Guten abend
Ich hoffe hier kann mir jemand eine hilfreiche Antwort geben da eine Widerspruchsfrist abläuft.
1990 hatte ich in meiner Zeit der Ausbildung (während Elternurlaub) einen Hausbrand.
Dieses Jahr wurde dann endlich festgestellt durch Gutachten des Rentenversicherers daß ich seid diesem Tag an arbeitsunfähig bin.
Vorher wurde ich von einem Amt zum anderen verwiesen und man weigerte sich einen Rentenantrag zu verfolgen.
Den reichte ich dann am 1.1.2010 ein. Nun habe ich wohl eine Rente auf Zeit anerkennt bekommen. Hiein ist Leistungsbeginn 1990 auch nach einem Widerspruch endlich aufgenommen worden. die RENTE WURDE ABER nur ab Antrag bewilligt....
Ich habe geklesen ich werde nach dem dahmaligen Gesetz von 1990 behandelt. Leider habe ich nie geld verdienen können da ja schon in der Ausbildung verunfallt.
Man sagte mir eigendlich müßte die Rente 4 Jahre zurück bezahlt werden...stimmt das?
Wenn ja Widerspruch?
Was heißt ich werde nach altem Gesetz behandelt?
Kann man mir dann die rENTE GANZ STREICHEN weil ich dahmals keine Zeiten hatte?
Wie kann ich das rausfinden?
vielen vielen dank für jede Hilfe
Ich hoffe hier kann mir jemand eine hilfreiche Antwort geben da eine Widerspruchsfrist abläuft.
1990 hatte ich in meiner Zeit der Ausbildung (während Elternurlaub) einen Hausbrand.
Dieses Jahr wurde dann endlich festgestellt durch Gutachten des Rentenversicherers daß ich seid diesem Tag an arbeitsunfähig bin.
Vorher wurde ich von einem Amt zum anderen verwiesen und man weigerte sich einen Rentenantrag zu verfolgen.
Den reichte ich dann am 1.1.2010 ein. Nun habe ich wohl eine Rente auf Zeit anerkennt bekommen. Hiein ist Leistungsbeginn 1990 auch nach einem Widerspruch endlich aufgenommen worden. die RENTE WURDE ABER nur ab Antrag bewilligt....
Ich habe geklesen ich werde nach dem dahmaligen Gesetz von 1990 behandelt. Leider habe ich nie geld verdienen können da ja schon in der Ausbildung verunfallt.
Man sagte mir eigendlich müßte die Rente 4 Jahre zurück bezahlt werden...stimmt das?
Wenn ja Widerspruch?
Was heißt ich werde nach altem Gesetz behandelt?
Kann man mir dann die rENTE GANZ STREICHEN weil ich dahmals keine Zeiten hatte?
Wie kann ich das rausfinden?
vielen vielen dank für jede Hilfe