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nach Unfall wieder arbeiten, dabei Verletzung wieder schlimmer

S42

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
17 Apr. 2012
Beiträge
105
Hallo,

ich habe eine Frage.

Nehmen wir an, ein Unfallopfer geht nach längerer Krankschreibung (bereits mehrere Wochen aus der Lohnfortzahlung raus u. Krankengeld erhalten) wieder arbeiten. Die Verletzungen sind noch nicht komplett ausgeheilt und nun wird die Verletzung auf Grund einer blöden Bewegung bei der Arbeit wieder schlimmer.

Zählt das dann als neuer Unfall (Arbeitsunfall?) oder würde, wenn das Unfallopfer wieder krank geschrieben werden müsste, die Verletzung dem ursprünglichen Unfall zugerechnet?

Danke & Gruß
S42
 
Hallo S42,

aus Deinem Profil geht hervor, dass Du einen privaten Unfall hattest.

Somit kann aus den Unfallfolgen kein Arbeitsunfall entstehen.

"Unfall" ist ein von außen wirkendes spontanes Ereignis. Wenn Schmerzen aufgrund eines privaten Unfalls bei Dir am Arbeitsplatz entstehen, so ist dies kein Arbeitsunfall.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,

danke - das hatte ich mir schon gedacht, wollte nur sicher gehen, ob ich das melden muss.

Sollte die Verletzung also wieder so schlimm werden, dass eine erneute Krankschreibung nötig wird, dann geht die Krankengeldzahlung weiter (Lohnfortzahlung war für diese Erkrankung ja beendet)? Ebenso, falls der Arzt irgendwann doch noch OP-Bedarf sieht - dann gibts auch wieder Krankengeld oder?

Danke & Gruß
S42
 
Grüß Dich, S42,

wenn ich es richtig sehe dann hattest Du einen Verkehrsunfall, der zugleich ein Wegeunfall war. Wenn (!) Dein Unfallgegner schuld war, dann kannst Du dort alle unfallbedingten Schäden abrechnen.

Unfallbedingt ist jeder Schaden, der -Unfall mal schnell weggedacht- nicht da wäre.

Das bedeutet: Der Schaden darf auch noch nach Jahren auftauchen. Es gibt Brüche in der Nähe eines Gelenkes, die zunächst ganz ordnetlich ausheilen. Aber nach ein paar Jahren gehts auf einmal los und wird immer schlimmer: "Posttraumatische Arthrose".
Auch das ist Unfallfolge.

Die posttraumatische Arthrose funktioniert so: Zunächst einmal war alles ganz befiredigend verheilt, nur das Gelenk wurde, da es doch nicht wieder genau so zusammenheilte, wie erhofft, etwas schief belastet. Jetzt entsteht der gleiche Effekt, der am Auto auftritt, wenn man mit dem Vorderrad zu stark an den Bordstein gekommen ist: Zunächst merkt man nichts. Aber die Mehrbelastung dadurch, dass jetzt am Fahrwerk etwas verbogen ist, führt nach 2.000 km dazu: Der Reifen ist auf einer Seite abgefahren, auf der anderen hat er noch 4 mm Profil.
Auch der hat eine posttraumatische Arthrose....

Bitte teile mit, ob Dein Unfallgegner für Deinen Schaden aufkommen muss. Dann kann man Dir besser helfen.

Gute Besserung,

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,

danke für deine Antwort.

Nein kein Wegeunfall - völlig im privaten Bereich, daher auch keine BG oder so. Der Unfallgegner ist m.E. u. auch der Meinung der Polizei nach komplett schuld (er hat die Vorfahrt missachtet). Allerdings will mir die gegnerische Versicherung z.Zt. 25% Mitverschulden anhängen. Das ist aber beim Anwalt und in "Bearbeitung".

Zunächst hat alles mein Arbeitgeber (Lohnfortzahlung) und die Krankenkasse (Krankengeld) bezahlt. Bei vorliegendem Urteil werden die sich das bei der gegnerischen Vers. wiederholen.

Nun ist halt die Verletzung noch längst nicht ausgeheilt (hab nach einer Humeruskopffraktur immer noch Schmerzen in der angrenzenden Muskulatur. Es hat sich ein Impingementsyndrom entwickelt (was dem abgefahrenen Reifen entspricht :D ) und es ging schon in Richtung Frozen Shoulder.

Nun hab ich bei der Arbeit mit dem betroffenen Arm eine reflexartige Bewegung gemacht und danach tat die Schulter wieder richtig weh. Das hat sich zum Glück allerdings inzwischen wieder gegeben.

Ich trainiere 2x die Woche beim Physiotherapeuten und einige Übungen tgl. zu Hause aber irgendwie werden die Verbesserungsschritte immer kleiner, sodass ich befürchte, dass der Arzt da irgendwann nochmal ran will.

Klar ist das dann Unfallfolge aber ich wollte gern wissen, ob die Krankenkasse dann wiederum erstmal mit Krankengeld in Vorleistung gehen würde, bevor sie sich das alles bei der gegnerischen Vers. wieder holt?

Danke & Gruß
S42
 
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