Was ist Mediation bei einem Güterichter?
Mediation ist eine eigenständige Form der Konfliktbearbeitung.
Es handelt sich um ein Verfahren, das auf Anregung von Seiten der Verfahrensbeteiligten oder auf Initiative der(s) Vorsitzenden der Kammer, bei der die Streitsache anhängig ist, zustande kommt und die Zustimmung der Verfahrensbeteiligen voraussetzt.
Es ist ein freiwilliges, nicht-öffentliches Verfahren, in dem ein speziell ausgebildeter unabhängiger Dritter ohne Entscheidungskompetenz (Güterichterin/ Güterichter) die Parteien dabei unterstützt, selbst eine einvernehmliche Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten. In fast jedem Konflikt liegt eine Lösung verborgen, die für alle Parteien akzeptabel oder sogar verlockend sein kann. Mediation ist die „Kunst“ diese Lösung zu finden. Die Güterichterin/der Güterichter bedient sich einer bestimmten Technik, um die Kommunikation zu fördern und so wieder Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen, indem sie/er u. a. die Fakten sammelt und das Umfeld der strittigen Problematik zu beleuchten versucht.
Die Güterichterin/der Güterichter erteilt keinen Rechtsrat. Sie/er nimmt weder eine eigene Bewertung oder Einschätzung noch eine Prognose über Erfolg und Misserfolg der Klage vor. Recht als Teil der Lebenswirklichkeit hat auch im Rahmen der Mediation als eines von verschiedenen Entscheidungskriterien seinen unverzichtbaren Platz. Es wird von den Beteiligten eingebracht. Stärken und Schwächen der jeweiligen Rechtspositionen werden thematisiert.
Ablauf bei Entscheidung für die Mediation
Für die Dauer des Güterichterverfahrens wird das gerichtliche Verfahren zum Ruhen gebracht. Ist das Güterichterverfahren erfolgreich, endet es mit einer schriftlichen und, wenn erwünscht, auch vollstreckbaren Vereinbarung. Das gerichtliche Verfahren wird dann, je nachdem, was die Beteiligten vereinbart haben, beendet. Scheitert das Güterichterverfahren, wird das gerichtliche Verfahren von dem(r) gesetzlichen Richter(in) fortgesetzt.
Mögliche Vorteile einer Mediation bei einer Güterichterin/einem Güterichter gegenüber dem gerichtlichen Verfahren:
Die Beteiligten selbst bestimmen die Lösung des Konflikts. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten bzw. geschaffen werden.
Im Rahmen des Güterichterverfahrens steht ausreichend Zeit zur Verfügung. Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können dadurch besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden.
Ein Güterichtertermin steht zeitnah zur Verfügung, so dass zeitnah eine Lösung gefunden werden kann.
Das Güterichterverfahren ist nicht öffentlich.
Gibt es mehrere Gerichtsverfahren, die miteinander zusammenhängen, können diese in einem Güterichterverfahren gemeinsam gelöst werden. Auch kann es hilfreich sein, zur umfassenden Lösung des Konflikts im allseitigen Einvernehmen weitere Personen, Organisationen oder Behörden zu beteiligen.
Sie selbst entscheiden, ob Sie die Ihnen gebotene Möglichkeit der Mediation bei einer Güterichterin/einem Güterichter nutzen oder das gerichtliche Verfahren fortsetzen wollen.
Kosten
Für die Mediation bei einer Güterichterin/einem Güterichter fallen keine zusätzlichen Gerichtskosten an.