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Nebenklagekosten Strafverfahren

Marcela

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
13 Juli 2009
Beiträge
763
Hallo,

was kann ich tun? Wie bekomme ich meine Nebenklagekosten wieder?

Täter wurde rechtskräft. verurteilt, muß Kosten der Nebenklage übernehmen.

Verurteilter hat gegen die gerichtl. Kostenfestsetzung Einspruch erhoben, er müsse Privatinsolvenz anmelden. ABER! ich konnte nachweisen, das der Täter vermögend ist.

Rechtspfleger meldet sich nicht, geht nicht ans Telefon, beantwort mein Schreiben nicht.

Heißt das ich bleibe auf meinen Kosten sitzen? Was kann ich noch machen?

Danke für Hinweise

Grüße
Marcela
 
Vollstreckbarer Titel

Hallo Marcella,

hast Du einen vollstreckbaren Titel? Wenn ja, diesen weiterleiten an den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Maaßgabe die EV vom Täter abnehmen zu lassen, wenn er nicht zahlt.

Sollte er nachweislich vermögend sein und gibt dies nicht bei der EV an, macht er sich noch einmal strafbar.

Herzliche Grüße vom RekoBär :))
 
Hallo Rekobär,

erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Der Rechtspfleger hat mir folgend. geschrieben:
Der Beklagte hat Widerspruch gegen d. Kostenfestsetz.beschluss eingelegt. Insoweit kann die Vollstreckbare Ausfertigung noch nicht übersendet werden.

Ich habe dem Rechtspfleger die wahren Vermög.verhältnisse mitgeteilt, seitdem meldet er sich nicht, geht nicht ans Telefon, ist evtl. verstorben?

bin wieder mal ratlos

Grüße
Marcela
 
Hallo Marcela,

Der Rechtspfleger hat mir folgend. geschrieben:
Der Beklagte hat Widerspruch gegen d. Kostenfestsetz.beschluss eingelegt. Insoweit kann die Vollstreckbare Ausfertigung noch nicht übersendet werden.

Ich habe dem Rechtspfleger die wahren Vermög.verhältnisse mitgeteilt, seitdem meldet er sich nicht, geht nicht ans Telefon, ist evtl. verstorben?

genau auf diese "Vollstreckbare Ausfertigung" musst du nun warten bis die beschwerde berbeitet ist. wenn es dann im urteil (also der "Vollstreckbare Ausfertigung") steht, ist das gleich einem titel. und weil es eben ein volstrechbarer titel[b/] gleich steht, muss die rechtskräftigkeit und der beschwerdegang abgewartet werden.
die beschwerde kann auch nur dann erfolg haben, wenn es "unbillig" wäre, dss der verurteilte die kosten tragen müsste. und unbillig wäre es in dem bereich, den ich kenne, wenn bspw der nebenkläger in einem wesentlichen ausmass am ergebnis des erfolgs der tat mitgewirkt hat.

und dass er sich nicht meldet - liegt vielleicht daran, dass er meint alles nötige gesagt/geschrieben zu haben.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

wow, vielen Dank!

Heißt, ich muß warten, weil die Beschwerde gerade bearbeitet wird?

Ich bekomme dann irgendwann die vollstreckb. Ausfertigung o. den Bescheid, dass meine NK Kosten nicht übernommen werden, da die Beschwerde erfolgreich war?

Habe ich es so richtig verstanden?


Schönen Abend noch u. Danke

Marcela
 
Zuletzt bearbeitet:
Marcela,

ob die beschwerde erfolgreich war oder nicht, wird sich zeigen. sollte sie (gänzlich) erfolgreich sein, wird es keine vollstreckbare ausfertigung des urteils geben. diese hätte ja nur sinn, wenn etwas zu vollstrecken wäre, und das wäre in dem fall dann ja nicht mehr gegeben.

warte erst mal ab, es ist nicht gesagt, dass die beschwerde erfolg haben wird und die kosten wegen "unbilligkeit" durch kommt, wenn dies nur damit begründet wird, dass es finanziell nicht möglich ist.

es bliebe aber für dich evtl das problem, deine schon entstandenen und verauslagten kosten beizutreiben. da wäre es sehr hilfreich, wenn du das vermögen, einkünfte etc auch sicher nachweisen und belegen kannst.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

nochmals vielen Dank für deine Hilfe. Ich warte, ..... sobald ich v. Rechtspfleger was höre, melde ich mich wieder.

LG
Marcela
 
Hallo,

habe nun endlich die vollstreckbare Ausfertigung d. Kostenfestsetz.beschluß v. Gericht bekommen. Die RA-Kosten wurden gekürzt (u.a. wurden die horrenden Kopierkosten nicht anerkannt - ich hätte Widerspruch einlegen können, aber ich habe keine Kraft mehr).

Den Pfänd.u. Überweis.beschluß incl. d. o.g. Kostenbeschlusses habe ich an das Vollstreck.gericht gesendet.

Alle eingereichten Unterlagen kamen von dort wieder zurück, können nicht bearbeitet werden, weil hier "Hindernisse" entgegenstehen.

Ich hatte alles richtig ausgefüllt, von meiner Seite war alles korrekt, ABER:

Gem. neuester Rechtssprechung d. BGH (Az: V ZB 88/16) genügt ein drucktechnisch erzeugtes Siegel nicht den Anforderungen d. § 725 ZPO. Demzufolge ist die Klausel mit einem "Prägesiegel o. Farbdruckstempel" zu versehen.

Heißt für mich wieder zum Gericht gehen, nachsiegeln lassen, dann wieder an das Vollstreck.gericht senden,....

Da ich die Unterlagen jedesmal mit "Einschreiben" versende, wer zahlt mir das? Ist ja nicht meine Schuld, dass die zu blöd sind das korrekt zu siegeln.

Grüße
Marcela
 
Ich hatte alles richtig ausgefüllt, von meiner Seite war alles korrekt, ABER:

Gem. neuester Rechtssprechung d. BGH (Az: V ZB 88/16) genügt ein drucktechnisch erzeugtes Siegel nicht den Anforderungen d. § 725 ZPO. Demzufolge ist die Klausel mit einem "Prägesiegel o. Farbdruckstempel" zu versehen.
Da ich die Unterlagen jedesmal mit "Einschreiben" versende, wer zahlt mir das? Ist ja nicht meine Schuld, dass die zu blöd sind das korrekt zu siegeln.
Das ist wirklich nicht Dein Schuld, deswegen muss Du nichts dafür bezahlen. Sie sollten Dir mitteilen, dass die Formen auf einer bestimmten Weise ausgefühlt werden müssen, aber das haben sie nicht gemacht. Also, das ist nicht Dein Problem
 
Hallo,

nachdem ich ü. den Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft v. Schuldner angefordert hatte, hat er bezahlt.

Grüße
Marcela
 
Ja - ein positives Zwischenergebnis, wahrscheinlich nicht in Berlin, hier werden nach meiner Erfahrung eidesstattliche Versicherungen abgegeben, die nichts mit der Realität zu tun haben.
Werden Deine Dir entstandenen Kosten ebenfalls erstattet, sind die Kosten bereits Dir erstattet wurden ?
Hochachtungsvoll Mike
 
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