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Meniskusteilresktion - bleibende Invalidität?

Stewach

Nutzer
Registriert seit
13 Jan. 2012
Beiträge
2
Hallo an Alle!

Ich wende ich mit ein paar Fragen bezüglich bleibender Invalidität nach einem Sportunfall an euch.

Vor ca. einem Jahr wurde bei mir aufgrund eines Sportunfalls eine Arthroskopie notwendig.

MRT-Befund: Rezente Ruptur des medialen Kollateralbandes im proximalen Ansatz mit diskretem Bone Bruise in diesem Bereich.....desweiteren einen etwa 10mm breiten Knorpeldefektnahe der Hinterkante des lateralen Tibiaplateaus mit angrenzendem Bone Bruise.

OP-Bericht: Ausgeprägter Radiärriss im Bereich der Intermediärzone, zusätzlich das Vorderhorn mehrfach längs eingerissen und zerschichtet. Resektion der eingerissen Meniskusanteile wobei praktisch die gesamte Intermediärzone sowie das Vorderhorn reseziert wurden.

Meine Frage wäre nun ob aus so einer Verletzung bleibende Schäden bzw. bleibende Invalidität zu erwarten sind/ist?

Nachdem ich auch eine Private Unfallversicherung habe würde mich natürlich interessieren ob ich mit einer Leistung meiner Versichrung rechnen kann bzw. mit wie viel Prozent Invaliditätsgrad zu rechnen ist?

Ich habe schon die verschiedensten Meinung gehört, wie z.B. dass nach solch einer Verletzung mit Entfernen der beschädigten Meniskusteile die Verletzung quasi behoben ist und keinerelei Folgeschäden zu erwarten sind.

Ich würde mich über ein paar Antworten oder Meinungen zu meinem Fall sehr freuen.

Vielen Dank

MfG stewach
 
Invalidität

Hallo Stewach,

nachdem der Unfall vor ca. 1 Jahr war, solltest Du jetzt mit Deinem Arzt sprechen.
Dieser wird sicherlich einen eingetretenen Dauerschaden (Invalidität) feststellen.

Der Dauerschaden muss der PUV ( 12-15 Monate, Versicherungsbedigungen lesen)
schriftlich mitgeteilt werden. Die Versicherung wird Dir dann die auszufüllenden
Formulare (Fragebogen) zusenden. Dein Arzt und Du müssen ausfüllen und an die PUV senden.

Die Versicherung wird vielleicht ein Gutachten in Auftrag geben das die Bewegungs- und
Funktionsstöhrungen ermittelt.

Je nach Bemessung des Unfallschadens wird die bleibende Invalidität durch Nennung
des Invaliditätsgrades bestimmt. Die finanzielle Entschädigung ergibt sich daraus.

Es würde mich sehr freuen wenn Du dann hier berichten würdest, wie Deine Geschichte
sich fortgesetzt hat. Du kannst damit dann sicherlich auch anderen Unfallopfern
behilflich sein.


Viele Grüße

Meggy
 
Vielen Dank für deine Antwort Meggy!

Gerne werde ich darüber berichten, wie sich mein Fall fortgesetzt hat.

LG Stewach
 
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