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Nebenverdienst bei voller EMR

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas papajoe
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

papajoe

Erfahrenes Mitglied
Hallo...,

in meinem Rentengutachten hat der Gutachter bei der Beurteilung der Restleistungsfähigkeit das Kreuz bei "keine Arbeiten" gemacht.

Im Rentenbescheid wurde mir eine Hinzuverdienstgrenze von 400€ mitgeteilt.

Ich befürchte aber,wenn ich einen Minijob aufnehme das es Schwierigkeiten geben könnte weil der Gutachter das Kreuz nicht in der Rubrik "unter 3 Stunden"
gemacht hat.

Weiß jemand wie es sich bei dieser Konstellation mit einer Nebentätigkeit verhält?

Vielen Dank und Gruß
 
Hallo...,

erst einmal Danke. Leider ist das die Theorie und diese Angaben stehen auch so im Rentenbescheid.

Das Problem liegt in der Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Konkret..bei unter 3 Stunden kann ich argumentieren..jeden Tag 2 Stunden arbeiten..trotz voller EMR.

Meine Gutachter hat " keine Arbeiten" angekreuzt. Und dort liegt das spezielle Problem was ich sehe. Oder ist es kein Problem? Wer kann mir dazu was genaueres sagen?

Danke.
 
zuverdienst laut rentenbescheid

Hallo Papajoe,

zunächst scheint es die Angabe des formal ohne Anrechnung auf die Rente zulässigen Zuverdienst zu sein.

Entscheidend ist was im Rentenbescheid steht, ist es die volle Erwerbsminderung ( unter drei Stunden) oder die Telweise Erwerbsminderung(drei bis sechs Stunden).

Weiterhin ist die Frage zu stellen ist es eine befristete Rente oder auf Dauer?

Die Unsicherheit ob ein Minijob die Rente gefährden kann, wird vermutlich bleiben.

Wie wäre es die Rentenversicherung um Erläuterung der Angabe 400€ laut Rentenbescheid aufzufordern? Dies am besten bevor ein Minijob ins Auge gefasst wird.


Gruß

hw
 
Hallo...,

ist zwar etwas ausführlicher...aber auch dort wird meine Frage nicht beantwortet. Ich werde bei der Knappschaft anrufen...die müssen mir das sagen können.

Vielen Dank
 
@hw...,

genau so werde ich es machen.
Es handelt sich um eine befristete, volle EMR...Restleistungsfähigkeitsbeurteilung durch GA.. "keine Arbeit".

Bei Beurteilung " unter 3 Stunden" hätte ich keine Bedenken. Aber halt dieses angekreuzte " keine Arbeit" macht mich stutzig.

Gruß
 
Hallo papajoe ,
habe so ähnliche Probleme aber mit dem Jobcenter ,
ich bekomme 100 % Unfallrente aber keine EU-Rente , da ich vorher selbständig war .
im April letztes Jahr bin ich zu meiner Freundin gezogen (Sie lebt mit ihren beiden Kindern von Harz4 ) und nu fangen die Probleme mit dem Jobcenter an .
Meine freiwillige Krankenkassenbeiträge werden nur mit einer Pauschale berechnet
Meine private Rentenversicherung wird überhaupt nicht berücksichtigt
Da ich Schwerbehindert bin hab ich beim Hinzuverdienst keinen Freibetrag .
bei diesen Schreiben und Aussagen hatte ich nur noch :confused::confused::confused: im Kopf .
Aber keine Sorge ich war beim Anwalt und inzwischen wurde auch schon Klage eingereicht .
Aber die BG (neue Sachberarbeiterin ) hat mir geschrieben , dass ich vollzeit Erwerbsfähig bin (auch dagegen hab ich Widderspruch eingelegt ) aber seid diesem Zeitpunkt hab ich einen Freibetrag .
Ich verstehe alles auch nicht so ganz genau :confused:
An deiner Stelle würde ich die Rentenanstallt kontaktieren und die Aussage schriftlich bestättigen lassen .

mfg
eltoro
 
Hallo Papajoe,

da wir bekanntlich in einem bürokratischen Land leben, hat meiner Ansicht nach der Rentenbescheid inhaltlich seine Gültigkeit!
Wenn Dir in Deinem Rentenbescheid ein monatlicher zu verdienst in Höhe von 400,00€ gestattet wurde ist dieses für Dich erst einmal maßgeblich und verbindlich.
Du musst ja z.B. auch für Deinen Lebensunterhalt einkaufen gehen, Wäsche waschen usw. was mit einer geringfügigen Arbeit gleich kommt. Bei der Bewertung Deines Restleistungsvermögens geht der Gesetzgeber von zumutbaren Leistungskriterien aus und letztendlich entscheidest Du wann Deine Leistungsgrenze erreicht ist.
Daher würde ich das ganze gelassen sehen und schauen, was Du auf 400,00 Euro Basis überhaupt arbeiten kannst und auch einen AV. erhältst.

MfG.
Pit
 
Hallo hwesch,

dein

Entscheidend ist was im Rentenbescheid steht, ist es die volle Erwerbsminderung (unter drei Stunden) oder die Telweise Erwerbsminderung (drei bis sechs Stunden).
Weiterhin ist die Frage zu stellen ist es eine befristete Rente oder auf Dauer?
Die Unsicherheit ob ein Minijob die Rente gefährden kann, wird vermutlich bleiben.

Dito...genau da liegt der Hund begraben:confused:

Bei einem Rentenverlängerungsantrag könnte ggf. der interne/externe
DRV-Gutachter so argumentieren, dass der Antragsteller durch seine
Tätigkeit, eine gewisse Leistungsfähigkeit unter Beweis stellt und deshalb,
die Rentenbewilligung alle 1-3 Jahre zu kontrollieren ist, oder eine
Leistungsfähigkeit über 3 Std. nicht ganz abwegig ist. Zugleich bei der s. g.
Arbeitsmartrente (bei einer Leistungsfähgkeit von 3-6 Std. und verschlossenem Arbeitsmarkt), die Angelegenheit durch die Tätigkeit,
nicht so verschlossen sein und z. B. durch eine REHA ggf. noch ausgeweitet werden könnte.

Des Weiteren könnte man z. B. bei einer nicht verlängerten EMR bei Gericht, unter Erklärungszugzwang über seine Leistungsfähigkeit kommen.

Eine mir bekannte Fachanwältin für Sozialr. sieht die Angelegenheit auch nicht ganz unproblematisch:eek:


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried..,

es ist keine Arbeitsmarktrente. Die Tätigkeit könnte ich von zuhause aus verrichten und bezieht sich auf PC und Telefondienste.

Gruß
 
Hallo papajoe,

der Hinzuverdienst zur Erwerbsminderungsrente in Höhe von zumindest € 400,00 ist im Grunde nach rentenunschädlich. Massgeblich ist hier nicht der Zeitfaktor - in welchem Zeitraum - sprich, wieviel Stunden in der Woche oder im Monat hierzu erforderlich sind. Die massgebliche Bedeutung liegt darin, wie oft der Hinzuverdienst evtl. überschritten wird.

Der Hinzuverdienst darf 2 x im Jahr überschritten werden, bei einer Urlaubsgeldzahlung bzw. bei einer Weihnachtsgratifikation. Jeweils bis zur vollen Höhe des Hinzuverdienstes im Monat. Sieht dein zuständiger Rentenversicherungsträger - hier die Knappschaft-Bahn-See- aus den Meldungen deiner geringfügigen Beschäftigung, dass Du öfters über die Höhe des monatlichen Hinzuverdienstes kommst, könnte dies ohne weiteres bei der Verlängerung zur Weitergewährung der erwerbsgeminderten Rente eine Rolle spielen.

Denn wenn der Arbeitgeber, der zentralen Meldestelle für geringfügige Beschäftigung mitteilt, dass er Dir wesentlich mehr als die € 400,00 im Monat bezahlt, und damit Du die zulässige Hinzuverdienstgrenze bei weitem überschreitest, dann schliesst zumindest die Verwaltung des RV-Trägers hieraus, dass es keine geringfügige Beschäftigung mehr sein kann, und dann kann die volle EM-Rente dadurch in eine teilerwerbsgeminderte Rente umgewandelt werden. Also nicht der Zeitfaktor (Stundenzahl) ist massgeblich, sondern die Höhe der monatlichen tatsächlichen Auszahlung des Nebenverdienstes aufgrund der geringfügigen Beschäftigung. Wo Du letztendlich diese Tätigkeit ausübst ist auch nebensächlich. Problematisch wäre zugegebenermassen, wenn Du eine Rente aufgrund einer aussergewöhnlichen Behinderung aufgrund einer Wegeunfähigkeit erhalten solltest, und dann aber in der Lage wärst, zur Ausübung der geringfügigen Beschäftigung problemlos den öffentlichen Nahverkehr benutzen könntest, um diese Nebentätigkeit ausüben zu können. Dann denke ich, könnte der Rentenversicherungsträger tatsächlich stutzig werden, und über den Entzug der Rente insgesamt nachdenken.

Aber in deinem speziellen Fall, indem Du die Tätigkeit von zu hause per PC ausübst, spielt diese Überlegung keine Rolle. Du kannst diese Tätigkeit problemlos annehmen, insofern auch vom Gesetzgeber gewollt ist, dass solche Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen, um dadurch die kärgliche Rente etwas aufbessern zu können.

Gruss
kbi1989
 
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