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Nach 51 Jahren Akte geschlossen!

unfallmann

Erfahrenes Mitglied
08.03.2013
Hallo Forum, :)

in der Presse habe ich die Geschichten von Arno Conrad aus Elisabethfehn gesichtet und parallelen zu meinem Fall haben und unter Google:

- Nach 51 Jahren Akte geschlossen –
- General-Anzeiger: Ernüchterndes Ende eines langen Kampfes –

abgerufen werden können.

Diese Berichte zementieren, dass es richtig war dass auch ich bei der Staatsanwaltschaft Bremen ein Ermittlungsverfahren anhängig gemacht habe, um zu klären:

 „Ob ein Beteiligter strafrechtlich zu verurteilen ist, weil er Tatsachen, die für die Entscheidung der Streitsache von wesentlicher Bedeutung waren, wissentlich falsch behauptet oder vorsätzlich verschwiegen hat.“

Dazu konnte ich auch Beweismittel offensichtlich machen, welches den Verdacht zementiert, dass die Gerichtsverfahren damals unter Begehung einer Urkundenfälschung, eines Prozessbetrugs und der Eingehung einer kriminellen Vereinigung geführt worden sind.

Womit ich das Ziel erreichen möchte, dass meine rechtskräftig beendete Verfahren nach der Verfahrensvorschrift (§ 179 SGG) wieder aufzunehmen sind. Und das Vorhaben wird nicht einfach sein, weil die Richter am Sozialgericht Bremen darin verwickelt sind.

Anmerkung:
Meine Geschichte: Google – „Kampf um Unfallrente“ – wurde leider von der Bremer Tageszeitung dem „Weser- Kurier“ aus dem Internet genommen. Für unsere Sache wäre es aber gut, wenn auch meine Geschichte weiterhin im Internet abgerufen werden kann. Es kommt auch die Frage auf, warum und wer hat darauf gedrängt, dass die Geschichte aus dem Internet verschwindet und wie bekommt man die Geschichte wieder in das Internet?


Mit freundlichen Grüßen :)

bg-unfallmann@web.de
 
Hallo,

frag' mich mal "wie bekommt man die Geschichte wieder in das Internet?", vielleicht gibt es von relevanten Einträgen eine Sicherung.

Meine Kontaktadresse hast Du ja, denke ich.


Gruss

Sekundant

Kurze Ergänzung (auch zum gerade geführten Gespräch):

Wenn Du beim „Weser- Kurier“ nachfragst, ob und in welchem Umfang ein Sonderdruck möglich ist, kann man den Artikel ggf. selbst einstellen.


Gruss

Sekundant
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
hallo,

von welchem § 179 SGG - von welchen Buch ist da genau die Rede?

Kennt sich jemand aus und kann es mitteilen, finde es nicht?

Mit welcher Begründung und bei jedem Gericht kann man es verwenden?

Weiß das jemand genau?
 
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