Hallo,
nach einem Unfall mit meinem Leasingwagen habe ich für die Zeit der Reparatur einen Leihwagen bekommen. Ich habe den Leasingwagen privat geleast und nicht als Unternehmer oder sowas. Die Schuldfrage ist geklärt. Diesen Mietwagen hatte ich 23 Tage. Jetzt, ein halbes Jahr später, schreibt mich mein Leasinggeber an, dass er von mir 440 Euro haben möchte, weil die gegnerische Versicherung vorsteuerberechtigt ist und dadurch lediglich die Netto-Mietwagenkosten übernommen hat. Die 440 Euro sind die Mehrwertsteuer der Mietwagenrechnung und diese zahlte die gegnerische Versicherung nicht.
Von wem bekomme ich denn jetzt die Kosten wieder? Kann ich diese 400 Euro von meinem Unfallgegner direkt einfordern und muss der die zahlen, oder bleib ich auf den Kosten sitzen? Oder hat eventuell sogar die gegnerische Versicherung unrecht?
Vielen Dank für Eure Hilfe
nach einem Unfall mit meinem Leasingwagen habe ich für die Zeit der Reparatur einen Leihwagen bekommen. Ich habe den Leasingwagen privat geleast und nicht als Unternehmer oder sowas. Die Schuldfrage ist geklärt. Diesen Mietwagen hatte ich 23 Tage. Jetzt, ein halbes Jahr später, schreibt mich mein Leasinggeber an, dass er von mir 440 Euro haben möchte, weil die gegnerische Versicherung vorsteuerberechtigt ist und dadurch lediglich die Netto-Mietwagenkosten übernommen hat. Die 440 Euro sind die Mehrwertsteuer der Mietwagenrechnung und diese zahlte die gegnerische Versicherung nicht.
Von wem bekomme ich denn jetzt die Kosten wieder? Kann ich diese 400 Euro von meinem Unfallgegner direkt einfordern und muss der die zahlen, oder bleib ich auf den Kosten sitzen? Oder hat eventuell sogar die gegnerische Versicherung unrecht?
Vielen Dank für Eure Hilfe