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Mitverschulden-Motorradfahrer-Schutzkleidung

Siegfried21

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

zum Thema:
Ein aktuelles Urteil hat das Thema Mitverschulden und
Mitverantwortung in den Mittelpunkt gerückt.

http://tuebinger-wochenblatt.de/tue/page/detail.php/2321786

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 23.07.2009 (AZ: 12 U 29/09) hat ein allgemeines Thema in den Mittelpunkt gerückt, nämlich das Mitverschulden und Mitverantwortung nicht nur denjenigen trifft, der bei einem Verkehrsunfall am Zustandekommen des Unfalls selbst eine Mitverantwortung trägt, sondern auch eine Vielzahl von anderen Formen der Mitverantwortung vorliegen können, die zur Kürzung von Schadensersatzansprüchen führen.

In dem genannten Fall hatte ein Motorradfahrer, der in einen ansonsten unverschuldeten Unfall verwickelt war, keine Schutzkleidung an den Beinen getragen, sondern lediglich eine Stoffhose.

Bei Tragen einer Schutzkleidung auch an den Beinen war davon auszugehen, dass geringere Verletzungen eingetreten wären. Die Schmerzensgeldansprüche des Motorradfahrers wurden erheblich gekürzt. Das Gericht hat festgestellt, dass es zwar keine gesetzliche Verpflichtung gibt, Motorradschutzkleidung zu tragen. Ein Mitverschulden des Motorradfahrers sei aber bereits dann anzunehmen, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflege. Das Gericht hat weiter ausgeführt, dass jedermann bekannt sei, dass das Fahren ohne Schutzkleidung ein massiv gesteigertes Verletzungsrisiko in sich berge. Ausgerechnet da, nämlich an den Beinen, wo die Verletzungsgefahr am größten für einen Motorradfahrer sei, habe dieser auf eine Schutzkleidung verzichtet. Dies hat das Gericht als Mitverschulden angesehen.

Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Fallgestaltungen, bei denen Schadenskürzungen aufgrund eines Mitverschuldens vorgenommen werden.

Dies gilt insbesondere beim Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes, aber auch das Fehlen eines Schutzhelms bei Fahrradfahrern, die an Wettbewerbsveranstaltungen teilnehmen oder auf Fahrtstrecken mit erhöhtem Gefährdungspotential fahren, müssen mit Schadenskürzungen rechnen. Auch demjenigen, dem bekannt ist, dass ein Fahrzeugführer keinen Führerschein hat oder alkoholisiert fährt, kann ein erheblicher
Mitverschuldenseinwand entgegengehalten werden.

Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried,

habe deinen Beitrag mit Erschrecken gelesen. Auch ich habe damals, in 2007, bei meinem Motorradunfall keine Schutzkleidung an den Beinen getragen sondern nur eine Jeans. Ansonsten hatte ich Protektorenkleidung, Helm und Motorradhandschuhe an. Zum Glück war ich beim Unfallzeitpunkt nur noch ca. 30 km/h schnell als mir der Autofahrer die Vorfahrt nahm.

Hoffentlich dreht mir nun die gegnerische Versicherung nicht einen Strick bei meiner Verhandlung vor dem Landgericht Passau am 26.10. daraus und das der Richter mir wohlgesonnen ist(wenn es der Richter aus der ersten Verhandlung ist habe ich keine Bedenken).

Gruß pswolf
 
Äh...sorry: aber warum schreibst Du das so öffentlich?
In dem Moment wo Du auch noch den Gerichtstermin hier veröffentlichst, ist das doch einfach für Versicherungsfuzzies (das hier eventuell nach zu recherchieren). Merke: der Feind liest manchmal mit, oder SIE sind unter uns.

Wurde denn ein Gutachten erstellt von dem Unfall vor Ort? Hat da jemand Photos von Deiner Kleidung gemacht, oder im Krankenhaus aufgenommen?
Ich glaube kaum, das dieses nach 3 Jahren noch relevant ist;)
Aber manche Menschen machen sich glaube ich gerne Sorgen um ungelegte Eier! Dank dem Eiermann Siegfried..:cool:

MfG J-G
 
Hallo Jan,

dein Zitat zu pswolf:
Äh...sorry: aber warum schreibst Du das so öffentlich?
(Verhandlung vor dem Landgericht Passau am 26.10)

Dito……………


Zugleich muss ich dir erwähnen;), dass hier im Forum, nicht bloß
Friede, Freude, Eierkuchen geschrieben werden kann, sondern man sollte wie in der Verkehrserziehung "erst links, dann rechts, dann geradeaus" schauen.

Wenn ich z. B. ein nicht alltägliches Urteil hier auflege, möchte ich die
User informieren und nicht schlafende Hunde wecken.

Es ist naiv zu glauben, dass z. B. Vers. Sachbearbeiter nicht wissen, wenn der Weihnachtsmann kommt:p und erst durch eine Info/Urteil (hier im Forum) wach werden.

Ich stimme aber deinem Zitat zu „manche Menschen machen sich glaube ich gerne Sorgen um ungelegte Eier“!

Wie gesagt, sollte ein Unfallopfer auch mal nach links und rechts schauen, um event. zu verhindern, dass ein tiefes Loch übersehen wird.

Natürlich kann man sich mit allem verrückt machen bzw. überbewerten, aber dennoch Stimme der These zu „Wissen ist macht“.

Zitat:
Hätte Hätte ich das gewusst. (kommt mir sehr oft zu Ohren)

Grüße vom Eiermann

Siegfried21
 
...Ausgerechnet da, nämlich an den Beinen, wo die Verletzungsgefahr am größten für einen Motorradfahrer sei, habe dieser auf eine Schutzkleidung verzichtet...
verstehe ich nicht. Wieso gibt es dann für motorisierte Zweiräder eine Helm- aber keine Hosenpflicht?

Für diesen Part habe ich ja sogar Verständnis:
Auch demjenigen, dem bekannt ist, dass ein Fahrzeugführer ... alkoholisiert fährt, kann ein erheblicher Mitverschuldenseinwand entgegengehalten werden.

Gruß
Motz Mecker
 
Hallo Motz Mecker,

"verstehe ich nicht. Wieso gibt es dann für motorisierte Zweiräder eine Helm- aber keine Hosenpflicht?"

Es gibt auch eine Schadensminderungspflicht und es sollte jedem verständlich Menschen klar sein, wenn er keine Schutzkleidung trägt, dass mögliche Verletzungsrisiko und die schwere der möglichen Verletzungen bedeutend schwerer ausfallen dürften, als mit Schutzkleidung.
Warum und wozu muss erst der Gesetzgeber in die Pflicht genommen werden, sich selber zu schützen? Wie viele fahren ohne Gurt, obwohl es eine gesetzliche Pflicht hierfür gibt?
Würde jeder vorher wissen, dass er verunglückt, wenn er dieses und jenes tut, es würde keine Unfälle geben. Jeder hört und sieht von schweren Unfällen, doch leider ist jeder davon überzeugt, dass ihm nichts passieren wird und das es immer nur die anderen betrifft, bis man selbst betroffen ist und sich fragt, warum, weshalb, wieso ich!
Warum grübelst Du jetzt über Deinen Unfall nach?

MfG.
Pit
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Pit,
ich wollte hier eigentlich keine Grundsatzdiskussion vom Zaune brechen. Aber früher bin ich auch schon mal mit motorisierten Zweirädern unterwegs gewesen. Deshalb fand ich im besondern die nachfolgend nochmal hervorgehobene Formulierung seltsam: "... an den Beinen, wo die Verletzungsgefahr am größten für einen Motorradfahrer sei, ..."
Da wären wir dann sonst auch gleich beim Fahrradhelm, wobei es interessant ist, dass die Leute, die mich früher zum Tragen so eines Dingens bewegen wollten, mir jetzt erklären können, dass 1) ihrer jetzt irgendwie verschwunden ist und 2) die Dinger sowieso nichts nützen. Bei meinem Unfall (siehe Opfer ohne ...) hatte ich übrigens auch keinen auf.
Gruß
Motz Mecker
 
Hallo Motz Mecker,

ich will und wollte Dich auch nicht angreifen. Es ist leider oft so, dass immer erst etwas passieren muss, bis man über sein Handeln nachdenkt, was oft leider nur von kurzer Dauer ist.
Ich bin früher auch nur mit normaler Kleidung Motorrad gefahren, "natürlich immer mit der Gewissheit, mir passiert schon nichts" und es gab auch noch nicht diese Schutzkleidung.
Die Betonung des Gerichtes "... an den Beinen, wo die Verletzungsgefahr am größten für einen Motorradfahrer sei, wird vermutlich darin liegen, dass in diesem Fall die Beine des Klägers sehr schwer verletzt wurden und der Kläger mit Schutzkleidung diese schweren Verletzungen hätten vermieden werden können.
"hatte ich übrigens auch keinen auf." Ich vermute mal, dass Du nach Deinem schwerem Unfall jetzt auch zu den Befürwortern der Helmpflicht auch bei Radfahrern gehören könntest.

MfG.
Pit
 
Allso ich hatte Lederkleidung an und bin nur mit 25kmh gefallen und habe trotzdem Verbrennungen.
Ich will garnicht wissen wie ich ausgesehen hätte ohne Lederkleidung.
Ich weiss das es nicht schön ist bei 40c im Schatten im Lederkombi rumzustehen. Aber so ist das nun mal.
Andere gehen in die Sauna, Biker schwitzen im Leder.
 
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