Hallo,
meine KK teilte mir mit, dass es ein neues Gesetz ab Januar 2007 gibt. Danach habe ich keine 78 Wochen (wie vereinbart) Anspruch mehr auf ein Krankengeld. Weil das Krankengeld und das Verletztengeld in einen Topf kommen und wenn dann 78 Wochen voll sind, ist Schluß.
Sowas teilen die einem 3 Tage vorher mit. Ist das so?
Ich habe dann gegen den Bescheid (er war ohne Rechtsbehelfsbelehrung) Einspruch eingelegt. 3 Tage später meldet sich dann jemand von der KK und meint, dass wäre so. Aber aus Kulanzgründen würde die KK das Krankengeld um einen Monat verlängern. Bedingung: Ich soll meinen Wiederspruch zurück nehmen und es würde auch keine Aktennotiz über das Gespräch angelegt. Ob das alles so richtig ist.
Was kann ich für das neue Gesetz. Ich meine das ich unter die Altlasten falle. Oder Irre ich mich da.
Yannick
meine KK teilte mir mit, dass es ein neues Gesetz ab Januar 2007 gibt. Danach habe ich keine 78 Wochen (wie vereinbart) Anspruch mehr auf ein Krankengeld. Weil das Krankengeld und das Verletztengeld in einen Topf kommen und wenn dann 78 Wochen voll sind, ist Schluß.
Sowas teilen die einem 3 Tage vorher mit. Ist das so?
Ich habe dann gegen den Bescheid (er war ohne Rechtsbehelfsbelehrung) Einspruch eingelegt. 3 Tage später meldet sich dann jemand von der KK und meint, dass wäre so. Aber aus Kulanzgründen würde die KK das Krankengeld um einen Monat verlängern. Bedingung: Ich soll meinen Wiederspruch zurück nehmen und es würde auch keine Aktennotiz über das Gespräch angelegt. Ob das alles so richtig ist.
Was kann ich für das neue Gesetz. Ich meine das ich unter die Altlasten falle. Oder Irre ich mich da.
Yannick