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Motorrad vs. Mähdrescher (0:1)

peterzitrone

Neues Mitglied
Registriert seit
31 Dez. 2012
Beiträge
5
Hallo Ihr Lieben,

wie gewünscht schreibe ich kurz, was mir widerfahren ist und wie weit ich bislang gekommen bin.

Ich war vor gut 2 Jahren meinem Motorrad unterwegs als ein Mähdrescher vom Feld auf die Straße fuhr worauf ich mit etwa 70 km/h in diesen einschlug. Darauf gab es einen Rundflug mit dem Heli und anschließend 3 Wochen bei Vollpension in der BG-Unfallklinik. Von den angebotenen Freizeitaktivitäten habe ich in den ersten Tagen mangels Bewusstsein nur sehr eingeschränkt Gebrauch gemacht.

Die unmittelbaren Unfallfolgen waren Brüche sämtlicher Knochen, die der menschliche Körper auf der rechten Körperhälfte hat (bis auf eine Rippe, die nur angebrochen war) und dazu Lungenkontusion, Hirnblutungen und wenn ich mich recht entsinne hatte ich sogar einen kleinen Kratzer am Bauch :D

Wegen der Finanzkrise und dem daraus entstandenen Vertrauensverlust in den Euro wird ja immer die Flucht in Sachwerte und Edelmetalle geraten weswegen ich meine Altersvorsorge in Form von hochwertigen Marknägeln aus Titan immer bei bzw. in mir trage.

Die gegnerische Versicherung hat den Schaden noch nicht reguliert und wollte mich dazu bringen, eine Teilschuld wegen der allgemeinen Betriebsgefahr eines Motorrads anzuerkennen. Sowohl im Strafprozess gegen den Fahrer des Mähdreschers als auch im Schadensersatzprozess des Landwirts gegen mich (fahrlässige Beschädigung seines Mähdreschers) wurde eine 100%ige Schuld des Unfallgegners festgestellt, weshalb ich auch nicht vorhabe, eine Teilschuld anzuerkennen.

Ich habe mich übrigens (leider) in vielen Beiträgen anderer hier im Forum wiederfinden können: Geduldsproben, Papierkram, unzählige Operationen, Arztbesuche, Kampf gegen den Amtsschimmel... Aber zumindest hatte ich so Gelegenheit, den sog. "Freundeskreis" mal etwas auszusortieren und weiß jetzt bei den übrig gebliebenen, was ich an ihnen habe ;)

Allen Betroffenen an dieser Stelle ein frohes und vor allem gesundes Jahr 2013 und weiterhin eine gute Genesung!
 
Hallo peterzitrone,

willkommen im neuen Jahr hier im Forum!

dein
Die gegnerische Versicherung hat den Schaden noch nicht reguliert und wollte mich dazu bringen, eine Teilschuld wegen der allgemeinen Betriebsgefahr eines Motorrads anzuerkennen. Sowohl im Strafprozess gegen den Fahrer des Mähdreschers als auch im Schadensersatzprozess des Landwirts gegen mich (fahrlässige Beschädigung seines Mähdreschers) wurde eine 100%ige Schuld des Unfallgegners festgestellt, weshalb ich auch nicht vorhabe, eine Teilschuld anzuerkennen.


Dito.... würde ich auch kein % in meinem Rucksack nehmen, jedes %
kann auf die Dauer gesehen auch einen Berg ausmachen und darum
heiß es für den Sacharbeiter "drücken und taktieren" was nur geht.

Wie ist der atuelle Stand hinsichtlich der geg. Vers., Folgewirkungen,
Arbeitsfähigkeit-Umschulung?


Info Schadenersatz- Erwerbschaden ect.
§ 13 StVG, Geldrente

(1) Der Schadensersatz wegen Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit und wegen Vermehrung der Bedürfnisse des Verletzten sowie der nach § 10 Abs. 2 einem Dritten zu gewährende Schadensersatz ist für die Zukunft durch Entrichtung einer Geldrente zu leisten.
(2) Die Vorschriften des § 843 Abs. 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs finden entsprechende Anwendung.
(3) Ist bei der Verurteilung des Verpflichteten zur Entrichtung einer Geldrente nicht auf Sicherheitsleistung erkannt worden, so kann der Berechtigte gleichwohl Sicherheitsleistung verlangen, wenn die Vermögensverhältnisse des Verpflichteten sich erheblich verschlechtert haben; unter der gleichen Voraussetzung kann er eine Erhöhung der in dem Urteil bestimmten Sicherheit verlangen.

BGB § 760 Vorauszahlung

(1) Die Leibrente ist im Voraus zu entrichten.
(2) Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen; bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt, für den sie im Voraus zu entrichten ist, nach der Beschaffenheit und dem Zweck der Rente.
(3) Hat der Gläubiger den Beginn des Zeitabschnitts erlebt, für den die Rente im Voraus zu entrichten ist, so gebührt ihm der volle auf den Zeitabschnitt entfallende Betrag.

BGB § 842
Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person
Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile, welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt.

BGB§ 843
Geldrente oder Kapitalabfindung

(1) Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder gemindert oder tritt eine Vermehrung seiner Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten.

(2) Auf die Rente findet die Vorschrift des § 760 Anwendung. Ob, in welcher Art und für welchen Betrag der Ersatzpflichtige Sicherheit zu leisten hat, bestimmt sich nach den Umständen.

(3) Statt der Rente kann der Verletzte eine Abfindung in Kapital verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

(4) Der Anspruch wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein anderer dem Verletzten Unterhalt zu gewähren hat.


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried21,
Danke für die schnelle Rückmeldung und besonders für die Hinweise. Das mit der Geldrente war mir gar nicht so bewusst, ich hatte nur den reinen Schadensersatz auf dem Schirm.

Die Versicherung hatte ein Gutachten bzgl. der Unfallfolgen in Auftrag gegeben und (leider?) auch gleich den Gutachter bestimmt. Ich war ziemlich genau 2 Jahre arbeitsunfähig und gemäß Gutachten wird seitdem aktuell eine MdE von 30, bei erfolgreichem weiteren Behandlungsverlauf dann dauerhaft 20 gesehen. Der GdB wurde vom versorgungsärztlichen Dienst mit 70 bewertet, was aber eine andere Geschichte ist.

Ich habe das Glück, in Lohn und Brot zu stehen -ist eine Geldrente damit hinfällig? Bezieht sich die MdE von 30 wohl auf meinen konkreten Beruf (Büroarbeit) oder ist es eine allgemeine Bewertung? In Berufen, die etwas mehr körperlichen Einsatz erfordern als das Bedienen eines PCs, werde ich ganz sicher nicht mehr arbeiten können. Kann und sollte man die MdE evtl. noch von einem weiteren Mediziner beurteilen lassen?

Leider fehlen mir dabei in jeder Hinsicht Erfahrungswerte, sodass ich nichtmal beurteilen kann, ob mein Anwalt in der Sache fit ist bzw. ob er an alles denkt. Bis jetzt ist ja noch nicht viel passiert und wenn er mir beim nächsten Termin sagt, dass wir alles so akzeptieren, eine Geldrente nicht in Frage kommt und die Angelegenheit mit einer Ausgleichszahlung von insgesamt vielleicht 30.000 EUR erledigt ist, wüsste ich nicht, ob ich damit alles richtig oder vieles falsch machen würde. Jedenfalls meinte er, dass man ein Gerichtsurteil eher vermeiden sollte, weil dort eine "angemessene" Entschädigung eher niedriger ausfällt als außergerichtlich. Habt Ihr diesbezüglich Erfahrungen?

Viele Grüße
Peter
 
Hallo peterzitrone,

dein:
Die Versicherung hatte ein Gutachten, MdE von 30, bei erfolgreichem weiteren Behandlungsverlauf dann dauerhaft 20 gesehen. Der GdB wurde vom versorgungsärztlichen Dienst mit 70 bewertet, was aber eine andere Geschichte ist.

Ich habe das Glück, in Lohn und Brot zu stehen -ist eine Geldrente damit hinfällig? Bezieht sich die MdE von 30 wohl auf meinen konkreten Beruf (Büroarbeit) oder ist es eine allgemeine Bewertung? In Berufen, die etwas mehr körperlichen Einsatz erfordern als das Bedienen eines PCs, werde ich ganz sicher nicht mehr arbeiten können. Kann und sollte man die MdE evtl. noch von einem weiteren Mediziner beurteilen lassen?

eine Geldrente nicht in Frage kommt und die Angelegenheit mit einer Ausgleichszahlung von insgesamt vielleicht 30.000 EUR erledigt ist, wüsste ich nicht, ob ich damit alles richtig oder vieles falsch machen würde. Jedenfalls meinte er:rolleyes:, dass man ein Gerichtsurteil eher vermeiden sollte, weil dort eine "angemessene" Entschädigung eher niedriger ausfällt als außergerichtlich. Habt Ihr diesbezüglich Erfahrungen?

Ja...wahrscheinlich bezieht sich die MdE auf den allgemeinen Arbeitsmarkt?
Danach handelt sich hierbei um ein s. g. Parteigutachten, ob nun die
30....20 MdE hinsichtlich der Höhe gerechtfertigt sind:confused:
(sollte auf jeden Fall von einem anderen Arzt nochmals eruiert betrachtet werden)

Was sagen deine behandelten Ärzte?

Bei einer außergerichtlichen Einigung kann dein RA mehr verdienen.....!


dein
Die unmittelbaren Unfallfolgen waren Brüche sämtlicher Knochen, die der menschliche Körper auf der rechten Körperhälfte hat (bis auf eine Rippe, die nur angebrochen war) und dazu Lungenkontusion, Hirnblutungen und wenn ich mich recht entsinne hatte ich sogar einen kleinen Kratzer am Bauch


Vorsicht:eek:...."mit einer Ausgleichszahlung von insgesamt vielleicht 30.000 EUR erledigt ist"

Eha....was ist mit event. Folgeschäden bzw. die können noch nach Jahren aufkommen. (= Arbeitsplatzverlust, Arthrose, Hirnblutung--epileptische Anfälle usw.)

Vorbehalt von unfalkausalen Folgeschäden;)

Info:
Anwaltshaftung bei Abschluss eines Abfindungsvergleichs;)

Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, über den Inhalt und die Tragweite eines Abfindungsvergleichs
aufzuklären und insbesondere darüber zu belehren, dass Fehleinschätzungen über die künftige Entwicklung
der Körperschäden zu den vom Mandanten zu übernehmenden Risiken gehören. Diese Belehrungspflicht ist
in der Regel erfüllt, wenn der Mandant, der Art, Umfang
und Zukunftsprognose hinsichtlich seiner Körperschäden kennt, sich darüber im Klaren ist, dass mit dem
Vergleich alles abgegolten sein soll, denn dann ist ihm bekannt, dass die Ungewissheit hinsichtlich der
künftigen Entwicklung seiner körperlichen Beeinträchtigungen zu den von ihm zu tragenden Risiken gehört.
.....

Ist in einen Abfindungsvergleich kein Verjährungsverzicht für Ansprüche aus künftigen
unvorhersehbaren Schäden aufgenommen, hat der Rechtsanwalt seinen Mandanten über den damit
möglichen erneuten Lauf einer dreijährigen Verjährungsfrist gem. § 852 BGB a.F. deutlich zu belehren.
......

Bei Abschluß eines Abfindungsvergleichs mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners gehört es
zur Pflicht eines Anwalts bei in Frage kommenden zukünftigen Schäden und Spätfolgen, die von der
Abfindungssumme nicht erfaßt sein sollen, den dahingehenden Vorbehalt klar und unmißverständlich so zu
vereinbaren und niederzulegen, daß der Mandant auch nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist gemäß
§§ 852 BGB, 14 StVG gegen die Erhebung einer Verjährungseinrede sicher geschützt ist.

Quelle Rechtssprechung:


W. Info:
Immaterielle und materielle Personenschäden

Quelle und Info:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Personenschaden.php

http://www.kanzlei-doehmer.de/personenschaden.htm


Grüße

Siegfried21
 
Ausgleichszahlung

Hallo Peterzitrone,

erst einmal herzlich willkommen hier im Forum und Hut ab, dass Du diesen Unfall ersten überlebt und zweitens Deinen Humor nicht dabei verloren hast.

Dein Anwalt möchte den Fall offensichtlich vom Tisch haben, andernfalls würde er Dir nicht zu einer Ausgleichszahlung von 30 TEUR raten, was ja nichts anderes bedeutet, als einen Vergleich hinzunehmen.

Ein Vergleich würde auch Spätfolgen, wenn denn welche aus dem Unfall resultieren, ebenfalls mit den 30 TEUR abgedeckt. Und, ob das tatsächlich dann reicht ist fraglich.

Dein Anwalt müßte doch eigentlich auch das Urteil des anderen Prozesses (Landwirt gegen Dich wegen Beschädigung des Mähdreschers) kennen. Wenn die Klage abgewiesen wurde, ist das eine gute Vorraussetzung dieses Urteil mit in Deinen jetztigen Prozess gegen die gegnerische Versicherung mit einfließen zu lassen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)

PS: ich hoffe, die 70 km/h wurden auch auf einer Strasse gefahren, wo mindestens 70 km/h erlaubt waren.:rolleyes:
 
Hallo,
wenn ich das richtig verstehe, sollte ich mit dem Anwalt das Thema 'immaterieller Vorbehalt' noch einmal genauer durchsprechen? Die anderen Urteile (Straf- und Zivilprozess) liegen ihm auch vor, deshalb wunderte es mich ja etwas, dass er den Gang vor Gericht als ultima ratio sieht.

Meine weitere Recherche im Hinblick auf die MdE-Geschichte hat nunmehr ihre volle verwirrungsstiftende Wirkung entfacht: Muss dieser Verdienstausfall tatsächlich vorliegen (d.h. man erhält auch nur noch 80% Gehalt) oder steht einem alleine durch die Feststellung eine darauf basierende Geldrente (20% des aktuellen Gehalts?) zu?

Ich muss gestehen, dass ich die behandelnden Ärzte auf solche Fragen noch gar nicht angesprochen habe; musste mir das Bein kürzlich wegen einer Pseudarthrose noch einmal durchsägen lassen, wo man auch gleich die Beinlängendifferenz korrigiert und meine Spur richtig eingestellt hab, damit sich die Beine nicht die ganze Zeit entgegen laufen und da wollte ich die meist knappe Gesprächszeit mit den Ärzten nicht für behandlungsfremde Themen verbrauchen :D

Viele Grüße

P.S.: ja, die 70 km/h durfte man auf der besagten Straße fahren. Glücklicherweise waren genügend Zeugen dabei, die bestätigen konnten, dass ich nicht todesverachtend im Handstand bei 240 km/h mit Kopfhörern und lauter Musik, dem Telefon am Ohr und in der Hand ne Schale Pommes in den rechtschaffenden Landwirt gerast bin. So in der Art las sich nämlich das Pamphlet des gegnerischen Anwalts:eek:
 
Hallo peterzitrone,

ja.... so langsam geht bei dir auch die Sonne auf:D
du musst dich mit dem Thema befassen;)

dein
Muss dieser Verdienstausfall tatsächlich vorliegen (d.h. man erhält auch nur noch 80% Gehalt) oder steht einem alleine durch die Feststellung eine darauf basierende Geldrente (20% des aktuellen Gehalts?) zu?

Ja, der Verdienstausfall muss auch tatsächlich vorliegen
, die Geschichte bzw. MdE % hat mit einem BG-Arbeitsunfall zu tun, hierbei kannst du ggf. anhand der MdE % eine Rente bekommen.

Im zivilrechtlichen Rahmen kann ist z. B. die MdE % (Schädigung) u. a. ein Kriteriumpunkt für die Höhe des Schmerzensgeld.


Info BGB:
BGB § 249
Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Aber auch nicht mehr;)


Wenn du nur noch Unfallkausal 80% vom letzten Gehalt bekommst,
muss die geg. Versicherung die 20 % i. d. R. ausgleichen.

Thema: Haftungsquote 100% Ausgleich bei 100% Haftung dito 80 % usw.
Danach ist es je nach Konstellation möglich z. B.
bei 80 % mit der Versicherung, bei außergerichtlich Regulierung, ein
100 % Haftung bzw. Ausgleich zu vereinbaren.

dein
Ich muss gestehen, dass ich die behandelnden Ärzte auf solche Fragen noch gar nicht angesprochen habe; musste mir das Bein kürzlich wegen einer Pseudarthrose noch einmal durchsägen lassen, wo man auch gleich die Beinlängendifferenz korrigiert und meine Spur richtig eingestellt hab, damit sich die Beine nicht die ganze Zeit entgegen laufen und da wollte ich die meist knappe Gesprächszeit mit den Ärzten nicht für behandlungsfremde Themen verbrauchen

Dein RA muss event. wissen was Sache ist bzw. kann von deinen
behandelten Ärzten " Orthopäden-Unfallchirug-Neurologe" einen Bericht einholen
und der geg. Versicherung in Re. stellen.


Schadenersatz: Materiell-Immateriell....

Materiell: Erwerbsschaden-vermehrte Bedürfnisse Haushaltführungsschaden.
Immateriell: Schmerzensgeld

Info:
http://www.dubitscher.de/kuenftige-schaeden.html

http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/schadensersatz-_und_schmerzensgeldrecht.php


Grüße

Siegfried21
 
...hallo, Peter....

...auch von mir - ein Willkommen hier - cool, das Du noch so Humor hast - ich habe gut gelacht, über Deinen Erstbericht Oben!.......

Wertanlage in Titan - köstlich.......! :D

Man/n kann traurig, verbittert und auch schwermütig sein, nach so einem schweren Crash - aber mit Humor, kann man/n Sich auch Selbst wieder ein wenig heilen, bzw Mut machen.......

Du machst es genau richtig!

Das Mähdresscher "verdreschen" nun nicht zu Deinen Hobbys zählt, dürfte Jedem hier klar sein - darf ich trotzdem einmal höflich nachfragen........wie kam es zu dem Unfall aus Deiner Sicht (...also bregrenzt im Helm usw...)....

....war der Mähdrescher nicht zu sehen) - Kurve? - starker Bewuchs im Knick?....oder so?.....

Es interessiert mich persönlich - da so ein Ungetüm ja meißtens schwer zu übersehen ist.......aber mir natürlich auch klar ist, das man als "Biker" mit 70 Klamotten auf'm Tacho - schwer in die Vollbremsung gehen kann ohne das was passiert......

Auf welcher Höhe hast Du das Monster getroffen?......und wo? (..also, am Dreschgeschirr vorn oder eher mittig zum Gelenk hin, bzw evtl. auf der Radnarbe?.....

Und weitere Frage bitte - bist Du über den Lenker hinweg?....oder hast Du Dich verfangen?.......

Ich frage deswegen....da mich die Art Deiner Verletzung interessiert, da ja (so las ich richtig?) alles i-wie rechtsseitig ist?

Man/n - hast Du ein Glück gehabt, Peter - cool!

Alles Gute Dir, und gute Besserung! Bleib TAPFER!

LG,

Brommel

(...der Landmaschinen sehr gern mag - und privat etwas über diese Art von Unfällen dokumentiert, da auch hier bei uns in der Region zu viele Unfälle mit Landgeschirr und Fahrzeugen passiert........und mein Nachbarsjung (der mir und meiner Frau oft bei schweren Sachen anpacken hilft ) - der auch Landwirt ist, privat an Verbesserungsmöglichkeiten bastelt, Trecker und Geschirr sicherer zu machen - ich helfe Ihm dabei mit Recherche...:) )
 
Hallo Siegfried21, hallo Brommel,

einen Verdienstausfall habe ich ja glücklicherweise derzeit nicht. Ich frage mich nur, was passiert, wenn mein Brötchengeber sich irgendwann meiner entledigen möchte und ich einen neuen Ausbeuter davon überzeugen muss, mich trotz Behinderung einzustellen (offiziell darf dies ja kein Ablehnungsgrund sein und so werde ich nie einen Nachweis darüber haben, dass mein Verdienstausfall unfallbedingt ist).

Wie es aus meiner Sicht zu dem Unfall kam... Ich war mit zwei mir vorausfahrenden befreundeten Bikern unterwegs. Es war eine kerzengerade, breite Landstraße ohne Kreuzungen / Einmündungen, ohne Hecken, ohne Büsche -nichtmal Schlaglöcher... also im Prinzip wäre ich nur noch zuhause im Bett sicherer gewesen.

Rechts waren besagter Mähdrescher und ein Traktor mit Anhänger auf dem Feld, die habe ich auch wahrgenommen, aber nicht als Gefahr, zumal die Fahrzeuge sich nicht bewegten. Kurz bevor wir an ihnen vorbeifuhren, setzte dann der Mähdrescher in einer für solch ein großes Gefährt respektablen Geschwindigkeit auf die Fahrbahn, wobei die beiden Biker vor mir es noch schafften, nach links auszuweichen. Da beim zweiten aber schon der Gegenverkehr ausweichen musste und ich nur eine halbe Sekunde hatte, um mir zu überlegen, was jetzt das sinnigste Manöver wäre, hab ich den Anker geworfen, worauf dann mangels ABS erst Hinter- und dann auch Vorderreifen blockierten und mir schließlich der Mähdrescher beim weiteren Abbremsen half.

Zum Glück bin ich nicht gleich in seinem Häcksler gelandet, sondern mittig hinter dem Reifen. Vielleicht werde ich die Geschichte für meine Nachfahren etwas aufpolieren und behaupten, ich hätte versucht, mit einem Sprungtritt in die Fahrgastzelle zu springen, um den Fahrer auszuschalten, aber die Wahrheit ist, dass ich wohl aus Reflex versucht habe, mich vom Mähdrescher abzuwenden, weswegen nur die rechte Körperhälfte auftraf. Ich bin dadurch über den Lenker gegangen und seitlich abgeprallt, das Moped wie ein Pfeil hinter den Reifen.

Das witzigste ist aber, dass der Fahrer der Landmaschine erst einige Meter später gebremst hat, weil er "irgendwas gehört" hatte. Daher rührte auch die 100%ige Schuld vor Gericht: wenn man vom Feld auf eine Bundesstraße fährt, muss man zumindest nachsehen, ob da jemand kommt und wenn man das nicht tut und auf einmal zwei Fahrzeuge haarscharf an einem vorbeiziehen und der Gegenverkehr ein Hupkonzert veranstaltet, sollte man nicht erst noch einige Meter warten, bis man sich umsieht oder die Bremse sucht :confused:

Shit happens :D
 
Hallo Meister peterzitrone,

dein
einen Verdienstausfall habe ich ja glücklicherweise derzeit nicht. Ich frage mich nur, was passiert, wenn mein Brötchengeber sich irgendwann meiner entledigen möchte und ich einen neuen Ausbeuter davon überzeugen muss, mich trotz Behinderung einzustellen (offiziell darf dies ja kein Ablehnungsgrund sein und so werde ich nie einen Nachweis darüber haben, dass mein Verdienstausfall unfallbedingt ist).


Es geht um event. Unfallfolgewirkungen und daraus resultierenden Minderverdienst oder Arbeitsplatzverlust, Rentenschaden, usw.
Natürlich musst du die Unfallkausalität darlegen, aber ohne einen Vorbehalt
ist sowieso nichts zu holen (Erwerbsschaden-Haushaltführungsschaden-vermehrte Bedürfnisse) dito. Schmerzensgeld für event. weitere OP-Verschlechterungen.

ggf. denne 2:0 für die Versicherung.................


Grüße

Siegfried21
 
....wow....Peter - ich sagte es ja schon - hast Du ein Glück gehabt....!

LG,

Brommel
 
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