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Lohnsteuer Besuchsfahrten

wieselxx

Neues Mitglied
Registriert seit
4 Juli 2008
Beiträge
15
Hallo


Habe einen 32j Bruder der hatte sich Juni 2008 ein SHT3 zugezogen.

Mehrer Wochen Koma ,Wachkoma , Durchgangssyndrom ect...

Jetzt ist er halbseitig leicht gelämt (spastig) auf 1 auge blind und hat noch leichte zerballe Anfälle.GBR 80

Wie sieht es da eigentlich mit Besuchsfahrten und Lohnsteuerjahresausgleich
aus. Gerade in der Komazeit ist es wichtig und heilungsfördernd gewesen ihn zu besuchen. Laut Finanzamt gibts keinen Pfennig.
Habe selbst bestimmt schon 10000 Kilometer Verfahren und fahre immer noch zur Rehaeinrichtung um hin abzuholen.



Ich kanns nicht glauben das es im Sinne des Staates ist auf den Sprit eine Steuer zu erheben.

Wer kann mir da weiterhelfen:confused:
 
Hallo WieselXX,

ich fürchte es ist auch ein Stück Berechnung dabei!
Denn bei einer großen Familie müsste da schon eine Menge zurückgezahlt werden an Steuern!
Ich schätze aber Deine Eltern würden das als außergewöhnliche Belastung schon erstattet bekommen wenn dein Bruder noch bei den Eltern wohnt!
Ich weis jetzt nicht ob die Eltern schon in Altersrente sind oder noch...?

http://www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=19&softCache=true

Gruss Joachim
 
Hallo

Ja ich denke Joachim hat da Recht. Deine Eltern oder die Ehefrau Deines Bruders wenn er eine hat, kann die gefahrenen Kilometer absetzten. Dazu muß aber jede Fahrt mit Datum, Einrichtung und Kilometer aufgelistet werden. Ich denke als Bruder oder Schwester hast du kein Anrecht die Fahrten von der Steuer abzusetzten. Nur Deine eigenen Arzt und Krankenhausfahrten, sowie benötigte Medikamente kannst du absetzen. Da ich in dem Steuerkaos absolut nicht mehr durchblicke haben wir schon seit Jahren eine Steuerberaterin. Die hatte mir das mit den Kilometer gesagt. Die kann mein Mann absetzten weil er die wegen mir zurücklegen muß. Auch wenn er mich im Krankenhaus besucht können wir absetzten. Aber für dich bezüglich deines Bruders geht das leider nicht.

LG
 
Und wenn Wiesel der einzige war, der seinen Bruder besucht hat ?
Auch dann etwa nicht ?
Das kann (mag) ich mir gar nicht vorstellen !
Hängen denn die Besuchsfahrten vom Verwandtschaftsgrad ab ?

Ich hatte keine Probleme mit den Fahrtkosten. Aber gut - ich war auch die Tochter meiner Mutter und konnte meine Besuche bei ihr ohne Probleme ansetzen ! :) Und jetzt wo ich selbst "dran" bin, hat natürlich mein Mann die Kosten an der Backe, die auch anerkannt werden.
 
Hallo moni68,

wenn es um Eltern, Kinder udgl. geht ist das mit dem absetzen der außergewöhnlichen Belastungen kein Problem!
Aber wenn es ein Stück weiter geht, ist es damit aus .....!
Behinderte, Pflegebedürftige udgl. haben nicht unbedingt eine Lobby - sondern höchstens wenn`s gut läuft einen Trainer für den Hindernislauf Ämter , Kostenträger!
Da diskutiert man im Höchstfall über die Abwrack(prämie). Die sich dann u.U. Patientenverfügung nennt.
Gleich danach kommt man mit der Frage der Spendenbescheinigung (Organspende udgl.). Wie präsent sind unsere Medien wenn es um Behinderte geht? In der Nacht um 1h oder am Morgen zwischen 5-8 h wenn zufällig einmal diese Thema ansteht!

VG Joachim
 
Hallo Moni

Joachim hat Recht. Bei mir ist es nur mein Mann der mich regelmäßig besucht. Wir setzten das unter außergewöhnliche Kosten ab. Wir haben eine gemeinsame Einkommenssteuererklärung und ich muß unserer Steuerberaterin dann jedes Jahr die gefahrenen Km zu Ärzten und Besuchen angeben. Wenn mich angenommen mein Bruder besuchen würde kann er das nicht absetzten.

VG
 
Hallo Wiesel,

mein Mann hat 70% und ein "G", kann natürlich nicht mehr selber Auto fahren....da ich ihn zu jedem Arztbesuch/Krankenhaus/Reha/VdK/RA fahren muß setzte ich die km über meine Einkommensteuer ab.

Wenn Du Deinen Bruder zu Reha fährst und ihn abholst bin ich sehr sicher das Du dieses km absetzen kannst.

Reiche sie doch einfach mit der Steuererklärung und einer Kopie vom Schwerbehindertenausweis Deines Bruders ein.
Vielleicht noch ein Schreiben Deines Bruders das nur Du ihn gefahren hast.
Besuchfahrten kannst Du als Schwester aber nicht absetzten.

Es darf dann natürlich nicht noch einer für die gleichen Fahrten km abrechnen.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
hallo,
gibt es nicht noch einen passus für haushaltführung?
wenn denn der bruder wäsche usw. braucht, in seinem haushalt nachgesehen werden muss, usw.
denke, es gibt sicher möglichkeiten.
einfach mal beim finanzamt persönlich nachfragen, welche möglichkeiten es gibt.
komischerweise komme ich mit dem finanzamt besser zurecht, als mit ärzten, ra, und gutachtern.
nur mut!
frohe ostern
pussi
 
@Alle,

Fahrten zu einer Klinik, Arzt oder dergleichen sind im Rahmen der allgemeinen Haushaltsführung unter Beachtung der zumutbaren Eigenbelastung steuerlich absetzbar, wenn das betroffene Familienmitglied (Bruder) in dessen Haushalt mitlebt, der Steuerabzugsberechtigt ist.

Im konkreten Fall von Wieselxx würde dies bedeuten, dass sie diese Fahrten steuerlich geltend machen könnte, wenn sie dem Finanzamt gegenüber nachweisen kann, dass ihr Bruder in ihrem Haushalt mitlebt.

Gruss
kbi1989
 
Angehörige können Besuchsfahrten zu dem im Krankenhaus befindliche Ehepartner oder Kind steuermindernd geltend machen, wenn diese Besuche aus ärztlicher Sicht für den Heilungsprozess unentbehrlich sind. Auch außergewöhnliche Belastungen durch Krankheit, Kuraufwendungen und Aufwendungen zur Betreuung behinderter Angehöriger sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Die Einzelheiten sollten mit einem Steuerberater besprochen werden!

Dies hier ist schon viel älter als 20 Jahre was da noch gültig ist - weis man nicht!
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14386.faces?currentModule=home
 
Hallo WieselXX,
kann Dir der Arzt nicht bescheinigen, dass Dein Bruder eine Begleitperson für verordnete Fahrten benötigt? Dann könntest Du Dir diese Fahrten von den jeweiligen Therapieeinrichtungen (auch Krankenhäusern) bescheinigen lassen und die Fahrtkosten beim jeweiligen Kostenträger deines Bruder einreichen. Ein Taxifahrer würde diese Kosten ja auch erstattet bekommen. Dann bräuchtest Du diese Kosten nicht in der Einkommensteuer-Erklärung angeben (wo Du die Kosten wahrscheinlich ohnehin nicht erstattet bekomst weil es nicht Deine eigenen sind!).
Eventuell wäre auch eine Betreuungsvollmacht für Dich von Seiten Deines Bruders eine Hilfe.
Lillyfix
 
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