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Mehrwertsteuer des Mietwagens wird nicht übernommen
"Gleiches gilt bei Vermietungen von unternehmerisch genutzten Flächen an Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Banken oder Versicherungen, da alle genannten Berufs- oder Unternehmensgruppen ihrerseits weitestgehend nicht zum Vorsteuerabzug zugelassen sind."
Wobei mir sehr wohl bekannt ist, daß auch Ärzte ins. Zahnärzte zum Vorsteuerabzug berechtigt sein können.
Sorry, Du hast recht. Versicherungen dürfen keine Vorsteuer geltend machen. Hab mich da ein bissl verrannt, da wir einen Kunden aus der Seeschifffahrt habe, dessen Umsätze steuerfrei sind, welcher aber wohl Vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Aber in diesem speziellen Fall muß die Versicherung die Mehrwersteuer an morag bezahlen, da er nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Wäre anders wenn er Unternehmer wäre.
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