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Mediation LSG

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,258
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo,


hat schon jemand mit Mediation beim LSG Erfahrungen sammeln können?

Das LSG hat in meinem Fall eine Mediation vorgeschlagen.
Ich soll mich relativ kurzfristig dazu äußen

Danke schon mal für Eure Antworten
 
Hallo Oerni,

Leider habe ich keine Erfahrung mit einer Mediation im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit. In vielen Diskussionen aber war dies immer eine Forderung der Betroffenen, zur schnellen Klärung der streitigen Fragen dieses Mittel einzusetzen. Wenn die Mediation nicht zu einem Erfolg führt, besteht immer noch die Möglichkeit das Streitverfahren weiterzuführen.
Eigentlich sind die Mediatoren besonders befähigte Richter, die versuchen beiden Seiten gerecht zu werden. Manchmal stehen so geringfügig andere Sichtweisen sich gegenüber und mit dem Verständnis eines Mediators lassen sich diese Schwierigkeiten aus dem Weg räumen. Wir haben in einer Vielzahl von Verfahren feststellen können, dass die Ansprüche oder die Ausgangssituation die zu Ansprüchen führte, erstmals im Gerichtsverfahren Thema einer Auseinandersetzung zwischen Einspruchsteller und zum Beispiel Berufsgenossenschaft waren.
Ich würde mich freuen, wenn du die Möglichkeiten nutzt und Erfahrungen mit einer Mediation sammelst und uns dann auch darüber berichtest.
Ich möchte dir Mut machen diesen Weg zu bestreiten.

Gruß von der Seenixe
 
Mediation

Hallo Seenixe,

Danke für Deine aufmunternden Worte.

die Entscheidung ist ein Spagat, denn damit sind auch zusätzliche Kosten (Anwalt) verbunden.

Der Richter des LSG 2.Senat ist wohl schon bekannt in der Szene.

Wortlaut (Auszug aus Mediation in der Sozialgerichtsbarkeit Bay.)
von Dr. Joachim Dürschke
Bei der Symbiose „Richter und Mediator“ könnte man vorzüglich thematisieren,
ob die Tätigkeit des Gerichtsmediators – zum Teil auch Richtermediator genannt –
eine richterliche Tätigkeit ist, ob eine gesetzliche Regelung erforderlich ist, ob ein
Richter sich auch als Mediator eignet und so weiter. Natürlich vertreten wir im Rahmen
des bayerischen Projekts hierzu eine Ansicht, mit der wir auch nicht hinter dem
Berg halten.
 
Hallo,

um vielleicht mal für alle verständlich zu machen um was es geht:
Was ist Mediation bei einem Güterichter?

Mediation ist eine eigenständige Form der Konfliktbearbeitung.
Es handelt sich um ein Verfahren, das auf Anregung von Seiten der Verfahrensbeteiligten oder auf Initiative der(s) Vorsitzenden der Kammer, bei der die Streitsache anhängig ist, zustande kommt und die Zustimmung der Verfahrensbeteiligen voraussetzt.

Es ist ein freiwilliges, nicht-öffentliches Verfahren, in dem ein speziell ausgebildeter unabhängiger Dritter ohne Entscheidungskompetenz (Güterichterin/ Güterichter) die Parteien dabei unterstützt, selbst eine einvernehmliche Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten. In fast jedem Konflikt liegt eine Lösung verborgen, die für alle Parteien akzeptabel oder sogar verlockend sein kann. Mediation ist die „Kunst“ diese Lösung zu finden. Die Güterichterin/der Güterichter bedient sich einer bestimmten Technik, um die Kommunikation zu fördern und so wieder Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen, indem sie/er u. a. die Fakten sammelt und das Umfeld der strittigen Problematik zu beleuchten versucht.
Die Güterichterin/der Güterichter erteilt keinen Rechtsrat. Sie/er nimmt weder eine eigene Bewertung oder Einschätzung noch eine Prognose über Erfolg und Misserfolg der Klage vor. Recht als Teil der Lebenswirklichkeit hat auch im Rahmen der Mediation als eines von verschiedenen Entscheidungskriterien seinen unverzichtbaren Platz. Es wird von den Beteiligten eingebracht. Stärken und Schwächen der jeweiligen Rechtspositionen werden thematisiert.

Ablauf bei Entscheidung für die Mediation

Für die Dauer des Güterichterverfahrens wird das gerichtliche Verfahren zum Ruhen gebracht. Ist das Güterichterverfahren erfolgreich, endet es mit einer schriftlichen und, wenn erwünscht, auch vollstreckbaren Vereinbarung. Das gerichtliche Verfahren wird dann, je nachdem, was die Beteiligten vereinbart haben, beendet. Scheitert das Güterichterverfahren, wird das gerichtliche Verfahren von dem(r) gesetzlichen Richter(in) fortgesetzt.

Mögliche Vorteile einer Mediation bei einer Güterichterin/einem Güterichter gegenüber dem gerichtlichen Verfahren:

Die Beteiligten selbst bestimmen die Lösung des Konflikts. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten bzw. geschaffen werden.
Im Rahmen des Güterichterverfahrens steht ausreichend Zeit zur Verfügung. Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können dadurch besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden.
Ein Güterichtertermin steht zeitnah zur Verfügung, so dass zeitnah eine Lösung gefunden werden kann.
Das Güterichterverfahren ist nicht öffentlich.
Gibt es mehrere Gerichtsverfahren, die miteinander zusammenhängen, können diese in einem Güterichterverfahren gemeinsam gelöst werden. Auch kann es hilfreich sein, zur umfassenden Lösung des Konflikts im allseitigen Einvernehmen weitere Personen, Organisationen oder Behörden zu beteiligen.

Sie selbst entscheiden, ob Sie die Ihnen gebotene Möglichkeit der Mediation bei einer Güterichterin/einem Güterichter nutzen oder das gerichtliche Verfahren fortsetzen wollen.

Kosten
Für die Mediation bei einer Güterichterin/einem Güterichter fallen keine zusätzlichen Gerichtskosten an.

Man kann sich mit oder ohne Anwalt (mit oder ohne gesundem Menschenverstand) in eine Mediation wagen. Wichtig ist meines Erachtens ein wenig Kompromisswillen, aber auch gute Argumente.

Besonders gut finde ich, dass die Mediation keinen Zeitbeschränkungen unterliegt.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo Oerni, ich habe in Hessen gute Erfahrungen mit einem Mediationsverfahren vor dem SG gemacht und kann Dir das empfehlen.
 
Hallo,

es wird eine Mediation beim LSG Mchn geben, nach dem die BG zuerst abgelehnt hatte,
dann aber wohl vom Gericht "freundlich" überredet wurde.

Man muss rechtzeitig anfangen "PLUS" Punkte zu sammeln, falls bei der Geschichte nichts
brauchbares heraus kommt.

Hallo Ichwunderemich,

hattes Du das Gespräch mit Anwalt oder Alleine?
 
Hallo

Mediation beim LSG Bayer? Womöglich Richter Dr. Joachim Dürschke!
Na dann mal viel vergnügen!

Ein Richter der einem Kripo und SEK auf den Hals hetzt! Einem über das Gesundheitsamt versucht den Führerschein zu entziehen und nach dem das alles nicht so geklappt hat wie er es sich vorgestellt hat versucht er eine Einweisung in die Geschlossene zu bewirken und das ganze mit der Begründung man sei eine Gefahr für die Allgemeinheit!

Als §106 Gutachter beauftragt er den Gefälligkeitsgutachter Dr. Kiefer in München und zum Schluss weist er die Klage ganz einfach ab!
Dieser Richter ist an Arroganz und Überheblichkeit durch nichts zu übertreffen! Auf gut deutsch ein Dreckschwein!

Also macht euch bei diesem Herrn keine großen Hoffnungen auf ein positives Ergebnis!

Grüssle

Charly
 
Hallo der Charly,

Beschluss ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden Richter am Bayer. Landessozialgericht Dr. Dürschke

Gehe mit Anwalt hin, der lässt sich auch von dem Richter nichts gefallen.
 
Hallo,

die Mediation ist sehr Positiv für mich ausgefallen.

Im Prinzip musste die BG all das Schlucken, was sie auf keinen Fall wollte.

Wenn es das nächste mal auch so ist, dann wäre es erfreulich
 
Hallo Oerni,
super, das aus deinem Mund zu hören. Wenn das Verfahren beendet ist, hoffe ich das du ein wenig mehr berichten kannst. Verstehe ich das richtig? Der Beschluss zur Mediation ist im Mai des letzten Jahres gefallen und es gab jetzt den ersten Termin?
18 Monate zu warten ist eine ganz schöne Strecke, wenn das Ergebnis aber positiv ist dann lohnen sich auch diese Monate.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

die Mediation ist 10/2014 gewesen.
Wie beschrieben mit sehr positiven Ausgang für mich.
Die "Beklagte" BG ETEM HV Köln musste einiges einstecken und schlucken.
So wie die sich das vorgestellt und auch dem LSG übermittelt hatten, ist nicht eingetreten.
 
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