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Muss / soll man ein Gutachtertermin wahrnehmen, wenn ein Ablehnungsantrag gestellt wurde ?

Der Uli

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Jan. 2020
Beiträge
307
Wenn ein Ablehnungsantrag ungerechtfertigt abgelehnt wurde und man eine Anhörungsrüge gestellt hat, muss man in diesem Fall einen Termin beim Gutachter warnehmen ? Hintergrund ist das im Richterlichen Schreiben an den Gutachter dieser erwähnte, dass ein Bussgeld von 1000 € anfällt, wenn der Proband den Termin nicht warnimmt.
 
Das Gericht kann den Kläger nicht zwingen den Termin zur Untersuchung beim Sachverständigen wahrzunehmen.
Es wird ggf. ein Gutachten nach Lage der Akten einholen. Können dann bestimmte Befunde etc. mangels persönlicher Untersuchung nicht erstellt werden, so geht dies zu Lasten des Klägers.
 
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