Wenn ein Ablehnungsantrag ungerechtfertigt abgelehnt wurde und man eine Anhörungsrüge gestellt hat, muss man in diesem Fall einen Termin beim Gutachter warnehmen ? Hintergrund ist das im Richterlichen Schreiben an den Gutachter dieser erwähnte, dass ein Bussgeld von 1000 € anfällt, wenn der Proband den Termin nicht warnimmt.