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Motorradunfall mit LKW

Bandit 73

Mitglied
Hallo,

ich bin zum ersten mal hier.

Zu meinen Crash im Jahr 2013.

Ich wollte von der Arbeit nach hause fahren also es war ein Wegeunfall und wurde vom Lkw abgeschossen.Der Lkw der mich getroffen hatte war nicht zu sehen,da er durch einen anderen verdeckt war,somit bin ich ungebremst mit 50km/h reingerauscht.Ich war zum Glück gut gekleidet.Zugezogen habe ich mir einen Trümmerbruch im Oberschenkel,leider war der Bruch nicht glatt und hat somit auch die Lymphgefäße im Wadenbereich zerstört.Ich wurde geschraubt und genagelt,außerdem habe ich mir das Schulterblatt gebrochen.

Vom Unfall selbst habe ich absolut keine Erinnerung bis heute,ich wurde erst auf der ITS wach,wo die OP schon vorbei war.



Meine Frage nun..........


wie lange dauert so ein Fall?

warum dauert es so lange bis meine Anwältin die Polizeiakte erhält?






danke im vorraus.......(Ps.meine Gliedmaßen sind noch dran)
 
Hallo Bandit 73,


Medizinisch gesehen kann es "ein Leben lang" dauern:eek:

Nach deine Ausführen sind ggf. die Polizei- Ermittlungen noch nicht abgeschlossen oder liegt die Akte schon bei der Staatsanwaltschaft?

Info:
http://www.rae-lingen.de/anwalt-ver...4ssige-k%F6rperverletzung-verkehrsunfall.html

Danach wird später die verursacher- rechtliche Haftungsangelegenheit
event. Straf und Zivilrechtlich vor Gericht erklärt.

Info Haftungsquote :
http://www.verkehrsrecht-sachsen.de...sunfall/haftungsquote-bei-verkehrsunfall.html

Die gegenseitige Haftungsquote findet ggf. beim Schmerzensgeld-Erwerbsschaden berücksichtigung.

Beispiel:
Nettoeinkommen 2500€, Haftungsquote 25% (50%) Erwerbsschadenanspruch
gegen den Verursacher bzw. Versicherung 1875€ (1250€)

Nun aber..da das BG-Verletztengeld erstmal 80 % bis zu 78 Wochen läuft, wird die Geschichte ggf. erst bei einer Haftungsquote von 100 %
interessant oder bei einem event. späteren Arbeitsplatzverlust, Umsetzung und -€ oder Umschulung.

Info:
2.das Verletztengeld 80 (Krankengeld: 70 %) GKV) vom Hundert des Regelentgelts beträgt und das bei Anwendung des § 47 Abs. 1 und 2 des Fünften Buches berechnete Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigt.

Quelle:

http://dejure.org/gesetze/SGB_VII/47.html

Info Ersatz des Personenschadens:
http://www.kanzlei-doehmer.de/personenschaden.htm


Grüße
Siegfried21
 
so das war mein Unfall......habe absolut keine Erinnerung

Bei einem schweren Verkehrsunfall am Montagnachmittag in Marzahn hat ein 40-jähriger Motorradfahrer mehrere Knochenbrüche an einem Bein erlitten. Er war an einer Kreuzung mit einem abbiegenden Lkw zusammengestoßen
Der 43-jährige Lkw-Fahrer wollte nach Angaben der Polizei gegen 14.45 Uhr von der Bitterfelder Straße nach links in die Otto-Rosenberg-Straße abbiegen. Da ein entgegenkommender Lkw, der sich in der Kreuzungsmitte befand, seinen Sichtbereich einschränkte, tastete sich der Lkw-Fahrer weiter in den Kreuzungsbereich hinein. Dabei stieß er mit dem entgegenkommenden Motorradfahrer zusammen und brachte diesen zu Fall.
Der 40-jährige Suzuki-Fahrer wurde mit mehreren Knochenbrüchen an einem Bein zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert.
 
Ich kenne die Kreuzung

Hallo Bandit73,

ich kenne die Kreuzung. Eigentlich lässt sich die Kreuzung von beiden Seiten ganz gut einsehen. In Richtung Märkische Allee ist an der besagten Kreuzung eine gesonderte Linksabbiegerspur, die auch nach links versetzt ist.

Natürlich ist ein Lkw ein besonderes Sichthindernis, vor allem, wenn es sich um einen Planenwagen handelt. Um den abbiegenden Verkehr nicht zu sehen, muss man allerdings auf der linken der beiden Geradeausspuren fahren. Auf der rechten der beiden Geradeausspuren hat man trotz links abbiegen wollenden Lkw eine ganz gute Sicht auf den ebenfalls links abbiegenden Gegenverkehr aufgrund der Sichtdiagonale.

Deshalb gehe ich mal davon aus, dass Du auf der linken Geradeausspur gefahren bist.

Rein rechtlich hattest Du Vorfahrt. Es ist allerdings jetzt die Frage, ob der Unfall Deinerseits vermeidbar gewesen wäre.

Insofern kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft hier eine weiter gehende Ermittlung durchführt, die sich zwar zunächst gegen den Lkw-Fahrer richtet, jedoch die zweite von mir genannte Frage ebenfalls betrachten wird.

Falls Du noch keinen Rechtsanwalt haben solltest, kann ich Dir einen guten, der vermehrt Krad-Fahrer als seine Mandanten hat, vermitteln.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
hallo, und danke.Ich habe den Fall meiner Rechtsanwältin übergeben.

Mein Problem war laut Polizeiangaben,daß der gegnerische LKW verdeckt durch einen anderen Lkw war und ich somit ihn nicht warnehmen konnte,ich hatte überhaupt keine Chance meine 200kg Maschine abzufangen bzw.anderweitig auszuweichen!
 
Hallo Bandit.

Ich kann deine Ungeduld verstehen, gerade was die Polizeiakte angeht. Mir kam das auch wie eine Ewigkeit vor. Bei mir hat es knapp ein halbes Jahr gedauert, bis die Akte bei meinem RA war. Kurze Zeit später erhielt ich immerhin den Sachschaden erstattet. (Totalschaden PKW) Für alles andere hab ich mich auf eine lange Wartezeit eingestellt.. Ich kann mir auch vorstellen, dass die Polizei noch bezüglich der Schuldfrage genauer hinguckt, bzw. Auf schriftliche Zeugenaussagen wartet. Mein Mann hat mehrmals bei der zuständigen Polizeibehörde nachgefragt, was mit der Akte sei, und der Polizist hat uns immer erklärt was gerade damit passiert. Aber so kooperativ sind wahrscheinlich nicht alle...

Wie geht es Dir denn gesundheitlich? Da du eine größere Erinnerungslücke hast, gehe ich davon aus, du hattest zumindest ein Schleudertrauma oder ein Schädel-Hirn Trauma. Deine Frakturen sind auch schlimm, aber (hast du wahrscheinlich schon 100x gehört) Du kannst froh sein, dass nicht mehr passiert ist.

Liebe Grüße
 
hallo,gesundheitlich bin ich wieder hergestellt ,allerdings arbeitsmäßig noch weit entfernt.Im Mai mache ich eine Arbeitstherapie,warscheinlich folgt dann ein Gutachten.

Es gibt Tage an denen ich sofort arbeiten würde,aber Geduld ist nicht sonderlich meine Stärke:rolleyes:

Eines ist aber sicher ich werde Motorradfahren nicht einstellen..........
 
Hallo Bandit,

solche Ermittlungen dauern leider. Das dürfte letztlich aber auch in deinem Interesse sein, selbst wenn Geduld nicht deine Stärke ist;) Die musste ich nach meinem Unfall (ohne Bike) ebenfalls erst lernen.

Zumindest finde ich es schon mal positiv, dass du das Motorradfahren nicht aufgeben willst, zumal eine Bandit eine sehr schöne Maschine ist.

Dieses Ziel wird dir bei deiner Reha sicherlich helfen!

Alles Gute
Derosa
 
Hallo,da bin ich wieder.......nun bin ich mal gespannt wie meine Sache ausgeht.Mitte September war meine Zeugenaussage .Unfallverursacher hat sich vor mir und dem Richter entschuldigt.Was nun insgesamt rausgekommen ist weis ich leider nicht,denn ich brauchte nach meiner Zeugenaussage nicht warten und konnte gehen,was ich auch tat.Die Polizeiakte ist auch nach einem Jahr noch immer nicht bei meiner Ra:rolleyes::confused:.


Egal,ich bin wieder gesund und arbeitsfähig:D;)
 
Strafverfahren

Hallo Bandit73,

erst einmal herzlichen Glückwunsch dafür, dass Du wieder genesen bist.

Du hättest Dich übrigens nach Deiner Zeugenaussage hinten auf die Zuschauerplätze setzen können und als Besucher das Strafverfahren verfolgen können. Ich gehe mal davon aus, dass es eine öffentliche Sitzung war.

Die Polizeiakte hat jetzt die Staatsanwaltschaft und wird für das Strafverfahren benötigt.

Da das Strafverfahren aber nun beendet sein wird (ich gehe mal davon aus, dass kein weiterer Termin anberaumt war) sind jetzt nur nioch die Formalitäten des Urteils abzuhandeln und dann dürfte die Akte für Deinen Anwalt einsehbar sein.

Könnte allerdings noch ein bischen dauern.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
moin,nein es war keine öffentliche Verhandlung.

Außerdem wurde mir nicht gesagt das ich warten hätte können,somit ist diese Sache abgehakt.Jetzt wird es wohl nur noch um zivile Sachen gehen,daß überlasse ich aber meine Ra.

Hoffe aber das meine Ra.die Akte noch vor Weihnachten einsehen kann:rolleyes:

mfg.
 
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