stinababy
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
heute kam ein schreiben in unserer Sache gegen die BG vom LSG.
Aus dem Schreiben ( Durchschrift ) geht hervor das der gleiche Gutachter der schon im gleichem Verfahren gegen die BG am SG als Gutachter fungierte wieder auch in der zweiten Instanz als Gutachter vom LSG benannt wurde.
Er hatte in dem ersten Gutachten meinen Mann praktisch als Simulant hingestellt und als phychisch krank....was überhaupt nicht der Wahrheit entspricht und wir der Meinung sind das einem Örhopäde solches Urteil nicht zusteht, da es ja ein völlig fremdes Fachgebiet ist.
Nun meine Frage besteht die Möglichkeit diesen Gutachter nun als befangen, nicht neutral oder so abzulehnen
Er soll i.M. eine schriftliche Stellungsnahme mit verschiedenen Fragen zu der MDE meines Mann beantworten.
Ich finde dies Verhalten des SG nicht fair, denn wir hatten mit einem neuen Gutachter gerechnet der zumindest nicht durch ein Vorgutachten seinerseits voreingenommen der ache entgegen tritt.
Ist doch klsr das diese Gutachter seinem Vorgutachten nicht widersprechen wird.
Also wer hat einen guten Tipp in der Sache für uns, ich sage jetzt schon mal Danke.......
L.G.stinababy
heute kam ein schreiben in unserer Sache gegen die BG vom LSG.
Aus dem Schreiben ( Durchschrift ) geht hervor das der gleiche Gutachter der schon im gleichem Verfahren gegen die BG am SG als Gutachter fungierte wieder auch in der zweiten Instanz als Gutachter vom LSG benannt wurde.
Er hatte in dem ersten Gutachten meinen Mann praktisch als Simulant hingestellt und als phychisch krank....was überhaupt nicht der Wahrheit entspricht und wir der Meinung sind das einem Örhopäde solches Urteil nicht zusteht, da es ja ein völlig fremdes Fachgebiet ist.
Nun meine Frage besteht die Möglichkeit diesen Gutachter nun als befangen, nicht neutral oder so abzulehnen
Er soll i.M. eine schriftliche Stellungsnahme mit verschiedenen Fragen zu der MDE meines Mann beantworten.
Ich finde dies Verhalten des SG nicht fair, denn wir hatten mit einem neuen Gutachter gerechnet der zumindest nicht durch ein Vorgutachten seinerseits voreingenommen der ache entgegen tritt.
Ist doch klsr das diese Gutachter seinem Vorgutachten nicht widersprechen wird.
Also wer hat einen guten Tipp in der Sache für uns, ich sage jetzt schon mal Danke.......
L.G.stinababy