Hallo!
Mein Freund und ich hatten vor 7 Monaten einen Motorradunfall in Kroatien. Er fuhr, ich war Sozia. Wir wurden beim Überholen auf gerader Strecke von einem Auto übersehen. Vor kurzem kam jetzt endlich von unserem Anwalt eine neue Nachricht (er ist aus Kroatien, spricht deutsch und vertritt sogar das deutsche Konsulat, wurde uns vom ADAC empfohlen).
Der Autofahrer ist in hohem Maße schuldig. Meinen Freund trifft allerdings auch eine Teilschuld, da die Linie noch durchgezogen war, von wo aus der Überholvorgang statt fand (was ich bei einer sooo geraden Strecke nicht verstehen kann, aber da lief einiges nicht so geheur, Polizeibericht wurde als nicht raus gegeben usw.).
Die Verletzungen meines Freundes sind verheilt, er hat auch eine Deckungszusage vom ADAC bekommen, wenn es ums Klagen geht (Schmerzensgeld).
Leider bin ich bei der Deckungszusage nicht mit eingeschlossen, obwohl ich bei ihm mitversichert bin. Zwar dauert es noch, bis ich vollends gesund bin und auf Schmerzensgeld klagen kann, aber ich wüsste doch gerne, wie genau ich mich vertreten lassen kann?
Weiß jemand, ob die Haftplficht solche Fälle vertritt? Leider besitze ich keine eigene Versicherung, ich bin in den meisten Versicherungen meines Freundes schon mit drinnen (als Lebenspartnerin). Oder muss ich in diesen Fall in Vorkasse gehen, wenn ich mir einen Anwalt suche?
Wir werden auf jeden Fall mal nachfragen bei den Versicherungen - ich dachte nur, ich informiere mich vorher schon mal ein wenig. Im Internet wurde ich nur leider nicht fündig...
Vielen Dank schon mal und viele Grüße!
Mein Freund und ich hatten vor 7 Monaten einen Motorradunfall in Kroatien. Er fuhr, ich war Sozia. Wir wurden beim Überholen auf gerader Strecke von einem Auto übersehen. Vor kurzem kam jetzt endlich von unserem Anwalt eine neue Nachricht (er ist aus Kroatien, spricht deutsch und vertritt sogar das deutsche Konsulat, wurde uns vom ADAC empfohlen).
Der Autofahrer ist in hohem Maße schuldig. Meinen Freund trifft allerdings auch eine Teilschuld, da die Linie noch durchgezogen war, von wo aus der Überholvorgang statt fand (was ich bei einer sooo geraden Strecke nicht verstehen kann, aber da lief einiges nicht so geheur, Polizeibericht wurde als nicht raus gegeben usw.).
Die Verletzungen meines Freundes sind verheilt, er hat auch eine Deckungszusage vom ADAC bekommen, wenn es ums Klagen geht (Schmerzensgeld).
Leider bin ich bei der Deckungszusage nicht mit eingeschlossen, obwohl ich bei ihm mitversichert bin. Zwar dauert es noch, bis ich vollends gesund bin und auf Schmerzensgeld klagen kann, aber ich wüsste doch gerne, wie genau ich mich vertreten lassen kann?
Weiß jemand, ob die Haftplficht solche Fälle vertritt? Leider besitze ich keine eigene Versicherung, ich bin in den meisten Versicherungen meines Freundes schon mit drinnen (als Lebenspartnerin). Oder muss ich in diesen Fall in Vorkasse gehen, wenn ich mir einen Anwalt suche?
Wir werden auf jeden Fall mal nachfragen bei den Versicherungen - ich dachte nur, ich informiere mich vorher schon mal ein wenig. Im Internet wurde ich nur leider nicht fündig...
Vielen Dank schon mal und viele Grüße!