mal gelesen und nicht wiedergefunden: OLG München lehnt Mitarbeiter des OFI (Dr. Castro) als befangen ab....
wer kann mir Details benennen - am besten Aktenzeichen?
mal gelesen und nicht wiedergefunden: OLG München lehnt Mitarbeiter des OFI (Dr. Castro) als befangen ab....
wer kann mir Details benennen - am besten Aktenzeichen?
2.09.2022 · IWW-Abrufnummer 231381
Oberlandesgericht Karlsruhe: Urteil vom 27.06.2022 – 9 U 125/19
1. Sind nach einem Verkehrsunfall Wirbelsäulenverletzungen des Geschädigten streitig, ist eine Begutachtung durch einen erfahrenen Facharzt für Orthopädie notwendig.
2. Distorsionsverletzungen der Wirbelsäule sind für einen orthopädischen Sachverständigen - und für das Gericht - grundsätzlich auch dann objektivierbar, wenn eine Dokumentation durch bildgebende Verfahren nicht möglich ist. Erforderlich ist eine sorgfältige Untersuchung durch den medizinischen Sachverständigen, bei der insbesondere die Anamnese eine wesentliche Rolle spielen muss.
3. Interdisziplinäre Gutachten nach der Konzeption von Mazzotti und Castro (vgl. die Darstellung in NZV 2008, 113 sowie Mazzotti/Castro u. a. in NZV 2013, 525 und NZV 2016, 263) sind aus methodischen Gründen bei Distorsionsverletzungen der Wirbelsäule in der Regel wenig geeignet, verlässliche Feststellungen zu Unfallverletzungen zu treffen.
4. Persistierende Beschwerden nach einer mittelgradigen Distorsion der Lendenwirbelsäule sind auch dann durch das Unfallgeschehen verursacht, wenn bei der Entwicklung der Beschwerden bestimmte unfallunabhängige Dispositionen des Geschädigten (hier: ein Hohlrundrücken und psychosomatische Faktoren) eine Rolle gespielt haben (vgl. BGH, NJW 1996, 2425 [BGH 30.04.1996 - VI ZR 55/95]).
5. Führt eine mittelgradige Distorsion der Lendenwirbelsäule nach einem Verkehrsunfalle zu dauerhaften Beschwerden im Sinne eines Schmerzsyndroms mit Auswirkungen auf die Lebensführung im beruflichen und im privaten Alltag, kann ein Schmerzensgeld von 10.000 € gerechtfertigt sie.