Hallo @,
bekommt den das eine Verfahren von dem anderen Verfahren etwas mit?
Eigentlich ja nur, wenn man die darauf hinweist!
Oder?
Ja, denn das Gericht fragt dort eventuell auch nach Gutachten an, bzw. das Versorgungsamt und schon sind die miteinander verkoppelt.
Das OEG-Verfahren sollte an für sich unabhängig sein, doch das Versorgungsamt mischt überall mit, da es ja um Entschädigungen geht.
Die haben sich bei mir überall eingemischt, beim GdB und der DRV, das ist sicher.
Da ich auch noch meine Rente aufstocken muss (da mir meine EMR in eine Arbeitsmarktrente verändert wurde, plötzliche Wunderheilung) und es zwischen dem Jobcenter und der DRV eine gemeinsame Arbeitsanweisung bezüglich der Arbeitsmarktrente gibt, hängen die jetzt auch noch da mit drinnen. "Toll"
Viele Grüße beiself