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Motorradunfall Kroatien - Versicherung Sozia

Nessy88

Neues Mitglied
Registriert seit
3 Jan. 2016
Beiträge
24
Hallo!

Mein Freund und ich hatten vor 7 Monaten einen Motorradunfall in Kroatien. Er fuhr, ich war Sozia. Wir wurden beim Überholen auf gerader Strecke von einem Auto übersehen. Vor kurzem kam jetzt endlich von unserem Anwalt eine neue Nachricht (er ist aus Kroatien, spricht deutsch und vertritt sogar das deutsche Konsulat, wurde uns vom ADAC empfohlen).

Der Autofahrer ist in hohem Maße schuldig. Meinen Freund trifft allerdings auch eine Teilschuld, da die Linie noch durchgezogen war, von wo aus der Überholvorgang statt fand (was ich bei einer sooo geraden Strecke nicht verstehen kann, aber da lief einiges nicht so geheur, Polizeibericht wurde als nicht raus gegeben usw.).

Die Verletzungen meines Freundes sind verheilt, er hat auch eine Deckungszusage vom ADAC bekommen, wenn es ums Klagen geht (Schmerzensgeld).
Leider bin ich bei der Deckungszusage nicht mit eingeschlossen, obwohl ich bei ihm mitversichert bin. Zwar dauert es noch, bis ich vollends gesund bin und auf Schmerzensgeld klagen kann, aber ich wüsste doch gerne, wie genau ich mich vertreten lassen kann?

Weiß jemand, ob die Haftplficht solche Fälle vertritt? Leider besitze ich keine eigene Versicherung, ich bin in den meisten Versicherungen meines Freundes schon mit drinnen (als Lebenspartnerin). Oder muss ich in diesen Fall in Vorkasse gehen, wenn ich mir einen Anwalt suche?

Wir werden auf jeden Fall mal nachfragen bei den Versicherungen - ich dachte nur, ich informiere mich vorher schon mal ein wenig. Im Internet wurde ich nur leider nicht fündig...

Vielen Dank schon mal und viele Grüße!
 
Hallo Nessy88,

ich kann dir nur einen gut gemeinten Rat geben, such dir einen einen Fachanwalt, vereinbare ein Beratungsgespräch und die Kosten hierfür!
Danach bist du schlauer und kannst dich sammeln und loslegen!
 
Komplizierter Fall,

deswegen machst du dir am besten einen Termin für eine "Erstberatung" bei einem Fachanwalt aus! Hier gibt es kostenmäßig einen bestimmten Satz (ca. 120 € +Mwst.)

Außer es tauch Isländer auf einmal auf der könnte dir auch so helfen!


Bitte versteh mich nicht Falsch aber geh davon aus das du auch eine Anzeige gegen deinen Freund wegen Fahrlässiger Körperverletzung machen sollst! Hier geht es nur darum das deine Verletzungen von seiner Haftplicht anerkannt werden!

Meine Tante wurde auch bei einem Motorradunfall als Sozia verletzt und über die Jahre ist eine stetige Verschlechterung Ihres Beines eingetreten! Der Mann von damals ist weg und genau so Ihre Regulierungs-Möglichkeiten gegenüber einer Versicherung.

MfG


GSXR
 
Vielen Dank euch beiden,

dann werde ich das mit dem Anwalt so machen. Hat ja noch etwas Zeit bei mir, da erst nächstes Jahr die ganzen Schrauben und Platten wieder raus müssen. Vorher werde ich auch nicht klagen.

Danke auch für deinen Rat und deine Erfahrung Gsxr1983! Ich hatte mit meinem Freund auch schon darüber gesprochen, was ich mache, wenn er Teilschuld erhält. Er selbst meinte, ich solle dann auch gegen ihn klagen. Das zahlt ja dann seine Versicherung. Und ich würde wahrscheinlich mehr rausholen können, als dass er dann an Erhöhung für den Versicherungsbeitrag hat.

Liebe Grüße
 
Egal

Hallo Nessy88,

vielleicht meldet sich ja noch Isländer darauf. Er kennt sich mit Rechtssachen ganz besonders gut aus. Das vorweg.

Ich beschäftige mich auch schon seit Jahren beruflich mit Unfällen. Dabei arbeite ich viel mit Rechtsanwälten zusammen, von denen ich natürlich schon einiges gelernt habe.

Dein Fall ist eigentlich recht einfach. Als Sozius hättest Du zwei Versicherungen, die Du verklagen kannst. Einmal die gegnerische und zum anderen die Haftpflicht des Motorrades, so komisch das auch klingt.

Der Hintergrund ist der, dass Du als Sozius überhaupt nichts für den Unfall kannst. Schnapp Dir also einen Rechtsanwalt, dessen Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

Hier noch ein bisschen was zum nachlesen, was Kradunfälle angeht und in meinen Handlungsbereich geht:

http://www.unfallreko.de/seite/127669/krad-unfälle.html

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,

vielen Dank. Das hört sich so einfach an.

Heißt das, weil ich Sozia war, kann ich zu irgendeinem Anwalt gehen und sagen: Den Verklag ich auf Schmerzensgeld. Und weil ich eben als Sozia keine Schuld haben kann, wird der Fall angenommen und von der gegnerischen Versicherung dann komplett bezahlt? In Vorkasse müsste ich wahrscheinlich dann dennoch gehen, oder?

Habe ich das so richtig verstanden?

So eine Unfallrekonstruktion ist sicher interessant. Hätte so gerne mal den Polizeibericht von uns gelesen, da es ja auch Zeugen gab. Ich selbst wurde ja nicht befragt.

Liebe Grüße,
Nessy88
 
Hallo Nessy,

hast du überhaupt schon irgendeine Entschädigung bekommen ( Kleidung, Haushaltsführungsschaden, Heimtransport,Lohnausfall, Fahrten für dich von deinem Bekanntenkreis, etc.) ?
Ey, das Schmerzensgeld ist nur ein Teil der Schäden, auch kannst du darauf schon einen Vorschuß verlangen- bitte such einen Fachanwalt für Verkehrsrecht/ Versicherungsrecht fürs Erstgespräch auf!
Bis du abschätzen kannst, was dir gesundheitlich zurückbleibt, könnten Jahre vergehen- dann sind alle Fristen und Ansprüche verstrichen- 3 Jahre sind schnell rum!

LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

vielen Dank, ich wusste nicht, dass es da eine Frist gibt von 3 Jahren - das ist gut zu wissen.

Bisher haben wir noch nichts an Schadensausgleich erhalten, weder für das Motorrad, noch für die Klamotten oder sonstiges. Ich führe aber ein Unfalltagebuch, in dem ich alles festhalte - Verlauf des Beines, wann ich bei welchem Arzt war und was dort gemacht/besprochen wurde. Auch den Unfallhergang habe ich aufgeschrieben, weil die Erinnerung mit den Monaten doch etwas verblasst.

Was den Vorschuss von Schmerzensgeld betrifft: Ich studiere und erhalte zurzeit noch Bafög. Wenn ich jetzt Schmerzensgeld bekommen würde, müsste ich das dem Bafögamt mitteilen und das wird mir dann auf mein Bafög verrechnet bzw. abgezogen. Ich darf ja kein Vermögen haben :(
Das Bafög erhalte ich allerdings nur noch bis nächstes Jahr Januar/Februar, danach habe ich kein Anspruch mehr darauf. Dann ungefähr müssten auch die ganzen Schrauben und Platten wieder raus aus dem Bein. Da mein Studium aber mindestens bis Juli 2017 dauert, wäre es sinnvoller, erst dann für Schmerzensgeld zu klagen, da ich das auch besser fürs Studium dann nutzen kann.

Ich wollte nur jetzt schon wissen, wer mich vertritt, damit wir dann in einem Jahr nicht erst suchen müssen und jetzt vll. auch einfach den Fall schon mal mit einem Anwalt abklären können.

Danke soweit schon mal :)
LG Nessy88
 
Was den Vorschuss von Schmerzensgeld betrifft: Ich studiere und erhalte zurzeit noch Bafög. Wenn ich jetzt Schmerzensgeld bekommen würde, müsste ich das dem Bafögamt mitteilen und das wird mir dann auf mein Bafög verrechnet bzw. abgezogen. Ich darf ja kein Vermögen haben :(
Das Bafög erhalte ich allerdings nur noch bis nächstes Jahr Januar/Februar, danach habe ich kein Anspruch mehr darauf.

Hallo Nessy,

was Deinen Baföganspruch angeht, es gibt auch Freibeträge.

LG Christiane
 
Hallo Christiane17,

danke, habe auch gleich mal in den §§ nachgelesen. Das Schmerzensgeld kann sogar komplett anrechnungsfrei bleiben (zur Vermeidung unbilliger Härten). Zumindest hatte jmd schon mal diesen Fall. Immer gut, sowas zu wissen :)

LG, Nessy88
 
Hallo Nessy,

genau wie bei Harz oder verdammt, ich muß schauen, wer da noch gefragt hat!

LG
Aramis

P.S. in der Suchmaschine eingeben: wann muß ich mein Schmerzensgeld anrechnen lassen?
 
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Der Autofahrer ist in hohem Maße schuldig. Meinen Freund trifft allerdings auch eine Teilschuld, da die Linie noch durchgezogen war, von wo aus der Überholvorgang statt fand (was ich bei einer sooo geraden Strecke nicht verstehen kann, aber da lief einiges nicht so geheur, Polizeibericht wurde als nicht raus gegeben usw.). ......

Hallo ich würde mir insbesondere mal deine Aussage oben genau zu Gemüte führen und mich dann, wie empfohlen, mal beraten lassen. Überholen im Überholverbot (= durchgezogene Linie) endet in Deutschland ganz sicher nicht mit "Teilschuld".
Das der beauftragte Anwalt in Kroatien sagt das alles kein Problem ist, ist doch klar, sonst würde der ADAC ihn ja nicht bezahlen und er würde kein Geld verdienen.
Ich will jetzt nicht den Miesepeter machen, aber es kann auch so laufen das dein Freund den ganzen Schaden zu regulieren hat, weil er im Überholverbot überholt hat und die deutsche Versicherung das als grob fahrlässig ansieht und das weitere Prozedere dann gerichtlich abläuft.
Grundsätzlich gilt das die kroatische Versicherung bzw. der deutsche Reglierungsbeauftragte die Schadenregulierung einleiten muss oder eine entsprechende Begründung abgeben muss warum er das nicht kann. Gibt es da schon Mitteilungen?
Viel Erfolg!

Micha
 
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