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Nackenschmerzen nach einem Auffahrunfall(Arbeitswegeunfall)

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas adi
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

adi

Nutzer
Registriert seit
8 Nov. 2006
Beiträge
1
Hallo,
ich hatte am 06.08.05 einen Auffahrunfall auf der A3.War auf dem Weg von der Arbeit nach Hause.Am Stauende ist mir ein anderer Pkw aufgefahren.Der Aufprall war ziemlich heftig da beide Kfz Totallschaden.Passiert ist mir nichts ausser dass der Nacken -und Schulterbereich stark geprellt waren,was vom Durchgangsarzt bescheinigt wurde.
Nach paar Monaten hatte ich starke Nackenschmerzen,war deswegen krank geschrieben,die jetzt immer wieder auftreten.Mittlerweile sind 15 Monate vergangen und ich habe immer noch Schmerzen,die mich vor allem beim Autofahren behindern.
Der Ortopäde sagt,dass diese Schmerzen nicht vom Unfall kommen können.Der Nacken wurde geröntgt und es ist nichts festzustellen.
Meine Frage ist ob ich noch Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen kann und wenn ja,wie soll ich vorgehen?

Ich bedanke mich jetzt schon für eine Antwort.:)

Gruss
 
Hallo Adi
habe gerade deinen Beitrag gelesen, wenn dein Orthopäde nur geröntgt hat ist da vielleicht gar nichts zu sehen, er sollte eine MRT (Röhre) veranlassen, da wird man auf jeden Fall mehr feststellen können.
Ich denke daß du ein Schleudertrauma hast bzw. hattest und da ist nicht mit zu spaßen.
Ich will das ganze nicht verschlimmern aber man sollte mit solchen Sachen Vorsichtig sein, die wirst du vielleicht dein Leben lang haben können.

Ich hatte 1999 einen AU war Bewußtlos und habe Heute mehr Probleme als am Anfang, was normal ist, habe ich mittlerweile nach den vielen Jahren mitgekriegt.
Gute Besserung
Gruß charli
 
@Adi

Hallo, Adi !

Dein Verletzungsmuster sowie das (BG-lich gesprochen "Unfallereignis") sprechen sogar "ferndiagnostisch" dafür, dass völlig unabhängig voneinander:

1.) Du ein unfallbedingtes HWS-Beschleunigungstrauma mit Dir herumschleppst, hier muss zu BG-Lasten (ca. 500,--€, am besten mit Kontrastmittel-Applikation) eine MRT-Bildserie angefertigt werden, Rö.-Bilder zeigen Dir nicht die Umgebungsstrukturen der HWS (Bandscheibenmaterial, Ligamente, also Bandapparat und Sehnen, so wie v. a. den Spinalkanal) an, sie beschränken sich in der Auflösung eher nur verlässlich auf das Knöcherne (also Wirbelkörper). Außerdem bist Du in der Kernspinröhre im Gegensatz zum Röntgen oder CT-Röntgen keinerlei unnötigen Strahlenbelastung ausgesetzt ! Bestehe auf MRT ! Sofort den Orthopäden wechseln ! Was führt der denn Unwahres an, dass das Röntgenbild auf die Unfallkausalität negativen Rückschluss gebe !?! Es ist völlig unhaltbar !:confused: Es ist ja haarsträubend (meine letzten 3 stehen mir gerade hoch !:D ) Es entstehen Dir BG-Leistungen wie Medikation, Physiotherapie, Reha,etc. evt. Verletztengeld, sofern Du wegen der Schmerzen arbeitsunfähig bist, bei Dauerschaden ggf. nach Begutachtung MdE->Rente. Bist Du in der Sache etwa beim niedergelassenen Orthopäden über Deine Krankenkasse ?! Zurück zum D-Arzt damit, Behandlung dort zu BG-Lasten (ohne Praxis, -Rezeptgebühren !) wiederaufnehmen, schildern, dass Du Verschlimmerung des Unfallleidens erduldest ! Dann MRT-Bild und mit der BG nur Schriftverkehr, wenn möglich keine Telefonate !

Deine "2. Baustelle" ist das Zivilrechtliche, selbstverständlich stehen Dir Schmerzensgeld-,Schadenersatzleistungen gegen den Unfallverursacher zu, die über die Pkw-Schäden (die sind doch sicher ersetzt worden ?) hinausgehen, Adressat ist ebenso die gegnerische Haftpflicht. Das wirst Du nur über einen (am besten Fach-) Anwalt für "Verkehrsrecht mit Personenschädenregulierung" eintreiben können. (Wichtig: er/sie sollte sich mit Medizinischem wie dem HWS-Trauma ansatzweise auskennen, damit es ihm bei den dann anstehenden Verhandlungen -sei es außergerichtlich mit der gegnerischen Haftpflichtvers. oder ggf. gerichtlich- nicht an schlagenden Argumenten für Deine Forderungen fehlt !). Du teilst mit, dass Dein Unfall in 2005 war. Die Gegenseite kann nach dem neuen Schuldrecht (Gesetzesnovelle 2002) auf Schmerzensgeld / Schadenersatz verklagt werden,
und zwar mit einer 3-jährigen Verjährungsfrist, welche mit dem Jahresende
(also 2005) des Unfallereignisses beginnt und in Deinem Falle Ende 2008 abläuft. Trotzdem solltest Du keine weitere Zeit verstreichen lassen.

Viel Erfolg und Gute Besserung !
Gibbus "41,9°":cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo adi...

hatte auch 2005 auffahrunfall...hws-distorsion,leichter bsv c5/c6,usw..usw...selbst bei meinen mrt-aufnahmen hat sich nicht gezeigt was dann letztendlich in meiner schulter durch arthroskopie zum vorschein kam....
also gib nicht auf und lasse auch auf jedenfall ein mrt von deiner schulter anfertigen...

glg
nessa
 
Hallo Adi!

Wenn ich diese Aussage von deinem Orthopäden lese, dann könnte ich wieder die Wut kriegen!:mad:
Natürlich können deine Beschwerden noch Unfallfolgen sein! Leider gibt es immer noch viel zu viele Ärzte - und hier besonders Orthopäden - die der Meinung sind, dass man nichts hat, wenn man auf einem Röntgenbild nichts sieht. Aber das ist schlicht und einfach FALSCH! Bei mir hat es dadurch über 3 Jahre (!) gedauert, bis ich zu einer gesicherten Diagnose kam!
Es können (wie Gibbus auch schon schrieb) auch andere Strukturen verletzt sein, wie z.B. die Bänder. Dies kann man nur mit einem MRT feststellen. Eigentlich braucht man dafür sogar ein Funktions-MRT. Denn Bänderverletzungen können nur in Bewegung dargestellt werden.
Und wenn dir dein Orthopäde nicht weiterhelfen kann/will, dann such dir einen neuen!

Ein weiterer Tipp:
Besorge dir das Buch "Schleudertrauma - neuester Stand". Dazu hatte ich schonmal bei den Literaturtipps was geschrieben. Es ist zwar nicht ganz billig, aber es lohnt sich auf jeden Fall

Auch wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, wirst du in diesem Buch sehr viele wichtige Informationen finden können.

Zu der rechtlichen Verfahrensweise bezüglich Schmerzensgeld hat dir Gibbus ja schon hinreichend geantwortet.

Im Vordergrund sollte aber stehen, dass deine Beschwerden abgeklärt werden und du eine gute Behandlung bekommst.

Viel Erfolg dabei und alles Gute
Alexandra
 
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