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Muss ich trotz voller Erwerbsunfähigkeit arbeiten?

marlin1978

Neues Mitglied
Registriert seit
28 Jan. 2012
Beiträge
21
Hallo zusammen,

ich hatte vor guten 5 Jahren einen schweren Verkehrsunfall. Bei dem Unfall war ein anderer Verkehrsteilnehmer schuld.
Ich beziehe momentan Rente von der LVA wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Diese wurde erst immer um ein halbes Jahr velängert, mittlerweile wurde sie zum 3. mal um ein ganzes Jahr verlängert und läuft nun bis zum 31.12.2012.
Ich bin immer noch körperlich eingeschränkt und nehme täglich Morphium
gegen die Schmerzen.
Da ich nicht arbeiten kann, muß die Versicherung des Unfallgegners für meinen Verdienstausfall aufkommen, was sie bisher auch tat.
Jetzt behaupten sie, dass ich trotz voller Erwerbsunfähigkeit täglich 2-3 Stunden arbeiten kann, dies stehe so im Sozialgesetzbuch.
Darum bestehen sie darauf, dass ich für diese Zeit arbeiten gehe, ansonsten
ziehen sie mir diese Zeit anteilig von meinem Verdienstausfall ab.
Kann die Versicherung das machen?

Danke im voraus für Antworten!
 
Hallo marlin1978 und herzlich Willkommen im Forum für Unfallopfer!

Nun, ich schätze mal, die Versicherung will sich auf die letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung beziehen.
Aber, voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind auch:
1. Versicherte nach § 1 Satz 1 Nr. 2, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, und
2. Versicherte, die bereits vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit voll erwerbsgemindert waren, in der Zeit einer nicht erfolgreichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/SGB_VI/43.html

Frage: war der Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit?
Wie hast Du Dich (mit einen Anwalt)?, damals mit der Versicherung geeinigt? Wurde eine Haftungsquotierung gemacht?
Was sind Deine körperlichen Beschwerden, wurden Gutachten gemacht?
MdE/GdB vorhanden, wie hoch?

L.G. Jan
 
Hallo marlin1978,

dein
Jetzt behaupten sie, dass ich trotz voller Erwerbsunfähigkeit täglich 2-3 Stunden arbeiten kann, dies stehe so im Sozialgesetzbuch.

Ja, die können viel sagen und behaupten:p

Das Thema: Erwerbsobliegenheit bei voller EMR wurde s. f. erörtert;)


Info:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=23333&highlight=Siegfried21


Spitzfindigkeiten von Versicherungen zu, event. zu viele Staatsanleihen ect. im Keller?


Grüße

Siegfried21
 
hallo Marlin,

Jetzt behaupten sie, dass ich trotz voller Erwerbsunfähigkeit täglich 2-3 Stunden arbeiten kann, dies stehe so im Sozialgesetzbuch.
Darum bestehen sie darauf, dass ich für diese Zeit arbeiten gehe, ansonsten
ziehen sie mir diese Zeit anteilig von meinem Verdienstausfall ab.

über so einen Schmus würde ich überhaupt nicht diskutieren, sondern einen letzte Frist unter Klageandrohung setzen, ihrer Zahlungsverpflicht nachzukommen.



Off topic: Würd mich mal interessieren, ob Sachbearbeiter der Leistungsabteilung einer Vers. Provision kriegen, wenn sie es schaffen, Leute abzuweisen. Und was passiert, wenn solche Sachbearbeiter unnötige Klagen mit hohen Kosten produzieren?
 
Hallo marlin 1978,

auch von mir ein herzliches Willkommen hier im Forum!

Ich bin immer wieder sprachlos,wie man sich immer das passende heraus sucht.
Auch wenn im Sozialgesetzbuch steht,dass man mindestens noch zwei Stunden arbeiten kann,sollte das ja auch in Ordnung sein.Aber nur für diejenigen Personen,die das auch gesundheitlich noch machen können.

Ich wurde damals als Simulantin abgestempelt,als mein erster Durchgangsarzt in seinem Bericht an die BG schrieb,dass aus medizinischer Sicht nach vier bis sechs Wochen alles folgenlos ausgeheilt ist.
Mit der folgenlose Heilung bin ich aber komischerweise schon eineinhalb Jahre arbeitsunfähig. :eek:

LG
Silvia
 
Hallo zusammen.
Erstmal danke für den freundlichen Empfang!
Um die Fragen von euch noch zu beantworten, ich habe einen Behindertenausweis mit GdB 80 und Buchstaben G und B.
Es wurden bisher Gutachten von der DRV erstellt, aufgrund dieser Gutachten wurde die Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit immer verlängert.
Die Versicherung des Unfallgegners besteht jetzt darauf, dass ich mich in Heidelberg in einem Institut testen lasse, um festzustellen, was ich trotz dieser
vollen Erwerbsunfähigkeit noch arbeiten kann.
Wenn ich mich weigere, stellen sie sämtliche Zahlungen ein, ich bekomme 4 mal wöchentlich wegen meiner Schmerzen und Beugedefizit des Knies und
Rückenschmerzen, die ich wegen der linken Beinverkürzung durch den Unfall habe, die Kosten dafür, die Fahrten dorthin und den Lohnausfall stellen sie ein,
wenn ich mich weigere.
Wie soll ich reagieren?
Momentane Beschwerden, starke Rückenschmerzen, starke Schmerzen am Oberschenkel, Knie und Unterschenkel, daher Morphium gegen Schmerzen.
Ich habe außerdem eine Beinverkürzung links von knapp 4 cm und kann mein Knie links nur noch 60 Grad beugen.
 
Moin @marlin, moin zusammen,

.......................
Da ich nicht arbeiten kann, muß die Versicherung des Unfallgegners für meinen Verdienstausfall aufkommen, was sie bisher auch tat.
Jetzt behaupten sie, dass ich trotz voller Erwerbsunfähigkeit täglich 2-3 Stunden arbeiten kann, dies stehe so im Sozialgesetzbuch.
....................

Du hast doch schon die wichtigsten Hinweise von den Vorschreibern bekommen.

Nun frage diese Versicherung (vermutlich die gegnerische Haftpflicht, mit der solltest du ohnehin nur über deinen Anwalt Kontakt haben) auf welcher Grundlage sie sich jetzt auf das SGB bezieht. Sie möge doch die Entscheidung der DRV anerkennen, welche dich für voll erwerbsgemindert eingestuft hat, d.h.: keine drei Stunden am Tag mehr erwerbstätig sein zu können.
(Aber vielleicht bieten die dir ja eine kleine Arbeit an, unter drei Stunden, die sie bezahlen? :rolleyes: - kein kostenloses "Praktikum" oder sowas.)

Um mal auf deine Ursprungsfrage zu kommen:
........ Darum bestehen sie darauf, dass ich für diese Zeit arbeiten gehe, ansonsten ziehen sie mir diese Zeit anteilig von meinem Verdienstausfall ab. Kann die Versicherung das machen?
Sie kann das in jedem Fall so androhen, aber ob sie es auch machen kann, das muss dein Anwalt herausbekommen.

Keine Ahnung ob hier im Forum ein Anwalt ist der dich berät <schulterzuck>

Schönes Wochenende ;)
 
Hallo Marlin,

Siegfried21 hat dir mit seinem Link zu seinem erst kürzlich hier eingestellten Beitrag einen wichtigen Hinweis gegeben. Den hast du offensichtlich in deiner Aufregung übersehen:

http://www.unfallopfer.de/forum/show...ht=Siegfried21


Zunächst kommt es in erster Linie darauf an, welche Art von Behinderungen du hast. Bei 80% dürften die gravierend sein. Die werden sich kaum alleine auf deine Einahme von Morphin beziehen, denn das Zeug bekomme ich schon bei zugestandenen 20% MdE (aus ärztlicher Sicht 30%) in Hochdosierung.

Das große Geschäft der Versicherungen ist es, sich vor allen Zahlungen zu drücken. Würden sie dieses nicht tun, hätten sie weder so große und luxeriöse Verwaltungsgebäude noch so viele Mitarbeiter...

Da du einen Behindertenausweis mit dem Merkmal B hast, würde ich bei der gegnerischen Versicherung mal nachfragen, welcher Tätigkeit du nachgehen könntest und wer dann deine Begleitperson entlohnen soll. Bestimmt kein Arbeitgeber. Denn wie sollst du überhaupt zu Arbeit kommen? § 146 SGB IX sieht diese Begleitperson nicht umsonst vor.
Denn hier heißt es:

"(1) In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Der Nachweis der erheblichen Beeinträchtigung in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr kann bei schwerbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 nur mit einem Ausweis mit halbseitigem orangefarbenem Flächenaufdruck und eingetragenem Merkzeichen G geführt werden, dessen Gültigkeit frühestens mit dem 1. April 1984 beginnt, oder auf dem ein entsprechender Änderungsvermerk eingetragen ist.
(2) Ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen notwendig, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind."

Und diesen Behindertenausweis hast du dir ja schließlich nicht selber ausgestellt!

Ich denke, gegen eine neutrale Begutachtung wirst du keine Einwände haben...

Viele Grüße

Derosa
 
re

Hallo Marlin,

hast du denn einen Anwalt, der deine Sache für dich gut vertritt?
Diese Frage hat Jan schon gestellt und ich finde keine Antwort.
Es ist wichtig, jemanden an der Seite zu haben, der sich perfekt damit auskennt und würde dir empfehlen, die Sache einen Anwalt zu geben.

Vielleicht bin ich ja zu naiv oder gutgläubig, (was einem ja am Ende noch den Kopf kosten kann),
aber ich frage mich, warum du dich weigern solltest, diese Untersuchung zu machen.

Die wollen sich davon überzeugen, dass du in letzter Zeit keine spontane Wunderheilung erfahren hast und plötzlich wieder gesund bist und sie wollen nochmal prüfen, wie schwer deine gesundheitlichen Schäden noch sind, ob du nicht doch etwas arbeiten kannst – und sie somit Geld sparen…

Was du jetzt machen sollst?
Ich würde dann mit meinem Begleiter hinhumpeln und ihnen vormachen, dass ich außer zu atmen kaum noch was machen kann.

Das ist jetzt überspitzt formuliert, aber du hast doch nunmal all diese gesundheitlichen Beschwerden und Einschränkungen und wenn du nicht ein paar Stunden tägl. arbeiten kannst, dann kannst du es nicht, punkt.

Also, ich kann nur von mir sprechen. Als das Versorungsamt mich nach Jahren nochmal untersuchen wollte, bin ich hingegangen und hab mich untersuchen lassen.
Dabei kam heraus, dass ich jetzt „unbefristet“ Schwerbehindert bin, nachdem meine Schwerbehinderung vorher auch immer nur „verlängert“ wurde.

Aber bevor ich dir hier falsche Tipps gebe, indem ich von mir berichte, schließe ich mich Jan an und empfehle dir einen Anwalt dafür!

***

P.S. als ich anfing, hier zu antworten, stand hier noch keine andere Antwort, ups, Derosa und Frank, ihr seid einfach schneller, :)
 
Re

Hallo,
Danke nochmal für eure Antworten.
Um die Frage noch zu beantworten, ja ich habe einen Anwalt.
Ob er gut ist? Das hoffe ich.
Ich habe auch nichts gegen eine Begutachtung, aber wenn diese
von einem Institut durchgeführt wird, die durch die
Versicherung beauftragt wird, weiß ich nicht ob das gut ist.
Sagt euch denn ASR GmbH in Mannheim etwas?

Gruß Markus
 
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