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LSG : Mündliche Verhandlung, was erwartet mich ?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Zejks
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
VDK -Juristen LSG

Hallo liebe Unfallopfer :),

was haltet ihr von den VDK -Juristen kann man ihnen vertrauen , hat jemand Erfahrung mit dem VDK .Ich frage deshalb weil ich dort passives Mitglied bin .

Ich würde mich sehr freuen über jederart eurer Meinung .Vielen Dank

MfG , Zejks:):):)
 
Hallo Zejks,

mir ist schon bewusst, dass Du emotionsgeladen diesen Termin entgegen siehst. Du wirst sehen, dass es in diesem Termin nur um Deine Belange geht.
Bleibe ruhig und antworte auf die an Dich gerichteten Fragen knapp aber sachlich.
Ich wünsche Dir viel Glück bei Deinem Termin.

MfG.
Pit
 
LSG :Heute mündliche Verhandlung gehabt !

Hallo UO-Forum ,

heute habe ich meine mündliche Verhandlung gehabt am LSG und die Klage wurde abgewiesen .

Wie gehts oder wie könnte es weitergehen , kann mir jemand Tips bzw Ratschläge dazu geben ?

Vielen Dank !

MfG , Zejks
 
Hallo Zejks,

erstmal tut es mir leid, dass es so schlecht für Dich gelaufen ist.

Was ist passiert? Wurdest Du als Zeuge vernommen? Zur Stellungnahme aufgefordert?

Was ist die Begründung der Ablehnung und was sagt Dein RA zur Ablehnung?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Zejks,

erstmal tut es mir leid, dass es so schlecht für Dich gelaufen ist.

Was ist passiert? Wurdest Du als Zeuge vernommen? Zur Stellungnahme aufgefordert?

Was ist die Begründung der Ablehnung und was sagt Dein RA zur Ablehnung?

Viele Grüße

Kasandra

Hallo Kasandra ,

leider hat mir das GA von Dr. M. alles vermisst und nun habe ich die Suppe auszulöffeln .
Ich habe gegen die BG geklagt um eine Unfall-Rente , die Richter haben sich gegen mich gestellt bzw wegen dem GA der für mich negativ ausging ansonsten würde es für mich positiv ausgehen können - ich sage ja wie ein gutes unabhängiges GA Zünglein an der Waage sein kann im Stundentakt der Verhandlungen unseres Rechts-System vor dem LSG . Aber gut , das Kind ist jetzt aus dem Bade ausgeschüttet .
Ich bin traurig und kann es noch nicht realsieren , ich muss das ganze verdauen - das braucht Zeit .
Was kann ich jetzt im meinem Fall tun , geht es jetzt an die BSG an die nächste Instanz oder kann man gegen das Urteil wenn es rechtskräftig ist Widerspruch einlegen ?
Ich weiß nicht ,was ist zu tun , kann mir jemand etwas dazu sagen ?

Vielen Dank :-)

MfG , Zeks
 
Hallo Zejks,

vor allen Dingen solltest du jetzt nicht den Mut verlieren!

In der Regel kann man auch gegen das Urteil des LSG Widerspruch einlegen. Dieses wird dir dann in dem Urteil mitgeteilt.

Wichtig dafür ist vor allen Dingen, dass du alle bisherigen Arztberichte zusammenstellst, aus denen hervorgeht, dass das letzte Gutachten fehlerhaft ist.

Ich kann gut verstehen, dass du jetzt total niedergeschlagen bist, nur sollte dieses Urteil nicht den Kampfgeist in dir töten.

Alles Gute

Derosa
 
Hallo Derosa,

so einfach ist das jetzt leider nicht mehr, denn die Beweisaufnahme ist mit den beiden ersten Instanzen abgeschlossen.

Es kommt jetzt darauf an, ob das LSG die Revision zugelassen hat oder ob ersteinmal eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG erhoben werden muss.

Die NZB ist nur erfolgreich, wenn

- eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache vorliegt,
- der Streitgegenstand der Rechtsfortbildung dient,
- der Streitgegenstand hat allgemeine Bedeutung über den Einzelfall hinaus,
- die Entscheidung verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht der EU,
- die Entscheidung weicht von höchstrichterlicher Rechtsprechung ab,
- das LSG hat einen Verfahrensmangel (rechtliches Gehör nicht gewährt, Beweiswürdigung oder übergangener Beweisantrag etc.) begangen.

Die sofortige Revision bedarf der Zulassung des LSG und muss im Urteil ausdrücklich genannt sein.

Sowohl für die NZB als auch die Revision besteht Anwaltszwang vor dem BSG.

Man hat jedoch die Möglichkeit beim BSG zunächst PKH unter Befügung des Entwurfs der NZB oder Revison zu beantragen. Den Entwurf über alle Seiten mit Wasserzeichen als Entwurf kennzeichnen und nicht unterschreiben

Ich empfehel allen Krasney/Udsching "Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens". Spätestens in der 2. Instanz ist das unverzichtbar und alle Richter werden euch ohne diese Bibel gnadenlos abbügeln.

Gruß
tamtam
 
Hallo tamtam,

deshalb hatte ich "in der Regel" geschrieben und dass Zejks es dem Urteil des LSG entnehmen kann, ob er dagegen angehen kann...

Viele Grüße

Derosa
 
Hallo UO :-)

Hallo ,

weiß jemand ob es einen Ombudsmann in Sachen BG gibt und hat sich jemand mal an die Bundesversicherungsamt gewannt mit welchen Feedback usw...?

Ich würde mich sehr freuen über Mitteilungen und Rat !

Wie im Thread zu sehen habe ich eine mündliche Verhandlung vor dem LSG hinter mir und leider leider ich kann es noch nicht glauben bzw fassen , sie haben mir sogar eine Revision vor dem BSG nicht zugelassen :(

Jetzt habe ich noch eine letzte Chance eine "Nichtzulassungsbeschwerde" vor dem BSG . Es wird ziemlich komplex aber ich gebe nicht auf und werde wenn es sein muß von Vorne die doofe BG in die Pflicht nehmen !

MfG , Zejks
 
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