Michael Schütz
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Hallo zusammen,
wieder mal muss ich zur Begutachtung auf Wunsch der BG, nun meine Frage: habe ich das Recht auf Bekanntgabe der MdE schon bei der ärztlichen Begutachtung?
Bei zwei vorangegangenen Begutachtungen wurden die MdE-Angaben wohl nachträglich zu Gunsten der BG minimiert.
Grüße
Michael
wieder mal muss ich zur Begutachtung auf Wunsch der BG, nun meine Frage: habe ich das Recht auf Bekanntgabe der MdE schon bei der ärztlichen Begutachtung?
Bei zwei vorangegangenen Begutachtungen wurden die MdE-Angaben wohl nachträglich zu Gunsten der BG minimiert.
Grüße
Michael