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Lohnfortzahlung / Krankengeld

Thomas12341

Erfahrenes Mitglied
Hallo
Ich war erstmals im Mai 2012 krankgeschrieben .Viele OP gehabt und erst wieder im Okt 2014 Arbeitsfähig gewesen . War somit auch Ausgesteuert gewesen .
Nun meine Frage :
Ich wurde vor 1 Woche erneut operiert wegen der selben Krankengeschichte .
War 1 Jahr arbeiten und meine Frage wäre habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und danach Anspruch auf Krankengeld seitens der Krankenkasse?
Hatte da irgendwas mal gelesen wegen dieser 3 Jahres Regelung
Wäre dankbar für eine Aussage

Gruß Thomas
 
Hatte im Mai 2012 eine OP am Knie VKP Hatte bei der OP ein Keim ins Knie bekommen Musste 10 operiert werden alles zusammenhängend . Die 11 OP ( letzte Woche bekam ich Metall aus dem Knie und eine neues Kreuzband ( VKP ) Krankheit bezog sich alles auf die erste Misslungene OP War seit Okt 2013 dann wieder arbeiten ohne erneute Krankschreibung . Krankschreibung erfolgte erst letzte Woche wegen OP am selben Knie wegen selben Ursache
 
Hallo,

wird der Anspruch auf Krankengeld 78 Wochen, wegen derselben Erkrankung, innerhalb von 3 Jahren ausgeschöpft, dann endet die Pflichtversicherung bei der Krankenversicherung.

Eine weitere Möglichkeit wäre gewesen einen Rentenantrag auf Zeit bei der Rentenversicherung zu stellen! Zur Feststellung der Erwerbsminderung nach erfolgter Reha - Allerdings bei so vielen Operationen stellt die die Sachlage etwas schwierig dar.

Zur Feststellung der Erwerbsminderung wäre dann nach Reha eine Begutachtung erfolgt!

gruß

Hollis

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld---Keine-Zahlung-1289.html
 
Verstehe ich jetzt nicht .
Obwohl ich über ein Jahr nach Aussteuerung wieder am arbeiten war .
Es heißt doch
Für Versicherte die im letzten Dreijahreszeitraum für 78 Wochen Krankengeld bezogen haben besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen der derselben Krankheit wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mind 6 Monate
1 Nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren Usw.
Das trifft doch auf mich zu oder sehe ich das falsch ?
 
Hallo Thomas,

ich verstehe den Text mal so, als würde gesetzliche Krankenversicherung nach Ablauf der 3-Jahres Frist gekündigt und man sollte sich freiwillig versichern, dies mußte ich auch als Rentenversicherter wecheln. (freiwillig oder zur Krankenversicherung der Rentner).

Okay, sehe ich auch so, dann träfe es für Dich zu. Insofern nicht behauptet wird, du hättest die AU der Krankenversicherung nicht gemeldet. Wir kennen hier ja die meisten Versicherungen

Die Krankenversicherungen versuchen allerdings auch auf die Rentenversicherung, Arbeitsämter, Amt für soziale Angelegenheiten und Sozialämter zu schieben!


gruß

Hollis
 
Danke dir Hollis
Ja ist alles total schwierig das richtig zu lesen und was daraus gemacht wird .
AU wurde KK gemeldet .
 
Hallo,

ich versteh nicht, wie manch einer auf Thread's antwortet, von denen er keine Ahnung hat.

Thomas, Du hast jetzt erneut Anspruch auf Lohnfortzahlung von 6 Wochen durch den Arbeitgeber. Danach erfolgt wieder Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse, da die Folgeerkrankung wieder eine neue Blockfrist nach der 6-monatigen Ausschlussfrist ausgelöst hat.

Gruss
kbi1989
 
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