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Merkzeichen G bei Schwindel

wurzlpurzl

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
5 Okt. 2007
Beiträge
687
Hallo,
bekam heute wiederholt einen Ablehnungsbescheid für den Schwindel. Das gleiche Proforma Schreiben mit der wiederholten formellen Begründung: wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere ....
Ein Bekannter hat das G bekommen, weil Gefahr besteht, dass er durch sein Herz auf der strasse zusammenbrechen könne. Er ist sehr sportlich und hat sonst überhaupt keine Probleme beim Gehen.
Da ich durch den Schwindel und Gleichgewichtsprobleme schon öfters mal Kollisionen hatte, weil ich unvermittelt auf dem Gehweg einen Seitschritt mache, weil ich das Gleichgewicht verlier, oder weil ich auch so schon auf weg vom Gehweg auf die strasse kam, wollte ich das G. Ich erklärte es auch so. Anscheinend reicht diese Erklärung nicht.
Gibt es jemanden, der das G für Schwindel bekam?
Werde erneut Widerspruch einlegen und wäre dankbar für jede Hilfe.
Danke
 
Hallo wurzlpurzl,

hast du über die Schwindelattacken auch Befundberichte vom Neurologen:confused:. Wenn ja lege diese doch zu deinem Widerspruch bei. Neurologische Untersuchungen können der Sache auch auf den Sprung helfen und Gleichgewichtsstörungen können dort auch festgestellt werden.

Gruß Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Buffy07,
Danke für deinen Rat. Dem Versorgungsamt lagen vorher schon 2 (HNO plus Neurootologie) Berichte vor, ebenso von der Orthopädin und einer orthopädischen Klinik. Nun habe ich noch einen neuen von Prof. Hülse HNO Uniklinik Mannheim Neurootologie vorgelegt. Der Schwindel wird nicht bestritten. Es geht nur um das G.
Bei einem Neurologen war ich schon lange nicht mehr, ausgenommen Gutachter. Ein Gutachter schrieb sogar, dass ich die Gleichgewichtsprobleme vorteusche! Es gab bisher keinen Neurologe, ausser Dr. Binz, der meine Probleme ernst nahm, nicht befangen gewesen wäre, einen fehlerlosen Bericht schrieb oder der auch Knowhow gehabt hätte.
Schwerbehindert bin ich, möchte jedoch das G dazu. Im übrigen hatte das Versorgungsamt als einzige Institution ein Hirntrauma anerkannt. Da würde ja unter Umständen auch ein G in Betracht kommen.
Ich glaube auch nicht, dass das ein Arzt das negiert hat. Denn wegen meiner anderen Widersprüche, die noch laufen, geht jetzt die Akte ans Regierungspräsidium. Aus einem Gespräch mit der Sachbearbeiterin vor kurzem wollte sie die Akte erst dem Arzt geben, wenn sie alles zusammen hat.Es sieht so aus wie eine "Schubladen-Ablehnung", ohne ausdrücklichen ärtzlichen Kommentar.
Würde mich über weitere Kommentare freuen!
 
Hallo Wurzlpurtzl,

lass Dir doch mal Deine Akte vom VA zukommen und v.a. die Stellungnahme des MDK zu Feststellung... vllt. findest Du dann heraus, weshalb Dir das G nicht zuerkannt wird...vermutlich fehlen denen dann doch einige Berichte (nicht weitergeleitet?) o.ä.

VG und viel Glück (obwohl es ja kein Glück bedürfen müsse einen zustehenden Nachteilsausgleich zu bekommen:rolleyes:)
Santafee
 
Hallo Santafee,
vielen Dank auch dir für den Rat. Ich hatte mir vor nicht allzu langer Zeit das "ärztliche Gutachten" zuschicken lassen. Es war nicht viel. Aufgrund dessen formulierte ich den Widerspruch neu. Ich hatte mir letztes Jahr schon die Akte zeigen lassen. Da stand nicht viel drin. Leider ist das Gutachten kein Gutachten im engen Sinn. Er meinte u.a. auch, dass Volle, Hörr und Binz mit ihren Interpretationen ausserhalb der Schulmedizin lägen. Dagegen ging ich auch vor. Und von den Äusserungen der Sachbearbeiterin gehe ich davon aus, dass der Arzt, nachdem ich noch Unterlagen nachgereicht hatte, nicht informiert wurde, sondern die Akte nun dem Regierungspräsidium geschickt wurde. Denn vorletzte Woche war die Akte noch nicht an den Arzt geschickt und die Sachbearbeiterin war im Urlaub. So wie ich die Behörden kenne, wäre die Aktion zu blitzeschnell!
Aber ich rufe morgen an, muss auch wissen, ob die Akte wirklich noch einsehbar ist....Dann hätte ich 3 Widersprüche laufen, warum kompliziert wenn es auch einfach geht .--) Das ist wirklich kein Nachteilausgleich!
Nochmal meine Frage an alle: Wer hat ein G für Schwindel bekommen? Gibt es überhaupt jemanden?
 
Hallo, ich habe bei einem Unfall unter anderem auch eine HWS Verletzung erlitten und ein leichtes Hirntrauma. Infolge dessen habe ich auch Schwindelanfälle.
Erst vor Gericht konnte ich zumindest mal 30 % MDE durchsetzen (was sowieso schon ein Witz ist).

Dort war auch die Diskusion "Streitfrage" nach der Bewertung der Beweglichkeit.

Ich habe es nur geschafft, das ich in meinem Bescheid die eingeschränkte körperliche Beweglichkeit drinne habe.

Leider ist das aber nicht mit einem G im Behindertenausweis gleichzusetzten und hat keinerlei Vorteile für mich.

Erst wenn ich eine neuen Verschlimmerungsantrag stelle, ist das ev. förderlich.

Tut mir leid, aber ich befürchte, das du da schlechte Karten hast.

LG
Eldi
 
Hallo Eldi,
danke für deine Antwort. Ich habe das Hirntrauma auch im Ausweis anerkannt bekommen. Ich glaube man hat nur gute Aussichten, wenn man wirklich Gefahr läuft auf der Strasse einen Kollaps zu bekommen, durch Epilepsie oder Herzattacke..., aber wenn man auf die Strasse fällt durch eine Schwindelattacke und dabei zusammengefahren wird, ist das wohl eine andere Sache....Tja, so sind die Beamten... Habe mit dem G aufgegeben. Werde aber versuchen, noch andere Befunde beizubringen und dann erneut versuchen...Immer wieder....
Grüsse
 
Hallo Wurzlpurzl

Ich befürchte auch das du schlechte Karten hast. Ich bin mehrfach seit meinem Unfall wegen den Schwindelattaken zusammengebrochen wo auch Notarzt gerufen wurde. Jedoch habe ich das G erst bekommen als die 1. Teile der WS versteift wurden und ich außerdem wie Natascha schon geschrieben hat bei Dr. Müller-Kortkamp war, der allerdings nicht bei mir in der Nähe ist. Aber dahin zu fahren bzw. sich fahren lassen lohnt sich auf jeden Fall. Zusätzlich bekam ich auch noch ein B. Aber dies war alles erst nach den Versteifungen, denn meine Beweglichkeit ist nahzu aufgehoben. Ich habe zwar meine Beschwerden auch alle angegeben, aber das interessiert das VA wenig. Wichitg sind die ärztlichen Befunde. Ich habe auch ein SHT Grad 2 das hat mir jedoch nicht das G und B eingebracht. Du wirst ja schon gemerkt haben das wir mit dem Schwindel nur selten Ernst genommen werden und wenn man man sich vorstellt was für Ärzte beim VA sitzen dann kannst du dir denken warum du kein G bekommst.
Ich habe nun versucht in einem Verschlimmerungsantrag ein aG zu bekommen und obwohl wie schon gesagt meine Beweglichkeit nahezu aufgehoben ist, dies auch für immer bleiben wird, habe ich Null Chancen ein aG zu bekommen.

Mir wurde im übrigen gestern vom VA gesagt das man 1974 die Behinderungskriterin für aG festgesetzt hat und seitdem wurde daran nichts mehr geändert:confused:, dass sagt doch alles.

Wie gesagt du hast nur eine Chance ein G zu bekommen, wenn du eine starke Bewegungseinschränkung nachweisen kannst und zwar duch Ärzte. Da meine jetztige Klinik das SHT auf Dauer belegt hat, habe ich auch das B bekommen.

LG
 
Liebe Speetwoman,
danke für die bestätigende Antwort. Gestern abend hatte ich mir nochmals die Seite von Müller Kortkamp angesehen. Ist für mich natürlich sehr weit. So weit fahren kann ich nicht, und ich müsste auch nach einer billigen Unterkunft schauen... Aber ich hätte evtl. noch jemanden, der auch Schwindel hat, vielleicht können wir zu zweit uns dort einen Termin geben lassen, so haben wir das auch in Mannheim gemacht...Fahren ist für mich sehr beschwerlich....
Danke aber nochmals für den Hinweis. Ich habe ja schon von früher den Kersebaum Bericht und nun den Hülse. Aber beides reicht wohl immer noch nicht. Aber ich werde wahrscheinlich noch den 3. als Bestätigung brauchen....
Da ich so viele Baustellen habe, wo ich Schriftliches mit Fristen zu erledigen habe, bleibt das G halt vorerst weg.
LG
 
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