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Müssen Richter ALLES lesen?

Herzblut

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
16 Okt. 2009
Beiträge
1,333
Hallo Miteinander:)

es sieht so aus als wenn ich wirklich eine eigene Stellungnahme zu einem ger. GA zum SG senden muss, weil in der ra-lichen Stellungnahme nicht alle (meine) Fakten genannt worden sind!

Ich habe "gehört", dass ein Richter ALLES LESEN MUSS, WAS IHM ZUGETRAGEN WIRD

Stimmt das? Also, muss er auch meine private Stellungnahme lesen und dementsprechend verwerten, oder:confused:?

Vielleicht kann mir Jemand hier behilflich sein?

Vorschusslorbeeren für Eure Beiträge:)

Grüßle vom Herzblut
 
hallo, HB
schön wär´s
versuch es!
mfg
pussi
 
Hallo Herzblut,

ich habe in früheren Zeiten selbst mehrfach ergänzend Fakten
an das Gericht weitergeleitet,
und zeitgleich an meinen Anwalt.
Alles schön mit Einschreiben und Rückschein,
und weiß das es gelesen wurde.

Wie etwas dementsprechend gewertet wird, ist dann eine andere Sache.

Gruß
nightwalker
 
Hallo Herzblut,

alles müssen Richter nicht lesen - aber alles berücksichtigen. Andernfalls Berufung- oder Revisionsgrund möglicherweise!

gruß

Hollis
 
´n Abend Zusammen,

so .... es ist geschafft! Ich habe MEINE Stellungnahme geschrieben....puuh - 5 Seiten lang:eek:

Na, wenn der Richter es nicht liest ...... dann eben :D

Ich fühl´ mich jetzt auf jeden Fall besser :), denn ICH hab alles getan!

Danke Euch für Eure "Anteilnahme" ..... Herzblut
 
Hallo @all

ich vermute Richter lesen oft, querr ich denke sie "überfliegen" vieles nur...

Im grunde müssten Sie alles lesen und auch werten, denn beim SG gilt doch wohl der "Amtsermittlungsgrundsatz".....

Ich vermute, wenn man belegen kann das der Richter gegen diesen Grundsatz verstoßen hat, das hier ein Revisionsgrund gegeben sein könnte.

Auf jeden Fall sind meine wenigen Erfahrungen beim SG so, das ich schon den Eindruck hatte, dem Richter bzw Richterin fehlt Detailwissen aus der Akte.

gruß

hs
 
Es wäre schön wenn Richter alles lesen würden, aber bei Seitenzahlen über 1.000 glaube ich das nicht.
In der Urteilsbegründung, also nicht im "Stress" der Verhandlung schickte mich "mein" Richter 20 Jahre zu früh in Rente und liess mich statt mehr als 30 Jahren nur 3 Jahre am Arbeitsplatz.
Ich würde behaupten, so ein Richter liest, das, was seine vorgefasste Meinung bestätigt, TAD-Berichte und die ablehnenden professualen GA'ten und begründet damit sein Urteil.
Die Einwände der Kläger, dieser nichtakedemischen, besserwisserischen Querulanten interessieren ihn einen Dreck; denn er kann ja sein Urteil "wissenschaftlich" begründen und was er amtsermittelt, bestimmt er immer noch selbst, richterliche Unabhängigkeit heisst das dann.
Einem Richter auch nur ans Bein zu pinkeln ist in D-land unmöglich, s. Nazi- und Stasirichter.
Es bleibt einem nur, das "Wohlwollen" des jeweiligen Richters zu "erheischen".
In diesem Sinne
Paro
 
Guten Morgen @ All ..... und einen schönen 3. Advent!

menno, ich hatte irgendwann mal -glaube im dejure - ein Urteil dazu gefunden! Hatte es aber damals als "unwichtig" abgetan und von daher nicht gespeichert :-(

Kennt zufällig Jemand dieses Urteil und weiß, wo ich das wiederfinde?

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo Paro,

Du schreibst:
"Die Einwände der Kläger, dieser nichtakedemischen, besserwisserischen Querulanten interessieren ihn einen Dreck; denn er kann ja sein Urteil "wissenschaftlich" begründen und was er amtsermittelt, bestimmt er immer noch selbst, richterliche Unabhängigkeit heisst das dann."

Diesen Eindruck kann ich nur bestätigen.....so richtig problematisch wird es offenbar wenn man anwaltlich vertreten ist, ergänzungen zum anwaltlichen Vortrag sind anscheinend nicht erwünschst..

schönen 3.Advent...

hs
 
... richterliche Unabhängigkeit ..."

Richterliche Unabhängigkeit ergibt sich vor allem aus dem Fehlen von Kontrolle, Aufsicht und Tadel:

"Der ehemalige Richter am Oberlandesgericht Köln, RA Dr. Egon Schneider, beklagt in der Zeitschrift für die Anwaltspraxis, 2005, Seite 49: „Eine crux unseres Rechtswesens ist das völlige Versagen der Dienstaufsicht gegenüber Richtern. Welche Rechtsverletzungen Richter auch immer begehen mögen, ihnen droht kein Tadel.“

Quelle: VGR-INFORMATION Nr. 1 – 5/2009, Verein gegen Rechtsmißbrauch e.V.

Grüße
oohpss
 
Hallo,

ich habe in meinem Verfahren vor dem LSG auch einen Berufungsbegründungs"nachtrag" ans Gericht geschickt, weil ich der Meinung war, dass meine Anwältin nicht alles berücksichtigt hatte.

Kurz darauf bekam die Anwältin Post vom Gericht und wurde gefragt, ob sie mich noch vertritt. Auch ich wurde gefragt, ob ich noch vertreten werde, was ich bejahte. Es gab einigen Kuddelmuddel wegen meines Schreibens (weiß ich aber nicht mehr so genau).

Daraufhin wurde ein gewerbeärztliches Zusammenhangsgutachten im Auftrag der BG angefertigt (ohne mein Wissen), das wieder mal alles ablehnte.
"Auf die laienhaften Einlassungen der Versicherten am Ende der Akte wurde nicht gesondert eingegangen" , stand am Ende des GA's. Kann man mal sehen, wie ernst man als Laie genommen wird...:mad:

Trotzdem hat mein Schreiben etwas gebracht, nämlich die Reaktion der BG und noch ein GA im Auftrag des LSG.:)

L.G. und euch allen noch einen schönen Dritten Advent
Ramona
 
Hallo @ All .... hallo oohpss.

Genau DIESEN Dr. Schneider hatte ich auch gefunden:D, als ich nach einem anderen Dr. Schneider gesucht hab! Ich war erschüttert Und habe noch viele viele Seiten zu lesen *ojö*

@Ramona.... was bitte schön ist ein "gewerberäztliches" Zusammenhangsgutachten? Und wieso OHNE DEIN WISSEN?

Grüßle vom Herzblut:)
 
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