht ganz. Die Leistungen nach dem OEG ruhen, so lange die BG leistet. Wenn die BG nicht mehr leistet, leben die Leistungen nach dem OEG wieder auf. Es könnte dann auch ein Berufsschadensausgleich gezahlt werden.
Lies dir dazu mal den §65 Bundesversorgungsgesetz (BVG) durch, wobei bei §65 Abs. 3 BVG das Wort "insoweit" sehr wichtig ist.
 
Wie genau ist der Schaden passiert? Wurde versucht dir die Sachen wegzureißen oder wurde Gewalt gegen dich angewendet?
 
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