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Neu hier & Frage zu Verdienstausfall bei Selbstständigen

Fischkoepp

Neues Mitglied
Registriert seit
14 Juli 2014
Beiträge
5
Ort
Mecklenburg / V.
Moin,
ich bin neu hier und hab einige Fragen.
Erstmal zu meiner Geschichte.
Am 17.Januar 2014 hatte ich dann den Unfall. Der Verursacher hat die Schuld (Vorfahrtsfehler) am Unfallort bei der Polizei zugegeben. Ich habe mir u.a. das Kahnbein gebrochen. Die Heilung zieht sich bis heute hin & arbeitsfähig werde ich vorraussichtlich Anfang Oktober sein.
Zu Beginn des Jahres hatte ich mich Selbstständig gemacht. Die Versicherung hat nun einer Teilauszahlung des Verdienstausfalls zugestimmt, allerdings abzüglich 30% für Steuern & Abgaben. Diese bezahle ich als Selbständiger aber selbst & habe Widerspruch eingelegt. Die Versicherung teilte mir nun mit, das ich wenn ich am Ende des Jahres das Geld versteuere & dafür Steuern entrichten muss, sie mir die nachzahlt. Aufgrund der langen Arbeitsunfähigkeit werde ich dieses Jahr so wenig verdient haben das ich keine Steuern zahlen muss.
Ist das so Rechtens? Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?
Danke für eure Antworten
 
Moin-Moin und willkommen im Forum!

Wie genau hast du denn deinen Verdienstausfall beziffert und belegt?
Ist bei Selbstständigen ja eh schwierig, aber dann auch noch bei einem Unfall der gerade einmal 2 Wochen nach Existenzgründung passiert ist:confused:

Das ist ja fast unmöglich zu beziffern und zu beweisen...

VG
greek
 
Danke für deine Antwort.
Ich hab Aufträge eingereicht. Die Versicherung wollte erst noch Auftragsbestätigungen & später dann Bestätigungen der Auftragsentzüge. Für die bereits geleistete Arbeit wurde ich anteilig bezahlt. Dafür mußte ich noch Kontoauszüge nachreichen. Die Versicherung hat den Anspuch dann minus der 30% anerkannt. Ich habe erstmal Widerspruch eingelegt.
 
Moin-Moin!

Der Verdienstausfall der dir enteht ist immer eine schwierige Sache:
I. d. R. gehört dazu imho der Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) abzüglich Steuern zuzügl. Abschreibungen.
Allerdings sind mir da schon die unterschiedlichsten Berechnungsmethoden untergekommen.
30% pauschaler Steuerabzug halte ich tatsächlich auch nicht für gerechtfertigt - für die Vorschusszahlung ist das sicherlich okay, allerdings sollte dann zum Abschluss, wenn du wieder voll genesen bist, eine "Endabrechnung" mit validen Zahlen erfolgen...

Stelle es dir einfach mal so vor: die Versicherung muss dir das bezahlen was du hättest, wenn der Unfall nicht passiert wäre... die Steuern hättest du ja nicht, die hätte ja das Finanzamt ;)
Die können dir ja nicht den "Umsatz" erstatten, zumal da meist ja zumindest einmal die Umsatzsteuer / MwSt abgeht und die musst ja doch gewiss auch abführen, selbst wenn du "wenig verdienst".

Beispiel:
Auftragsvolumen mit 100000.- € Wert ist dir entgangen.
Kosten die mit den Aufträgen verbunden wären (z. B. Material) 60000.- €
Umsatzsteuer rd. 16000.- €
bleibt ein Gewinn von 24000.- €
macht rd. 3500.- € Einkommensteuer (Grundtabelle / Single),
also ist der zu ersetzende Schaden 20500.- €
verstanden? :)


Trotzdem kommt mir deine Geschichte spanisch vor, bzw. ich verstehe sie nicht:
du hast dich "zu Beginn des Jahres" selbstständig gemacht - nehmen wir einmal an zum 2.1.2014
Am 17.1., also genau zwei Wochen später war der Unfall.
Und da hattest du schon bestätigte Aufträge die bis heute reichten, also für mehr als ein halbes Jahr im voraus:confused:
Erklärst du das bitte noch genauer
<und dann hast du deine Kunden noch dazu gebracht, dir schriftlich die Aufträge zu entziehen, damit du das der Vers beweisen kannst:confused:

VG
greek
 
Moin,
erstmal danke für die Antwort & die Mühe.

nun zu deinen Fragen:
Ich arbeite in der Archäologie, schaffe dort sogenannte Baufreiheit. Das sieht so aus das ich entweder vor oder während einer Baumaßnahme dort die Ausgrabungen leite. Auf Grund der Finanzierung (Verursacherprinzip) bekommt man nur projektbezogene Verträge. Diese reichen von ein paar Tagen bis zu einigen Monaten, meistens gibt es auch gleich im Anschluss neue Projekte. Von 1997 bis 2006 habe ich dies als Angestellter bei verschiedenen Denkmalbehörden gemacht, dann bis 2010 als Selbstständiger. 2011 gab es dann ein Großprojekt (Bau einer Gasleitung & Anschluss an die Ostseepipeline). Hier hab ich als Angestellter bis Ende 2013 gearbeitet.
Leider hat mir nur ein Auftraggeber den Auftragsentzug, für den zum Unfallzeitpunkt, schriftlich bestätigt. Für die weiteren hat Dieser nur geschrieben das sie gern mit mir dies & jenes Projekt (Auflistung mit Dauer) gemacht hätten aber auf Grund meiner Verletzung dieses nicht möglich ist. Hier hab ich nun das Problem das ich den finanziellen Ausfall nicht genau beziffern kann da es keine Verträge gibt. Für diesen Auftrag geht es erstmal um den Verdienstausfall.

Zu deiner Beispielrechnung,
Da ich meinem Kopf "verkaufe", habe ich Betriebsausgaben nur für Fahrtkosten. Diese wären ja abziehbar, hat die Versicherung aber nicht gemacht sondern nur Steuern benannt. Arbeitsmittel, -material & -kräfte werden in der Regel durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. So auch bei diesen Aufträgen.
Umsatzsteuer wird höchstwahrscheinlich nicht anfallen, da dies ja mein "erstes Jahr" ist & ich so wenig Umsatz haben werde das ich unter die Kleinunternehmerregelung fallen werde (oder ist Krankengeld Umsatz?). Daher gehen nur die Versicherungen ab aber die trage ich ja auch selbst.

Ich hoffe das hilft weiter & verwirrt nicht zu sehr.
VG
 
Moin-Moin Fischkoep!

Okay, jetzt verstehe ich die Situation.

Aber du hast da einen Denkfehler:
Du musst immer im Konjunktiv denken:
Was wäre wenn dir nix passiert wäre?
Dann wärst du ja bestimmt NICHT unter die Kleinunternehmerregelung gefallen und hättest natürlich Steuern bezahlt.
Da der Schadenersatz sich immer auf das bezieht was du gehabt hättest,
erstattet dir die Versicherung nur deinen Gewinn nach Steuern!

Macht´s jetzt Sinn für dich? ;)

VG
greek
 
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