• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

LSG Gutachter ablehnen

Hallo moni und tamtam,
danke auch an euch für eure Antworten.
Ja die Sache stinkt zum Himmel.....ich weiß gar nicht, meinen die denn bei Gericht das man total verblödet ist?
Ich gehe mal davon aus das dies mal wieder die Retoure Kutsche dafür sein soll das wir in die Berufung gegangen sind.
Beim SG hatten wir die Richterin die das SG leitet...wie kann man da auch in Berufung gehen.....frechheit auch von uns.....:mad:
Mittlerweile habe ich das ganze Theater echt satt, das ist doch verarsche...aber egal den Gefallen und aufgeben werde ich dehnen nicht tun.....denn das soll damit ja nur erreicht werden.
Ich bin jetzt echt so richtig sauer aud die ganze verlegene Bande...aber das nützt ja nichts...da müssen wir nun durch und weiter um unser Recht kämpfen...egal wie lange es dauert.
L.G. stinababy
 
Hallo stinababy,

die Sozialgerichte haben Gutachterlisten, aus denen sie einen für das Fachbebiet (z. B. Orthopädie) raussuchen.

Leider haben die aber nicht die Zeit, um nachzusehen, ob du schon mal von diesem Arzt begutachtet worden bist oder die BG ihn schon mal beeinflusst hat.

Oberstes Gebot ist es für das LSG, dir einen neutralen Gutachter zu beauftragen. Dieser darf daher nicht von der BG und auch nicht von dir benannt werden.

Daher solltest du diesen Arzt jetzt als befangen abgelehnen.

Viele Grüße

Derosa
 
Hallo derosa,

klar es können Versehen passieren, wobei sowas gravierendes eigendlich nicht vorkommen dürfte.
Aber ich glaube wegen dem Satz im Anschreiben nicht daran das es ein Versehen istt, denn es steht dort: In vorstehender Sache werden sie auch im zweitem Rechtszug zum Sachverständigen benannt und gebeten zu Ihrem Gutachten ( aus der ersten Instanz ), noch folgende Fragen zu beantworten........
L.G. stinababy
Ach ja, er hatte also nicht im Auftrag der BG schon ein Gutacten angefertigt, sondern immer im Auftrag des SG, einmal in der Sache gegen die DRV und dann in er ersten Instanz gegen die BG...., ich weiß ja nicht ob das wichtig zu wissen ist wegen dem Antrag auf Ablehneng des Gutachters wegen Besorgniss der Befangenheit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi stinababy

Gib nicht auf

Wenn ich sowas lese kommt mir die kotze hoch,dass kann doch wohl nicht wahr sein.


Ich wünsche euch Denoch viel Glück

Lg Micca
 
Hallo micca,

danke dir für deine lieben Worte.
Ja so wie dir geht es mir auch, mehr kann ich dazu nicht mehr sagen....
Gibt es in deiner Sache schon etwas neues
L.G. stinababy
 
Hallo stinababy,

ok, der Wortlaut ist eindeutig und ist umsomehr ein Grund, den Gutachter als befangen abzulehnen.

Das dürfte allerdings keinem SG, egal welche Instanz, passieren,vor allen Dingen, dass du dann auch noch Kenntnis davon erhältst.

Da frage ich mich ob du nicht sogar den Richter als befangen ablehnen könntest? Nur Freunde schafft man sich beim Gericht mit solchen Aktionen leider nicht..., obwohl die zur Neutralität verpflichtet sind.

Viele Grüße

Derosa
 
Hallo stinababy,

wenn das alles so stimmen sollte, würde ich aufgrund deiner Schilderung der Sachlage sogar dazu neigen, den Senat bzw. wenn der Berichterstatter des Senates mit der Angelegenheit beauftragt wurde, auch diesen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.

Mit diesem Beweisanordnungsbeschluss verstösst das erkennende LSG - insbesondere der zuständige Senat - eindeutig gegen verfahrensprozessuale Grundsätze. Es ist in der Literatur und im Schrifttum zum Gerichtsverfahrensgesetzes eindeutig manifestiert, dass ein ehemals ernannter med. SV - der vormals auch schon in einem Verwaltungsverfahren für den Antragsgegner tätig war- nicht mehr in einem anschliessenden SG-Verfahren erneut als med. SV beauftragt werden kann. Und war er auch schon Gerichtsgutachter im anschliessenden Gerichtsverfahren erst recht nicht mehr. Deshalb ist dieser Beweisanordnungsbeschluss ein Unding. Er verstösst gegen alle prozessualen Verfahrensgrundsätze eines fairen Gerichtsverfahrens, ebenso auch gegen die Neutralitätspflicht des Gerichtes, weil er den Tatbestand der Objektivität vermissen lässt. Die Besorgnis der Befangenheit gegen das erkennende Gericht ist insoweit hiermit begründet.

Mehr noch: dieser Beweisanordnungsbeschluss lässt den Schluss zu, dass hier mit Hilfe des Gerichtes - wegen der erneuten Beauftragung des med. SV, der auch schon in der 1. Instanz tätig war - möglicherweise eine Beweisvereitelung insbesondere, dass hier womöglich Beweise in einer anhängigen Klage unterdrückt werden sollen. Damit garantiert das erkennende Gericht (LSG) kein faires Verfahren mehr - weil es sich zu durchsichtig und einseitig - jetzt zur Beklagtenseite hingewandt hat.

Denn wie "tamtam" schon schrieb, dies hat das Gericht bewusst gemacht. Also liegt Vorsatz vor. Und somit auch die Begründetheit der Besorgnis der Befangenheit.

Gemäß § 60 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i. V. m. § 42 Abs. 1 und 2 Zivilprozessordnung (ZPO) findet die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen. Dies ist der Fall, wenn ein am Verfahren Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei objektiver und vernünftiger Betrachtung davon ausgehen darf, dass der Richter nicht unvoreingenommen entscheiden werde. Die nur subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, ist dagegen nicht Maßstab der Prüfung. Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist also nicht erforderlich; es genügt schon der "böse Schein" der Parteilichkeit, d. h. der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität. Insbesondere kann das Verhalten des Richters im Prozess die Besorgnis der Befangenheit begründen.

Die nochmalige Ernennung des ursprünglichen med. SV aus der 1. Instanz ist eine eindeutige Bevorzugung für die Beklagtenseite. Wenn das Gericht noch ergänzende Informationen benötigt, kann es auch den Gutachter der 1. Instanz in der Berufungsverhandlung mündlich befragen. Deshalb braucht es nicht einer erneuten Beauftragung als med. SV der Berufungsinstanz mit dem Hinweis, dass die Klägerseite dem Gutachter noch Fragen zu beantworten hätte, die in der 1. Instanz nicht insgesamt beantwortet worden wären. Mit diesem Schreiben und dem Beweisanordnungsbeschluss unterstreicht das Gericht, dass es nicht unvoreingenommen und auch nicht neutral ist. Es stellt im Grundsatz unter Beweis, dass es die Klägerpartei bewusst "missachtet". Daher könnt ihr euch ein solches Verhalten durch das Gericht nicht bieten lassen.

Nur noch zum Schluss:

da ich nicht weiss, ob der Senat insgesamt zuständig ist, oder nur der Berichterstatter, gilt folgendes anzumerken:

wenn Du den Senat (Richter insgesamt) ablehnen willst, muss Du alle Richter des Senates - jeden Einzelnen - mit einem Antrag auf Besorgnis der Befangenheit angehen. Wenn Du nur einen Einzelnen ablehnen würdest, wird dieser Antrag wegen Unzulässigkeit abgewiesen. Denn alle 3 Berufsrichter stellen den Senat dar.

Aufgrund der komplexen Angelegenheit und meines Eindrucks wegen, dass Du mit einem solchen Antrag überfordert bist, rate ich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Vielleicht sind hier € 200,00 doch gut angelegt!

Gruss
kbi1989
 
Hallo micca,

danke dir für deine lieben Worte.
Ja so wie dir geht es mir auch, mehr kann ich dazu nicht mehr sagen....
Gibt es in deiner Sache schon etwas neues
L.G. stinababy


Hi stinababy

Ob es was neues gibt, eigentlich nicht wirklich. die suchen in meiner Vergangenheit rum,ob ich schon mal psychisch auffällig war.daher wollen die mein Werdegang wissen Schule u.z.w
Bis hin zu meinem hausartzt,wo ich seit ich 13 Jahre bin.
In der Schule war ich nicht gut ob dass mein Verhängnis wird weiß ich nicht.

Zumindest war mein hausartzt wichtig,der mir zur Vorlage fürs Gericht ein artest gab.
In dem er rein schrieb dass ich vor dem Unfall nichts hatte psychisch.
Dann schrieb er noch dass die postraumatische belastungsstörrung auf dem Unfall zurückzuführen ist.

Diese Sachen gehen jetzt zum Gutachter den er möchte die kausalkette schließen.
Desweiteren habe ich meine Abrechnungen gegeben vor dem Unfall,ich bekam tolle Prämien vom Arbeitgeber aufgrund gute Leistungen.nach dem Unfall nicht mehr.

Also wenn man vor dem Unfall psychisch krank ist kann man keine gute Leistungen geben.

Jetzt mal schauen was dabei rauskommt.


Aber dass bei euch ist schon häftig,der gleiche Gutachter man man man

Lg Micca
 
Hallo kbi,

nochmal ganz lieben Dank für deine Hilfe in der Sache.
Nun ist es so, das mein Mann ja vom Sozialverband in der Sache vertreten wird.
Ich verstehe allerdings auch nicht das die mir ohne einen Hinweis darauf hin einfach die Durcschrift mit der Bitte um Kenntnissnahme schicken.
Wenn dehnen sowas nicht auffällt....ich weiß ja mal nicht.
Ich werde morgen auf jeden Fall mit dem Sozialverband Rücksprache nehmem und einen Antrag wegen Besogniss stellen um den Gutachter abzulehnen.
Du hast Recht, besser wäre es auch einen Antrag wegen Befangenheit des Senats zu stellen, denn ich fürchte die werden aus Verärgerung allein schon meinen Mann zum nächsten Schlechtachter schicken.
Sollten wir einen Antrag wegen des Verdachts auf befangenheit des Senats stellen und diesem würde stattgegeben, was passiert denn dann
Welches Gericht ist denn dann zuständig für die Berufungsklage und wer bearbeitet oder entscheidet über einen solchen Antrag? Der Senat selber? Kann ja eigendlich nicht sein:o
Sollte sich der Sozilverband morgen dumm stellen und sagen wir solleb das so laufen lassen dann werden wir die Vollmacht entziehen und ggf. für die Sache einen Anwalt einschalten, oder ansonsten versuchen mich selber da durch zu kämpfen....kann auf jeden Fall auch nicht schlimmer werden als ein Sozialverband der sich nicht um sowas kümmert oder dem das nicht auffällt....
L.G. stinababy
 
Hallo stinababy,

mit deinem Fall wird ein Sozialverband total überfordert sein.

Die haben in der Regel nur mit "Standardproblemen" zu tun und können daher auch nur hier beraten.

Da es aber um deine Zukunft geht, würde ich mir einen Anwalt suchen, der wirklich fit im Sozialrecht ist. Schließlich hast du ja auch nicht unendlich Zeit, um zu handeln.

Viele Grüße

Derosa
 
Hallo derosa,

klar den Eindruck habe ich nun auch.....nur ich muss da ja mal morgen erst einmal nachfragen, weil ich dehnen ja dann das Mandat entziehen muss.
Ich weiß das ist eine ganz komplexe Sche nun und ein Anwalt wäre da besser, ngeht auch nicht um einen Anwaltsbesuch.
Leider haben wir zum Unfallzeitpunkt keine Rechtsschutz gehabt...
L.G. stnaabay
 
Hallo,

ich war mit dem Brief nun beim Sozialverband.
Man sagte mir dies wäre kein Beschluss sondern nur eine Befragung zu dem Gutachten was dieser Gutachter in der ersten Instanz geschrieben hat.
Dies wäre korrekt und wäre in der ersten Instanz verpasst worden.
man könne sich auch nicht dagegen wehren, erst wenn ein Beschluss gefasst würde dann kann man den Gutachter wegen Besorgniss der Befangenheit ablehnen.
Stimmt das wohl so?
L.G. stinababy
 
Back
Top