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Motorradunfall und Personenschaden

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas careka
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

careka

Nicht aktive Mitglieder
Hallo ich benötige Hilfe, für das was jetzt alles geregelt werden muss.
Mein Lebensgefährte hatte am Freitag einen schweren Motorradunfall. Wer war auf dem Weg von der Arbeit nach Hause. Er fuhr auf einer Landstraße einem PKW mit Anhänger hinterher. An einer gut übersichtlichen Stelle ohne Überholverbot, wollte mein Lebensgefährte den PKW überholen. Mein Mann (sag ich jetzt mal, geht schneller) blinkte und scherte aus und als er etwa halbe höhe dem Gespann war, bog der PKW Fahrer OHNE zu blinken plötzlich nach links ab. Mein Mann geriet mit dem Mopped zwischen das gespannt und hatte keinerlei Chance noch irgendwie zu reagieren. Die konsequenz war, das er mehrere Meter durch die Luft flog und schließlich in einem Graben zum liegen kam. Glücklicherweise war noch ein Fahrzeug hinter meinem Mann, der auch vor der Polizei aussagte das der Gespannfahrer weder geblinkt noch gebremst hat, als dieser plötzlich links abgebogen ist. Soviel zum Unfallhergang.

Seine Verletzungen äussern sich durch eine schwere Beckenfraktur auf der rechten Seite. Mehrere Prellungen und Stauchungen. Ob im unterbauch verletzungen sind, kann man zum jetzigen Zeitpunkt schlecht sagen, da er große inne Hämatome hat, die die sicht auf innere Verlezungen nicht zulassen. Das verzögert auch eine Operation die dringend erforderlich ist.
Die Ärzte können nur soviel sagen, dass er jetzt genesungszeit von 4-6 Monaten vor sich hat, mit allem was dazu gehört.

Seine große Angst: finanzielle Einbußen, womöglich der verlust des Arbeitsplatzes (das sein Chef ihn wegen der langen Zeit entlassen könnte)

Ich: weis jetzt gar nicht was ich alles zu tun habe und was das richtige ist. Ohne eben das weitere Verluste und Schäden auf ihn zukommen. Vom Krankenhaus aus, kann er ja nun so gut wie gar nichts regeln, dafür bin ja da und möchte aber nichts falsch machen.

Habt Ihr Tipps und wisst was jetzt zu tun ist.

Vielen Dank
 
Hallo Careka,

erst einmal möchte ich Dich hier im Forum begrüßen.

Mir ging es im Juli 2007 fast genauso wie Deinem Lebensgefährten. Nur das mir ein Autofahrer die Vorfahrt genommen hatte.

Du schreibst, dass Dein Lebensgefährte auf dem Weg von der Arbeit nach Hause war. Nun, dann ist es erst einmal ein Arbeitswegeunfall. Dieses muß er bzw. Du seiner Firma unbedingt sofort mitteilen. Auch muß es den Ärzten im Krankenhaus mitgeteilt werden.

Die Firma teilt den Unfall dann der zuständigen Berufsgenossenschaft mit. Von dort erhaltet Ihr dann die entsprechenden Formulare, welche so schnell wie möglich ausgefüllt und zurück geschickt werden müssen.

Weil es ein Arbeitswegeunfall ist(Dein Lebensgefährte ist doch auf dem direkten Weg von der Arbeit nach Hause gewesen, oder?) braucht er auch vorläufig keine Angst haben das sein Job weg ist.

Wenn Du hier im Forum ein wenig herumstöberst, wirst Du jede Menge nützliche Ratschläge lesen können.

Deinem Lebensgefährten wünsche ich, dass er bald wieder vollkommen gesund wird und Dir viel Kraft um ihm beizustehen!

Liebe Grüße

pswolf
 
Guten Morgen Careka,

so wie es sich anhört hat der Unfallgegner die Schuld und seine Versicherung muß auch für einen Rechtsanwalt aufkommen.

1.)Also 1.Weg am Dienstag ist ein FACH-RA, sieh Dich im Internet um, nimm nicht gleich den 1. aus Deiner Umgebung (den Fehler haben wir gemacht).

2.)sichte seine Versicherungsunterlagen, hat er eine private Unfallversicherung, dann diese SOFORT per Fax/Einschreiben mit Rückantwort anschreiben und Unfall melden. GANZ WICHTIG

3.)das gleiche, vorsichtshalber bei einer vorhandenen Berufsunfähigkeitsversicherung.

4.)sieh zu das alle, aber auch wirklich alle Beschwerden/Verletzungen im 1.Arztbrief auftauchen.

5.)schreibe Dir die Namen und Äusserungen der Ärzte ALLE auf, frage immer nach wenn Du etwas nicht verstehst und Google es im Internet nach.

6.)denke nicht das alles jetzt von ganz alleine läuft, je besser Du aufpaßt, nachfragst und notierst (natürlich ohne den ganzen Betrieb aufzuhalten;)) um so einfacher sind später Ansprüche zu untermauern.
Fast jeder hier wird Dir bestätigen das er diese Tipp´s gerne am Unfalltag bekommen hätte (wir auch:rolleyes:)

7.)bleibe ruhig, zeige Deinem Mann das Du alles voll im Griff hast und das er sich auf seine Genesung konzentrieren kann, sowas ist total wichtig.

Sein Arbeitgeber kann ihn nicht einfach so vor die Tür setzen und sollte er doch die Möglichkeit haben, hätte er es sowieso in nächster Zeit gemacht....also Ruhe bewaren.

Erst einmal bekommt er ja noch Gehalt, dann Krankengeld und sollte es zum Arbeitsplatzverlust kommen, dann auch ALG1.

Du wirst sehen, Du wächst in diese Aufgabe rein.
Hier kannst Du Fragen stellen und auch selber nach Antworten suchen.

Ich wünsche Euch viel Glück
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo careka

erstmal ist der Puls natürlich auf 180 und man seht wie vor einer Wand.

Aber erstmal ist das wichtigste, dass dein Lebensgefährte überlebt hat und auch wie es bis jetzt aussieht, z. B. nicht im Rollstuhl landet?

Du musst jetzt einen """guten""" Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen.

Er wird dann einen Strafantrag gegen den Unfallverursacher, wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen und die zuständige Staatsanwaltschaft
wird danach ein Ermittlungsverfahren einleiten.

Ich denke nach deinen Schilderungen trägt der Unfallverursacher die überwiegende Schuld am Geschehen. Zugleich kann aber deinem Lebensgefährten die Betriebsgefahr angerechnet werden? (20-30 %).
Dennoch meine ich nach der ersten Sachlage und gebotenen Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge, könnte die Anrechnung der Betriebsgefahr für deinen Lebensgefährten entfallen und der Unfallverursacher 100 % schuld bekommen.

Wie sieht es mit einer Rechtschutzversicherung aus? Wenn nicht muss die geg. Haftpflichtversicherung den Anwalt zahlen.

Den Zitat.

Seine große Angst: finanzielle Einbußen, womöglich der verlust des Arbeitsplatzes (das sein Chef ihn wegen der langen Zeit entlassen könnte)

Für diese Angelegenheit muss die geg. Versicherung aufkommen und z. B. der Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung bei der geg. Versicherung einfordern.

Zugleich natürlich die BG das Verletztengeld, weil es sich ja um einen Arbeitsunfall (Wegeunfall) handelt. Außer dein Mann hat nicht den direkten Weg zur Arbeitsstätte genommen?

Erstmal

Grüße

Siegfried21


Info:

Danach liegt es auf der Hand das der Unfallverursacher gegen die Verkehrsvorschrift des StVO § 9 verstoßen hat. indem er nicht vor dem Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr geachtet hat. Wer beim Abbiegen mit einem nachfolgenden Fahrzeug kollidiert, hat im Zweifel zumindest gegen diese sogenannte zweite Rückschaupflicht verstoßen.

Zugleich hat er ein rechtzeitiges Blinken unterlassen, die Geschwindigkeit nicht wesentlich verlangsamt und sich nicht zur Fahrbahnmitte hin eingeordnet?

Es ist auch zu berücksichtigen, dass der Unfallverursacher von einer Landstraße, also einem Fahrweg mit höherer Verkehrsbedeutung, in einen Feldweg abgebogen ist bzw. es vor gehabt hat.

Wer in einen Feldweg abbiegen möchte, der überwiegend lediglich land und forstwirtschaftlichen Zwecken dient und keine überörtliche Bedeutung hat, muss zugleich im abbiegen in solchen Verkehrsflächen, ganz besondere hohe Sorgfalt walten lassen und sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.


StVO § 9.

§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

(2) Radfahrer, die auf der Fahrbahn abbiegen wollen, müssen an der rechten Seite der in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeuge bleiben, wenn dort ausreichender Raum vorhanden ist. Radfahrer, die nach links abbiegen wollen, brauchen sich nicht einzuordnen. Sie können die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überqueren. Dabei müssen Sie absteigen, wenn es die Verkehrslage erfordert. Sind Radverkehrsführungen vorhanden, so haben Radfahrer diesen zu folgen.

(3) Wer abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Radfahrer auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf Fußgänger muß er besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, muß er warten.

(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Führer von Fahrzeugen, die einander entgegenkommen und jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen, es sei denn, die Verkehrslage oder die Gestaltung der Kreuzung erfordern, erst dann abzubiegen, wenn die Fahrzeuge aneinander vorbeigefahren sind.

(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.


StVO § 5 Überholen

(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:
1.bei unklarer Verkehrslage oder
2.wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.
(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.


Der o. g. Beitrag ist meine persönliche Meinung zu diesen Fall (keine Rechtsberatung)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo und herzlich willkommen,

Der Anlass ist nicht schön, aber Du hast die Möglichkeit, gleich viele Fehler zu vermeiden.
Der Unfall muß dem Betrieb gemeldet werden. Lasse Dir den Erstbericht des Krankenhauses geben. Dort sollten alle ( unbedingt überprüfen, ob wirklich alle erkennbaren Unfallschäden erfasst sind) die Verletzungen stehen. Der Arbeitgeber muß den Unfall dann der BG melden. Wegen der Ansprüche an den Unfallverursacher unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Die Kosten hat der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen.
Existieren irgendwelche eigenen Unfallversicherungen? Da dort sofort den Unfall melden.

Dann ausführlich hier lesen, was alles zu beachten ist. Alles würde hier den Rahmen sprengen ;)

Deinem Lebensgefährten Gute Besserung und wenig Schmerzen.

Gruß von der Seenixe
 
Danke zunächst für Eure Antworten. So stehe ich nicht mehr ganz im dunklen. Denn den Schock über das was passiert ist, steckt mir ebenfalls wahnsinnig in den Knochen. Wenn es nach mir ginge, dann steht für mich nur im Vordergrung das er lebt! Alles andere interessiert mich eigentlich gar nicht. Aber das ganze drum herum muss ja geregelt werden und das kann er nunmal nicht von der Intensivstation aus. Er muss ja nicht noch mehr Schaden erleiden als er eh schon hat.

Was mich noch beunruhigt ist die tatsache das er und der Unfallverursacher bei der gleichen Versicherung versichert sind. Was ist da mit einem Gutachter? Die Versicherung wird doch versuchen auch den Schaden so gering wie möglich zu halten, die schneiden sich doch nicht ins eigene Fleisch. ich finde die Situation der verzwickt und möchte jetzt auf gar keinen Fall etwas falsch machen. Mein Mann verlässt sich doch auf mich, dass ich alles für ihn korrekt regele.

Als Zusatz: Mein Mann hat an keiner unübersichtlichen Stelle auf der Landstraße das vor ihm langsamer fahrende Fahrzeug überholen wollen. Er selbst hat seinen Überholvorgang mit Blinker angezeigt. Ein Zeuge der hinter ihm gefahren ist, hat vor der Polizei am Unfallort ausgesagt das der PKW mit Anhänger werder gebremst, noch geblinkt hat, als er in den Waldweg abbiegen wollte. Mein Mann ist quasi auf eine "Wand" aufgefahren und hatte keinerlei Chance aus dieser Gefahr zu entkommen.
Wie verhällt es sich da mit der Schuldfrage?

Ich habe große Angst um ihn und vor möglichen fehlern.

Gruß
Monika
 
Hallo Monika,

ließ alles genau durch was wir Dir geschrieben haben.
Ich würde (aus meiner Sicht) sagen er hat keine Schuld, zumal der Zeuge für ihn ausgesagt hat.

Wie schon Pswolf schreibe, sollte er auf dem direkten Weg von der Arbeits gewesen sein, also kein Umweg, dann ist es ein Wegeunfall und muß dem Arbeitsgeber/BG gemeldet werden...zügig:).

Viel Glück
Gruß Kai-Uwe´s Frau
 
hallo, monika

schön langsam!
erst mal drauf achten, dass ihr keine fristen versäumt.
dann unbedingt, bei jeder schweigepflichtentbindung darauf achten, dass ihr keine globale abgebt!
benutze bt. die suchfunktion.
bist du unterschriftsberechtigt?
auch einem anwalt keinen freifahrtsschein ausstellen!
alles gute für euch beide
pussi
 
Hallo Monika,

den Zitat:

wie verhällt es sich da mit der Schuldfrage?

Wie schon gesagt:

Thema Haftung-Quoten

Ich denke nach deinen Schilderungen trägt der Unfallverursacher die überwiegende Schuld am Geschehen. Zugleich kann aber deinem Lebensgefährten die Betriebsgefahr angerechnet werden? (20-30 %).
Dennoch meine ich nach der ersten Sachlage und gebotenen Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge, könnte die Anrechnung der Betriebsgefahr für deinen Lebensgefährten entfallen und der Unfallverursacher 100 % Schuld bekommen.

Wenn die Sache event. vor Gericht kommt, wird wahrscheinlich zur weiteren
Aufklärung, ein unfallanalytisches Gutachten in Auftrag gegeben.

Den Zitat:

Was mich noch beunruhigt ist die tatsache das er und der Unfallverursacher bei der gleichen Versicherung versichert sind.
Über dies würde ich mir vorab keine Gedanken machen.

Wie sieht es mit einer Rechtsschutzversicherung aus, bzw. wurde diese wie
bei den meisten Leuten eingespart?

Dein Zitat:

Ich habe große Angst um ihn und vor möglichen fehlern.

Hast du einen geeigneten Anwalt (Verkehrsrecht) schon kontaktiert?

Der RA wird deinem deinem Mann wohl raten, einen Strafantrag gegen den Unfallverursacher, wegen fahrlässiger Körperverletzung zu stellen und die zuständige Staatsanwaltschaft wird danach ein Ermittlungsverfahren einleiten.
(dies ist üblich so)

Dies ist das erste, dass du jetzt von der rechtlichen Seite machen kannst.

Von der medizinischen Seite natürlich, deinem Mann gut zusprechen und zur Seite stehen.

Grüße

Siegfried21
 
Hallo Careka

Sei heilfroh, das sich dein Mann, nicht noch schlimmere Verletzungen zu gezogen hat, es hätte noch viel böser kommen können. Du bist genau wie dein Mann, jetzt in einer absoluten Ausnahmesituation und must kühlen Kopf bewahren. Man wächst mit der Aufgabe, du wirst sehen, du schaffst das. Hier findest du die Unterstützung, die du brauchst.

Die wichtigsten Fragen die du beachten must, sind hier von den Mitgliedern schon beantwortet worden. Zwei dinge möchte ich noch anführen.

Dein Mann muss endscheiden, ob er Strafantrag gegen den Unfallverursacher stellen will, falls er keinen stellt, besteht die Gefahr das dass Verfahren gegen den Unfallverursacher eingestellt wird. Innerhalb von 3 Monaten muss der Antrag gestellt werden, ist diese Frist abgelaufen, kann er nicht mehr bestraft werden.

Du must ein Tagebuch führen, in dem du alle Ereignisse notierst. Vom Unfalltag an, must du alles dokumentieren und Festhalten, auch scheinbar unwichtige dinge könne später wichtig sein. Du must zum beispiel jeden gefahrenen Kilometer notieren, ob Krankenbesuch in der Klinik, die fahrten zum Anwalt, oder andere besorgungen für deinen Mann, Parktickets, Telefonkosten, das must du alles dokumentieren, die 10 Minuten zeit dafür, sind sehr gut angelegt, dafür kannst du später schnell auf eine umfassende
Dokumentation zurückgreifen die sehr hilfreich ist.

Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegneners, muss alle Fahrtkosten im zusammenhang mit dem Unfall übernehmen, in einem halben Jahr kommt da ganz schön was zusammen.

Ich drücke euch feste die Daumen, das dein Mann so schnell wie möglich wieder gesund wird, mit deiner Unterstützung, fällt es ihm bestimmt leichter.

Grüße Metty
 
Vielen Dank Metty und an alle anderen. So langsam sehe ich ein wenig klarer was "noch" alles passieren wird und das nichts von alleine seinen Weg geht. Ich muss wohl den Hintern zukneifen und da durch.

Ich habe schonmal in erfahrung gebracht, dass mein Mann und sein Unfallgegener in der gleichen Versicherung sind. Am Telefon im Gespräch mit der Versicherung klang das schon nach "Teilschuld" für meinen Mann. Nun gilt es wohl zu beweisen das dem nicht so ist, da ja ein Zeuge den ganzen Vorgang aus seiner Sicht vorgeben kann. Und mein Mann hat am Unfallort hören können, dass der Zeuge für ihn ausgesagt hat.
Ich denke das die Versicherung sicherlich "fein Sauber" das ganze beenden möchte.

Auf dem Unfallbericht der Polizei den ich am Unfallort in die Hand gedrückt bekommen habe, ist angekreutzt das Strafanzeige wegen Personenschaden eingeleitet wird. Ich denke das bezieht sich "nur" auf Seiten der Polizei. Wenn ich richtig verstanden habe, muss mein Mann selber Strafanzeige stellen, wenn er zu seinem Recht kommen möchte.

Ist doch richtig, oder?

Viele Grüße
Monika
 
Hallo,

meine Erfahrungen sind, dass eine Strafanzeige Euch überhaupt nichts bringt. Der Autofahrer hat den Unfall garaniert nicht absichtlich herbeigeführt und die Strafanzeige kann auch den Unfall nicht uingeschehen machen. Ich vertrete die Auffassung, dass sich dieses nach dem Verhalten des Unfallverursachers richten sollte. Wenn jemand zugibt, dass er Müll gebaut hat und auch versucht, sich zumindest zu entschuldigen, dann würde ich keine Strafanzeige erstatten. Die Strafe sieht selbst bei fahrlässiger Tötung Bewährung vor ..... Seine Ordnungsstrafe für den Unfall gibt es meist sowieso.
Im Nachgang kümmert sich um den Ausgang des Strafverfahrens kein Mensch mehr. Die zivilrechtliche Auseinandersetzung läuft völlig losgelöst davon.

Gruß von der Seenixe
 
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