• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Neues von der gegn.Versicherung

udo1984

Mitglied
Registriert seit
15 Mai 2009
Beiträge
54
Ort
Bayern
Hallo liebe Gemeinde,
vor ein paar Jahren hatte ich einen schweren Unfall ,bei dem ich absolut unschuldig beteiligt war.Nach Verdienstausfall ,Schmerzensgeld usw. hatten wir damals folgende Abfindungserklärung vereinbart:ein eventueller materieller unfallbedinger Zukunftsschaden bleibt vorbehalten.Weiterhin bleibt ein Anspruch auf ein weiteres Schmerzensgeld vorbehalten,für den Fall ,daß unfallbedingt eine wesentliche Gesunndheitsverschlechterung eintritt,verglichen mit dem Gesundheitszustand,wie erim Arztbericht das Krankenhauses... (will ich hier nicht nennen) festgehalten ist.Damals hatte ich einen GdB von 30. Nun einige Jahre später hat sich mein Gesundheitszustand unfallbedingt erheblich verschlechtert! Nun habe ich einen Gdb von 50.Der Fall wurde neu aufgerollt. Die gegn.Versicherung hat mich darauf wieder zu einem Unfallchirugischen Gutachten in dieses Krankenhaus geschickt.Ergebniss des Gutachters:Im Vergleich zum Gutachten vom xx.xx.xxxx ist es zu einer Verschlechterung der Unfallverletzungen gekommen !Die Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge des Unfalls unter Berücksichtigung des Berufes als ........ bewerten wir mit 50%,die des allgemeinen Arbeitsmarktes mit 40%.Mit Besserung bei einem Ausheilen der Verletzung ist nicht zu rechnen,im Gegenteil.Im Laufe der Zeit kann es zu Verschlechterung der ...... kommen. So das Gutachten .
Jetzt kommt der Hammer:
die gegn.Versicherung schrieb meinen Anwalt:Ihrer Argumentation bezüglich Schmerzensgeld können wir nicht folgen.Der Vergleich vom xx.xx.xxxx beinhaltet einen Anspruch auf ein weiteres Schmerzensgel nur für den Fall dass unfallbediengt eine wesentlichr verschlechterung eintritt.Dies ist mit Anhebung des GdB von 30 auf 50% nicht gegeben.Der GdB Wert ist für das Schadenszusatzrecht auch nicht relevant.Hier kommt es allein auf die konkrete MDE an. Eine weitere Zahlang ist daher abgelehnt.
Ist doch dreist was dieser Sachbearbeiter schreibt oder?
Im aktuellen Gutachten ist doch klar der MdE beschrieben .Was kann oder soll ich nun machen ?Wie sieht es mit meinen Rechten aus ?Habe ich alles richtig gemacht.Langsam reicht es mir.Was haltet Ihr davon ?Würde mich sehr über Euere Ratschläge freuen.
MfG
 
Hallo Udo,

Augen zu und durch, bzw. weiter machen!

Ich sehe es als freundlichen Versuch der Haftpflichtversicherung :cool:

Evtl. noch ein Anschreiben durch Deinen RA und wenn dann nichts passiert Klage einreichen.
Langes Geschreibsel wird wohl kaum etwas bringen.

Die Haftpflicht hat ja nicht nur die Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt (MdE) zu bewerten, sondern Deine gesamten Schäden, d. h. auch in der Freizeit (kein Sport, chronische Schmerzen, Einkäufe nicht tragen können etc.) halt all das was negative Auswirkungen auf Dich hat (kenne jetzt Deine Verletzungen und weitere Umstände in Deinem Leben nicht).

Auch ich möchte in allen Bereichen (BG, Haftpflicht, VA usw.) manchmal gerne alles in die Ecke werfen - aber dann kann ich nicht mehr in den Spiegel schauen.

Unsere Gesundheit, unser Leben (privat & beruflich) wurden ruinert, wir haben uns das nicht ausgesucht - aber wir haben zu kämpfen.

Also, Kopf hoch, Zähne zusammen gebissen und los jetzt!

Viel Erfolg.

Grüße
Kasandra
 
Hallo,
danke schön erstmal.Upps und hab ich doch glatt vergessen: die haben mir ja zufälligerweise gleich eine super Abfindungserkläerung zugeschickt.Also so was von lächerlich.Ja ja das hätten die gerne.Abfindung ja,aber die Summe muss halt stimmen.Komme mir verarscht vor.
MfG
 
Hallo Udo,

Du kommst Dir vera... vor? Wohl jeder der diese Situation kennt.

Es geht nicht um amerikanische Verhältnisse mit einem Schmerzensgeld von mehreren Millionen - aber in dieser Beziehung ist Deutschland leider noch Hinterwelt.

Es wird sich auf Schmerzensgeld auf anno Schnee immer weiter berufen. Sprich, Anpassungen existieren so gut wie gar nicht.

Selbstverständlich möchte die Versicherung Dich (uns) los werden.

Gerne wird da so 2-3 Jahre nach einer Schmerzensgeldabfindung mit materiellen / immateriellen Vorbehalten noch mal gerne ein Angebot gemacht. Aber dieses Angebot sind im Endeffekt nur Peanuts wie man so schön sagt.

Lass Dich auf die Spielchen nicht ein!

Grüße
Kasandra
 
Hallo Kasamdra,
anpassungen kennen diese Leute nur in Form von Beitragserhöhungen , ,Gewinnmaximierung etc.Leider sind wir Opfer nichts Wert.Die interessiert nicht wie Du deinen Alltag noch meisern kannst.Nein Aufgeben werde ich nicht.
MfG
 
Hallo,

in der Mediathek des ZDF sollte ein Bericht des Mittagsmagazins von heute zu finden sein mit einem Urteil aus Schleswig. Dort wurde berichtet, dass das Unfallopfer 10% zusätzliches Schmerzensgeld oben drauf verlangen kann, wenn die Versicherung ihn verar...t. die hatten 2750 Euro Schmerzensgeld angeboten, geurteilt wurde dann 30.000 Euro, wobei 3000 Euro wegen Verschleppung usw.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo @,

wie Seenixe schon geschrieben hat. Dieser Bericht ist sehr interessant. Schaut mal hier den Link:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/haup...1518158/"mittagsmagazin"-vom-13-Dezember-2011

Hallo Udo1984,

genau das selbe, wie es Dir gerade passiert, ist mir auch mit meiner gegnerischen Versicherung passiert(schau Dir mal meinen Thread: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=13482&page=8 an).

Aber Kopf hoch, lass Dir nichts von der Versicherung gefallen. Hoffe, Du hast da einen guten Anwalt!

VG pswolf
 
Hallo,
erst mal vielen Dank an alle.Inzwischen kann ich keine Nacht mehr richtig schlafen vor Schmerzen. Morgens wenn ich dann aufstehe kann ich kaum laufen ,vor Schmerzen.Ich werde wahrscheinlich nicht um eine Klage rumkommen. Wie schätzt Ihr meine Chancen vor Gericht ein ?
MfG
 
Hallo udo1984,


dito Prozedere Kasandra und Co.;)


dein
daß unfallbedingt eine wesentliche Gesunndheitsverschlechterung eintritt,verglichen mit dem Gesundheitszustand,wie erim Arztbericht das Krankenhauses... (will ich hier nicht nennen) festgehalten


Sixe....um ein späteres Geschisse zu vermeiden, hätte eine event. wesentliche unfallkausale Verschlechterung, explizit im Vertrag dargelegt/aufgeführt werden müssen:eek:
und dennoch kann auch ein GdB von 30 % auf 50 % ein Indiz für eine
Verschlechterung sein bzw. müsste aber noch genau eruiert/angeschaut werden.


dein
Ich werde wahrscheinlich nicht um eine Klage rumkommen. Wie schätzt Ihr meine Chancen vor Gericht ein ?

Jaua, das kann ggf. auch in die Hose gehen:confused:


Schmerzensgeldhöhen-schau mal unter:

http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata/komm/IMMDAT/cont/IMMDAT.htm#A

http://app.olg-ce.niedersachsen.de/cms/page/schmerzensgeld.php?sort=betrag


Grüße

Siegfried21
 
Guten Morgen,
sehr schöne Links mit Datenbank der Schmerzensgeldtabelle.
Gibt es sowas auch über Gliedertaxen- Prozente?
Oberschenkelfrakturen und schwere Knieverletzungen werden bei Schmerzensgeldforderungen zusammengelegt oder?
Nach welcher Zeit verjähren Forderungen wegen Schmerzengeld nochmal?

Gruss Jan
 
Hallo,
hat noch jemand Erfahrungen mit der gegn.Versicherung? Evtl. Gerichtsurteile ?Freue mich über jeden Beitrag !
MfG
 
Top