Hallo Miteinander
es sieht so aus als wenn ich wirklich eine eigene Stellungnahme zu einem ger. GA zum SG senden muss, weil in der ra-lichen Stellungnahme nicht alle (meine) Fakten genannt worden sind!
Ich habe "gehört", dass ein Richter ALLES LESEN MUSS, WAS IHM ZUGETRAGEN WIRD
Stimmt das? Also, muss er auch meine private Stellungnahme lesen und dementsprechend verwerten, oder?
Vielleicht kann mir Jemand hier behilflich sein?
Vorschusslorbeeren für Eure Beiträge
Grüßle vom Herzblut
es sieht so aus als wenn ich wirklich eine eigene Stellungnahme zu einem ger. GA zum SG senden muss, weil in der ra-lichen Stellungnahme nicht alle (meine) Fakten genannt worden sind!
Ich habe "gehört", dass ein Richter ALLES LESEN MUSS, WAS IHM ZUGETRAGEN WIRD
Stimmt das? Also, muss er auch meine private Stellungnahme lesen und dementsprechend verwerten, oder?
Vielleicht kann mir Jemand hier behilflich sein?
Vorschusslorbeeren für Eure Beiträge
Grüßle vom Herzblut