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Neues von mir + Frage zur PUV

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas mary69
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

mary69

Mitglied
Hallo liebe Forengemeinde,

erst mal hoffe ich, ihr habt alle entspannte Weihnachtsfeiertage hinter euch gebracht. :)

Von mir gibt´s etwas Neues. Nicht viel, aber immerhin. Ich hatte dem Bescheid des Versorgungsamtes mit 20 % GdB auf Anraten der Schwerbehindertenvertretung meines Arbeitgebers widersprochen. Die wollten dann natürlich weitere Begründungen, Diagnosen usw. Unsere Gewerkschaft hat eine anwaltliche Beratungsstelle, und dort wurde mir erklärt, dass ich quasi Dauergast bei Ärzten werden müsste und mich auf einen langen und schweren Kampf einstellen müsste. Da ich von einer Kollegin (Schöffin am Sozialgericht) manchmal haarsträubende Geschichten höre, habe ich davon Abstand - und den Widerspruch zurück genommen. Ich bin auch nicht der Typ, der sein Leid so nach Außen trägt, Klagen oder Jammern liegt mir nicht. Das ist natürlich in meiner Situation blöd, schon klar.

Jetzt, 13 Monate nach dem Unfall, steht die Auseinandersetzung mit meiner PUV an. Zur Zeit habe ich noch einen Antrag auf Rehasport laufen, den ich von einem zweiten Orthopäden bekommen habe. Mit meinem ersten Arzt bin ich irgendwie unzufrieden. Wahrscheinlich jammere ich nicht genug, damit der mich ernst nimmt...
Es ist so, dass die WS noch schmerzt. Besonders im LWS/BWS-Übergang, aber auch viel die Weichteile im LWS. Klar, da steht alles steiler, und das wird sich durch die Keilwirbelbildung auch nicht mehr ändern.

Die Meldefristen für die PUV sind 12 - 15 Monate nach Unfall, also ist jetzt der Zeitpunkt, an dem ich aktiv werden muss. Was muss ich nun genau machen? Reicht ein formloser Brief, dass die sich kümmern solllen, also einen Gutachter benennen und sich die Unterlagen anfordern dürfen?

"Stört" es da, dass ich noch den Antrag auf Rehasport auf dem Weg zur KK habe? Das dauert ja auch noch über ein Jahr, bis das abgeschlossen ist. Allerdings kann ich sporteln, wie ich will, der Keilwirbel bleibt ebenso wie die steile LWS. Im Bericht des zweiten MRT heißt es: Deutliche WBKdeformierung mit Streckfehlhaltungder unteren BWS und leichter kyphotischer Achsabknickung. Keine Ahnung, ob ich an der (Streck)Haltung was ändern kann. An dem deformierten Wirbel ändert aber kein Sport etwas, denke ich.

Bisher habt ihr mir schon viel weitergeholfen, dafür danke ich euch schon mal!

LG und einen Guten Rutsch,
mary


Edit: Hier noch der Link zu meinem Unfall. http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=20449
 
Invaliditätsfeststellung

Hallo mary,

lasse Dir von der PUV den erforderlichen Fragebogen zur Bestätigung,
dass eine bleibende Invalidität eingetreten ist, übersenden.

Dein Arzt bestätigt, dass die Heilbehandlung abgeschlossen ist und
Dauerfolgen bestehen.

Nach Eingang des Formulars wird die Versicherung sehr wahrscheinlich
ein Gutachten in Auftrag geben, das die Höhe der Invalidität bestimmt.

Über Gutachten für die PUV kannst Du hier in der "Suchen" Funktion
schon jetzt viel nachlesen.

Wenn Du Fragen hast stelle diese hier ein. Alle helfen gerne!


Viele Grüße und alle guten Wünsche für 2012

Meggy
 
Hallo MEGGY,

vielen Dank schon mal. Den Fragebogen werde ich dann wohl per Mail anfordern.
Zum Thema PUV und Gutachten habe ich vor einiger Zeit das Forum durchsucht. Es sieht ja so aus, als wäre das auch Glückssache. Also der GdB hat wohl nur eingeschränkt mit dem Ergebniss zu tun, was die PUV in ihrem GA feststellen mag... :(

Gilt denn die Behandlung als abgeschlossen, wenn noch Reha-Sport läuft?
Und wie sieht es aus, wenn ich bei mehr als einem Arzt war? :confused:

Ich sehe schon, die Sache bescherrt mir noch Einiges an Ärzte-Lauferei. Ab und an habe ich jetzt auch noch ein "Kribbeln" unterhalb der Bruchstelle bis hin zu Taubheitsgefühl. Das sollte ich also besser noch vor der Begutachtung "reklamieren".

LG und vielen Dank,
mary
 
Hallo Mary,
Du legst den Fragebogen am besten dem Arzt vor, bei dem Du hauptsächlich seit dem Unfall in Behandlung bist.
Der Arzt soll dann die Dauerschäden/Invalidität bescheinigen.

Falls der Arzt den Fragebogen/das Attest direkt an die Versicherung schickt, teile Deiner Versicherung bitte unbedingt per Einschreiben/Rückschein mit, dass bei Dir eine Dauerschaden/Invalidität eingetreten ist und Du Leistungen aus Deiner Versicherung geltend machst und das Dein Arzt die Unterlagen an die Versicherung abgeschickt hat.

Nur so bist Du wegen der Fristwahrung auf der sicheren Seite!

Dein Arzt wird von der PUV im Rahmen des Attest/Fragebogens meist danach gefragt, ob ein "beurteilungsfähiger Endzustand" erreicht ist, bzw. wann er eine Begutachtung für sinnvoll hält.

Alles Gute und lieben Gruß
magenta
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Mary69,

eigentlich ist es egal von welchem Arzt du die Bescheinigung bekommst, dass mit einer Invalidität zu rechnen ist. Bei mir war es der Hausarzt.

Wie es danach weiter geht, entscheidet deine Versicherung. Entweder du wirst begutachtet oder man entscheidet nach Aktenlage.

Nach 15 Monaten muss ein Grad der Invalidität vorliegen. Danach hast entweder du oder die Versicherung die Möglichkeit - bis 3 Jahre nach Unfalltag - einer Nachbegutachtung.

Wenn du eine Nachbegutachtung willst, musst du es in 4 Wochen schriftlich mitteilen.

Sind alle zufrieden mit der 1. Begutachtung, wird die Akte geschlossen.

Gruß Seidenpfötchen
 
Hallo Mary,

eigentlich ist es egal von welchem Arzt du die Bescheinigung bekommst, dass mit einer Invalidität zu rechnen ist. Bei mir war es der Hausarzt.

Die Bescheinigung des Arztes muss die Aussage beeinhalten, dass ein Dauerschaden/Invalidität eingetreten ist.

Eine Aussage, das mit einer Invalidität zu rechnen ist reicht für die fristgerechte Geltendmachung Deiner Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nicht aus.

Lieben Gruß
magenta
 
Hallo Magenta,

Entschuldigung, war ein freie Übersetzung von mir.
Aber eine Invalidität muss auch noch nicht bescheinigt werden, sondern :

" Werden die Unfallverletzungen vollkommen abheilen, wenn nein, wann lässt sich der Umfang des Dauerschadens sicher feststellen "

Den Bericht zur Anmeldung eines Dauerschadens muss man selber bei der PUV beantragen und dann nur einen Arzt finden, der bereit ist nach einem Jahr schon das " nein " an zu kreuzen. Aber man braucht es um weiter im Spiel zu bleiben.

Vor allem wenn nach einem Jahr noch nicht 100 % ersichtlich ist, ob es zu einer Invalidität kommt ( Ärzte sind ja Optimisten - alles wird gut ). Ich musste schon ganz schön suchen und betteln, für dieses " nein ".

Etwas schriftlich nieder zu schreiben ist nicht so einfach, ich hoffe ich habe nicht noch mehr Fragen aufgeworfen.

Guten Rutsch
Seidenpfötchen
 
Meldung der Feststellung der Invalidität an die PUV

Hallo mary, magenta, Seidenpfötchen und alle die dieses interessiert,

bei meiner PUV war/ist der benannte Fragebogen der Schlussbericht (aus meinen Unterlagen)

hier eine Abschrift:
___________________________________________________________________________________________________________________________________________________

...................... Schlussbericht......................
(bitte erst nach Abschluss der ärztlichen Behandlung
- spätestens jedoch 15 Monate nach dem Unfall -
in allen Punkten sorgfältig ausgefüllt und unterschrieben einsenden!


I. Angaben des Verletzten

1. Welcher Arzt hat Sie zuletzt behandelt (Name, Anschrift, Datum).............................

2. Welche Folgen de Unfalls werden nach Ihrer Meinung dauernd bestehen bleiben (kurze stichwortartige Angaben). ...............

3. + 4. weitere Fragen zu Berufsgenossenschaft und Angaben zu Konto. Nr. usw.

Erklärung und Entbindung von der Schweigepflicht für alles mögliche.

Ort, Datum, Unterschrift des Verletzten und/oder Versicherungsnehmers


II. Angaben des zuletzt behandelnden Arztes:
(Bitte beachten Sie, daß es hier nur auf den dauernd verbleibenden Unfallschaden ankommt)

1. Wann wurde die Heilbehandlung wegen der Unfallfolgen abgschlossen bzw. wann wird sie abgeschlossen werden?....................

2. Wird der Unfall Dauerfolgen hinterlassen Ja ... Nein...
Wenn ja: worin werden diese bestehen?..................................................................

3. Wenn ja: Wann kann die Höhe des Dauerschadens festgestellt werden?

Von heute an gerechnet, in.... Monaten..... Sofort (Zahl der Monate angeben oder ankreuzen)

Ort, Datum, Unterschrift (Arzt)

Seite 2

Weitere Angaben des Verletzten über die Behandlung der Unfallfolgen:

Namen und Anschriften der Krankenhäuser, Aufenthaltsdauer.....................

Namen und Anschriften der Ärzte die die Unfallfolgen behandelt haben , Dauer der Behandlung..........................

Bei welchen Ärzten/in welchen Kliniken waren Sie wegen der Unfallfolgen inzwischen zur Nachuntersuchung/Begutachtung?
Für welche Stelle und wann?.......................................................................


Wünsche Allen ein gutes, glückliches 2012

Meggy
 
Hallo Beinmodel,

von Natur aus bin ich sehr, sehr ungeduldig (Sternzeichen Widder).

Mein Unfall und die damit verbundenen körperlichen Einschränkungen
haben mich gegenüber meiner Umwelt und meiner Familie jedoch (etwas)
sensibler gemacht.

Zeit habe ich jetzt, im krassen Gegensatz zu meinem früheren Lebensryhtmus,
im Überfluss.

Es ist mir ein Bedürfnis Unfallopfern bezüglich der privaten Unfallversicherung
zu helfen.

Durch meinen Unfall habe ich mich sehr lange und intensiv (2 1/2 Jahre)
mit den Versicherungsbedingungen der privaten Unfallversicherungen
beschäftigt. Meine weitere Zukunft (finanzieller Art) war von der Zahlung
einer hohen Invaliditätsentschädigung und einer Rentenzahlung durch die
PUV in hohem Maß abhängig.

Gekämpft und auch gewonnen habe ich (trotzdem plagen mich Zukunftssorgen).


Dir und Deiner Frau wünsche ich für 2012
alles, alles Liebe und Gute und Dir gesundheitliche Besserung

Meggy
 
Hallo zunächst einmal an alle Forenmitglieder !
Allen ein gutes Neues Jahr 2012 !:)

Habe gerade dieses Thema durchgelesen und bin auf einen FEHLER im Beitrag
von SEIDENPFÖTCHEN gestoßen !
Sie zitiert noch die alten Versicherungsbedingungen bezüglich der Nachuntersuchung.
Danach war es so, dass der Versicherungsnehmer das Recht auf Neubemessung des Grades der Invalidität 4 Wochen nach der Leistungsmitteilung des Versicherers anmelden musste ( § 11 der PUV- Vers.-Bedingungen ).

Seit dem 1.1.2009 gelten für alle Neu- und Altverträge die geänderten Bedingungen im Versicherungsvertragsgesetz.

Darunter fällt auch der genannte § 11:
... Dieses Recht ( Neubemessung ) muß seitens des Versicherers mit Abgabe seiner Erklärung entsprechend I., seitens des Versicherungsnehmers vor Ablauf der 3-Jahres-Frist ausgeübt werden.
Hier hat sich direkt einmal für Versicherungsnehmer etwas verbessert !

Viele Grüße

Gerhard 001
 
Hallo und ein frohes neues Jahr an alle :)

@ Gerhard 001, du meinst sicher den §188

VVG § 188 Neubemessung der Invalidität

(1) Sind Leistungen für den Fall der Invalidität vereinbart, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre nach Eintritt des Unfalles, neu bemessen zu lassen. In der Kinderunfallversicherung kann die Frist, innerhalb derer eine Neubemessung verlangt werden kann, verlängert werden.
(2) Mit der Erklärung des Versicherers über die Leistungspflicht ist der Versicherungsnehmer über sein Recht zu unterrichten, den Grad der Invalidität neu bemessen zu lassen. Unterbleibt diese Unterrichtung, kann sich der Versicherer auf eine Verspätung des Verlangens des Versicherungsnehmers, den Grad der Invalidität neu zu bemessen, nicht berufen.

Quelle:http://www.versicherungsgesetze.de/versicherungsvertragsgesetz2009/

Grüße

Metty 21
 
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