Hallo liebe Gemeinde,
vor ein paar Jahren hatte ich einen schweren Unfall ,bei dem ich absolut unschuldig beteiligt war.Nach Verdienstausfall ,Schmerzensgeld usw. hatten wir damals folgende Abfindungserklärung vereinbart:ein eventueller materieller unfallbedinger Zukunftsschaden bleibt vorbehalten.Weiterhin bleibt ein Anspruch auf ein weiteres Schmerzensgeld vorbehalten,für den Fall ,daß unfallbedingt eine wesentliche Gesunndheitsverschlechterung eintritt,verglichen mit dem Gesundheitszustand,wie erim Arztbericht das Krankenhauses... (will ich hier nicht nennen) festgehalten ist.Damals hatte ich einen GdB von 30. Nun einige Jahre später hat sich mein Gesundheitszustand unfallbedingt erheblich verschlechtert! Nun habe ich einen Gdb von 50.Der Fall wurde neu aufgerollt. Die gegn.Versicherung hat mich darauf wieder zu einem Unfallchirugischen Gutachten in dieses Krankenhaus geschickt.Ergebniss des Gutachters:Im Vergleich zum Gutachten vom xx.xx.xxxx ist es zu einer Verschlechterung der Unfallverletzungen gekommen !Die Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge des Unfalls unter Berücksichtigung des Berufes als ........ bewerten wir mit 50%,die des allgemeinen Arbeitsmarktes mit 40%.Mit Besserung bei einem Ausheilen der Verletzung ist nicht zu rechnen,im Gegenteil.Im Laufe der Zeit kann es zu Verschlechterung der ...... kommen. So das Gutachten .
Jetzt kommt der Hammer:
die gegn.Versicherung schrieb meinen Anwalt:Ihrer Argumentation bezüglich Schmerzensgeld können wir nicht folgen.Der Vergleich vom xx.xx.xxxx beinhaltet einen Anspruch auf ein weiteres Schmerzensgel nur für den Fall dass unfallbediengt eine wesentlichr verschlechterung eintritt.Dies ist mit Anhebung des GdB von 30 auf 50% nicht gegeben.Der GdB Wert ist für das Schadenszusatzrecht auch nicht relevant.Hier kommt es allein auf die konkrete MDE an. Eine weitere Zahlang ist daher abgelehnt.
Ist doch dreist was dieser Sachbearbeiter schreibt oder?
Im aktuellen Gutachten ist doch klar der MdE beschrieben .Was kann oder soll ich nun machen ?Wie sieht es mit meinen Rechten aus ?Habe ich alles richtig gemacht.Langsam reicht es mir.Was haltet Ihr davon ?Würde mich sehr über Euere Ratschläge freuen.
MfG
vor ein paar Jahren hatte ich einen schweren Unfall ,bei dem ich absolut unschuldig beteiligt war.Nach Verdienstausfall ,Schmerzensgeld usw. hatten wir damals folgende Abfindungserklärung vereinbart:ein eventueller materieller unfallbedinger Zukunftsschaden bleibt vorbehalten.Weiterhin bleibt ein Anspruch auf ein weiteres Schmerzensgeld vorbehalten,für den Fall ,daß unfallbedingt eine wesentliche Gesunndheitsverschlechterung eintritt,verglichen mit dem Gesundheitszustand,wie erim Arztbericht das Krankenhauses... (will ich hier nicht nennen) festgehalten ist.Damals hatte ich einen GdB von 30. Nun einige Jahre später hat sich mein Gesundheitszustand unfallbedingt erheblich verschlechtert! Nun habe ich einen Gdb von 50.Der Fall wurde neu aufgerollt. Die gegn.Versicherung hat mich darauf wieder zu einem Unfallchirugischen Gutachten in dieses Krankenhaus geschickt.Ergebniss des Gutachters:Im Vergleich zum Gutachten vom xx.xx.xxxx ist es zu einer Verschlechterung der Unfallverletzungen gekommen !Die Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge des Unfalls unter Berücksichtigung des Berufes als ........ bewerten wir mit 50%,die des allgemeinen Arbeitsmarktes mit 40%.Mit Besserung bei einem Ausheilen der Verletzung ist nicht zu rechnen,im Gegenteil.Im Laufe der Zeit kann es zu Verschlechterung der ...... kommen. So das Gutachten .
Jetzt kommt der Hammer:
die gegn.Versicherung schrieb meinen Anwalt:Ihrer Argumentation bezüglich Schmerzensgeld können wir nicht folgen.Der Vergleich vom xx.xx.xxxx beinhaltet einen Anspruch auf ein weiteres Schmerzensgel nur für den Fall dass unfallbediengt eine wesentlichr verschlechterung eintritt.Dies ist mit Anhebung des GdB von 30 auf 50% nicht gegeben.Der GdB Wert ist für das Schadenszusatzrecht auch nicht relevant.Hier kommt es allein auf die konkrete MDE an. Eine weitere Zahlang ist daher abgelehnt.
Ist doch dreist was dieser Sachbearbeiter schreibt oder?
Im aktuellen Gutachten ist doch klar der MdE beschrieben .Was kann oder soll ich nun machen ?Wie sieht es mit meinen Rechten aus ?Habe ich alles richtig gemacht.Langsam reicht es mir.Was haltet Ihr davon ?Würde mich sehr über Euere Ratschläge freuen.
MfG