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Leistungsfall vor Rentenantrag eingetreten - rückwirkende Rente?

Branding

Neues Mitglied
Registriert seit
12 Nov. 2010
Beiträge
12
Guten abend
Ich hoffe hier kann mir jemand eine hilfreiche Antwort geben da eine Widerspruchsfrist abläuft.

1990 hatte ich in meiner Zeit der Ausbildung (während Elternurlaub) einen Hausbrand.
Dieses Jahr wurde dann endlich festgestellt durch Gutachten des Rentenversicherers daß ich seid diesem Tag an arbeitsunfähig bin.
Vorher wurde ich von einem Amt zum anderen verwiesen und man weigerte sich einen Rentenantrag zu verfolgen.
Den reichte ich dann am 1.1.2010 ein. Nun habe ich wohl eine Rente auf Zeit anerkennt bekommen. Hiein ist Leistungsbeginn 1990 auch nach einem Widerspruch endlich aufgenommen worden. die RENTE WURDE ABER nur ab Antrag bewilligt....

Ich habe geklesen ich werde nach dem dahmaligen Gesetz von 1990 behandelt. Leider habe ich nie geld verdienen können da ja schon in der Ausbildung verunfallt.

Man sagte mir eigendlich müßte die Rente 4 Jahre zurück bezahlt werden...stimmt das?
Wenn ja Widerspruch?
Was heißt ich werde nach altem Gesetz behandelt?
Kann man mir dann die rENTE GANZ STREICHEN weil ich dahmals keine Zeiten hatte?
Wie kann ich das rausfinden?

vielen vielen dank für jede Hilfe
 
Branding,


dein Beitrag ist etwas schwierig zu lesen. Deshalb so vermute ich, fehlen auch wesentliche Schilderungen des Sachverhaltes insbesondere aufgrund welcher körperlichen und psychischen Einschränkungen eine Rente beantragt wurde. Ein Brandereignis allein stellt noch keinen Rentenantragsgrund dar.

Desweiteren schilderst Du das Brandereignis erfolgte schon im Jahr 1990. Wann erfolgte die Stellung des Rentenantrags? im Jahr 1990 oder wurde erst einer zum 01. 01. 2010 gestellt? Dies ist im wesentlichen davon abhängig, ob noch das alte Rentenrecht zugrunde gelegt werden kann - oder aber - ob das neue Rentenrecht zum 01.01.2001 zugrunde gelegt werden muss. Was passierte in dem Zeitraum von 1990 bis jetzt 2010? Wurde vielleicht ein früher gestellter Rentenantrag abgelehnt, wurde Widerspruch evtl. sogar Klage eingelegt?

Du siehst, so einfach ist die Sache nicht zu beantworten. Da bedarf es schon mehr an Informationen insbesondere auch welche Zeiten berücksichtigt dein Versicherungsverlauf. Wurde die Ausbildung beendet? oder war die rentenberechtigte Beeinträchtigung so schwerwiegend, dass keiner erwerbsmässigen Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt mehr nachgegangen werden konnte? Ob die jetzt gewährte zeitlich befristete Rente gem. § 44 SGB X rückwirkend für die letzten 4 Jahre auch schon gezahlt werden muss, kann hier niemand ohne genaue Kenntnis des Sachverhaltes objektiv beurteilen.

Gruss
kbi1989
 
erst einmal ganz lieben Dank für die Antwort.

Leider ist der Ganze Sachverhalt was Rente angeht für mich ein Buch mit 7 Siegel und ich bin völlig überfordert wenn ich die ganzen Seiten sehe!

Daher bitte bitte Fragen ich antworte so gut ich kann!


Der Brand war im Jahr 1990.
Ich selbst habe im Januar 2010 selbst einen Rentenantrag gestellt weil es mir bis dahin von allen Ämtern verweigert wurde meine Erwerbsfahigkeit zu Begutachten!
Ich bin nun wegen PTBS und Verbrennungen und Bandscheibenvorfall für 3 Jahre zeitlich berentet worden. Nachdem ich ein Gutachten erstellt bekam durch das Rentenamt.
Im Gutachten steht Arbeitsunfähigkeit seid 1990

Also dauernd krank von 1990
Ich war habe meine staatliche Prüfung 1988 abgeschlossen befand mich in 3jährigem Erziehungsurlaub und wollte 1991 mit dem Anerkennungsjahr - welches zum Berufsabschluss notwendig ist wieder einsteigen, was aber wegen der Schwere der Verletzungen nicht mehr ging

Ich hoffe das habe ich jetzt etwas besser hinbekommen - danke schön
 
Hallo branding,

eine kurze Vorab-Info für dich: sofern du erstmalig im Januar 2010 einen Antrag auf EM-Rente gestellt hast, gilt für dich
a) das neue und nicht das alte EM-Rentenrecht und
b) kannst du frühestens ab Antragstellung eine Rentenzahlung erwarten.

Ich habe aber dennoch einige weitere Fragen an dich. Du schreibst:
Ich selbst habe im Januar 2010 selbst einen Rentenantrag gestellt weil es mir bis dahin von allen Ämtern verweigert wurde meine Erwerbsfahigkeit zu Begutachten!
Bei welchen Ämtern hast du denn Hilfe gesucht und vor allem wann und weshalb, was hast du beantragt? Hast du dort mitgeteilt, dass es dir um eine EM-Rente geht oder schriftliche Anträge auf Leistungen - welche? - gestellt? Gegebenenfalls hätten die von dir aufgesuchten Ämter deinen Antrag an die DRV weiterleiten müssen, aber hierzu ist deinerseits noch weitere Aufklärung erforderlich

Im Gutachten steht Arbeitsunfähigkeit seid 1990. Also dauernd krank von 1990
Arbeitsunfähigkeit ist etwas anderes als Erwerbsunfähigkeit! Wenn man (nur) arbeitsunfähig ist, heißt dies (u.a.), dass man eine positive Prognose hat wieder ins Berufsleben zurückzukehren. Bei einer Erwerbsunfähigkeit gibt es keine solch positive Prognose. Was steht denn bei dir im Rentenbescheid? Dort ist in der Regel genau aufgeführt, wann der Leistungsfall eingetreten ist.

Bitte beantworte die Fragen, dann kann dir ggf. auch besser geholfen werden.

Gruß
Joker
 
Ich bin vielleicht zu blöd aber jetzt schreibe ich zum 5. Mal und der Text verschwindet immer im Nirwana
 
ok - es scheint zu klappen....

Also seit 1990 Sozialamt; Wohngeldamt; Arbeitsamt;; Amtfür Hilfe zur Arbeit Sozialgericht wegen GDB;Scheidung und Unterhaltsklagen - immer wieder habe ich gedrängt endlich den MDE festzustellen die Ämter weigerten sich und schickten mich zum nächsten.

Jetzt endlich habe ich obwohl es hieß ich hätte kein Recht auf Rente einen Antrag gestellt!
Fakt keine Arbeit gehabt bis heute da ich im Zwischenraum von schulischer Ausbildung und Anerkennungsjahr den Unfall hatte.
Die Brandursache wurde trotz einschalten der Staatsanwaltschaft bis heute nicht geklärt Versicherungen gab es keine. Vermieter Staatsanwaltschaft Versicherung oä. haben sich nie mit mir ins Benehmen gesetzt.
Dadurch durch alle Gesetze gerutscht und angeblich keiner ZUständig!


Ps.: Alle Berichte bestätigen daß ich seit dem Tag fortwärend nicht in der Lage bin zu arbeiten und auch nicht nach einigen Versuchen da jeder Versuch leider scheiterte den ich anging!

Im Sept.2010 also 1. Gutachten zur Feststellung des MDE und Fesstellung des Anspruchs bzw Leistungseintritts.

Ergebniss : volle Erwerbsminderung auf Zeit da angeblich nach 20 Jahren noch durch Psychotherapie Besserung eintreten kann.

Bei einem mündlichen Gespräch sagte mir ein Rentenberater es gäbe eben eine Regelung für solche Fälle die bis 2 Jahre nach Ausbildung eintreten und wichtig sei eben der Leistungseintritt weil dann das Recht auch gelte.

Die Rente kann nicht in klarer Höhe getroffen werden da noch Ermittlungen anstehen so sagt dr Bescheid.

Bis zur Klärung sei das Geld also nur eine Vorläufige Leistung.

Laut dem Berater könne ich eben die Rente 4 Jahre zurück bekommen wegen Leistungseintritt aber der Rest sei verjährt.

Was stimmt denn nun? Und was kann ich tun ....
Habe Ich irgendwie Recht auf Berufunfähigkeit? Oder Verletztengeld oder irgendetwas anderes?
Ich stehe ohne jedes Geld da weil ja eben keiner Zuständig angeblich...
 
Zuletzt bearbeitet:
gibt es vielleicht jemand mit einem ähnlichen Problem und kann mir helfen?
 
Ich versuche mich mal.

Du schreibst MDE, die MDE ist eigentlich ein Begriff wenn man einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall erlitten hat.

Hast Du einen Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall anerkannt bekommen?

Ich vermute das dieser damalige Hausbrand in einem Mietshaus stattfand, wo Ihr wohntet und auf dem Weg zur Ausbildungsstätte war, ich rate einfach mal und Deine Eltern waren im Urlaub?

Daher auch das Recht auf Rente, da bei einem Arbeits- bzw. Wegeunfall keine Wartezeiten erfüllt werden müssen. Es gilt das Recht des Zeitpunkts der Antragstellung auf Rente (2010), daher ist eine Berufsunfähigkeitsrente ausgeschlossen und Du erhältst ja schon eine Erwerbsminderungsrente.

Jetzt zu dem Leistungsfall, wenn die körperlichen Schädigungen durch den damaligen Hausbrand verursacht die einzigen sind, kann der Zeitpunkt des Leistungsfalls hinkommen. Hier könnte eine rückwirkende Rentenzahlung in Frage kommen, eventuell durch einen Überprüfungsantrag. Allerdings ist mir solch ein Fall nicht bekannt.

Wie kommst Du auf Verletztengeld, dass hat schon etwas mit einem Arbeitsunfall zu tun. Schreibe bitte mehr über die Ursachen Deiner Erwerbsminderung, das man entsprechende Rückschlüsse ziehen kann

Chartkiller
 
zuerst einmal von Herzen dank, daß Du Dich bemühst....

Jetzt versuche ich es mit einer Erklärung und das ist wirklich nicht einfach für mich - wenn Du also etwas nicht nachvollziehen kannst bitte frage

Ich war 1990 durch einen Hausbrand zu 60% Körperoberflächen verbrannt.
Zu diesem Zeitpunkt war ich Erziehungsurlaub und wollte 1991 in mein Abschlußjahr der Ausbildung wieder einsteigen.

Ich habe mittlerweile ein Gutachten des Rentenamts bekommen wo endlich zum ersten Mal die Arbeitsfähigkeit mit beurteilt wurde....
In all der ganzen Zeit wurde ich von einem Amt zum anderen geschoben und keiner wollte den Grad meiner Arbeitsfähigkeit bestimmen - anstatt dessen gab es viele Prozesse um den Grad meiner Behinderung und immer wieder die Aussage Rente stünde mir nicht zu da die Wartezeiten nicht erfüllt seien. Arbeitslos sei ich nicht weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfühgungs stünde und das Sozialamt sagte solange die Kinder noch Jung sind muss nichts getan werden - als sie alt genug waren wurde ich beschimpft ich sei nur Faul.
Ok - dann habe ich einfach Rente eingereicht nachdem die Schieberei in 2008 wieder los ging und ich auch keinen Unterhalt mehr bekam also von der Hand in den Mund lebte....
Das Rentenamt hat im Gutachten gefragt wann der Leistungsfall eingetreten sei und ab wann ich dann Anrecht hätte.
Dies bestätigte der Gutachter eindeutig mit seit Dez. 1990 als voll Erwerbsgemindert und ununterbrochen Arbeitsunfähig seit her.
Jetzt der Hammer - eine Wideraufnahme der Arbeitsfähigkeit nicht unmöglich daher 3 Jahre befristet Rente Vorläufig.
Vorläufig daher weil die Ursache des Brandes nicht geklärt und noch Untersuchungen anstünden.

Dann habe ich wieder mit dem Rentenamt gesprochen und die Dame war wirklich lieb.... sie meinte medizinisch sei alles deutlich und 1990 klar - die Rente werde aber erst seit Antragstellung also 2010 zu zahlen.
Es sei denn ich könne belegen,daß es nicht in meiner Schuld läge den Antrag so spät gestellt zu haben. (Ein paar Belege habe ich ) Aber das sei ja wohl schwierig und freiwillig würde das Amt nicht zahlen also solle ich mich dann auf Kampf einrichten.....
Dann sagte mir jemand - alles Quatsch es gilt das Gesetz das zum Anspruchsberechtigten Datum galt also bei Eintritt des Leistungsfalls.

Da meine und die Existens meiner Kinder davon abhängt will ich auch nicht einfach aufgeben - denn wenn das wirklich so ist stünde mir auch Krankenunterhalt zu weil die Erkrankung in der Ehezeit eintrat...aber das ist hier nur nebensächlich.

Der MDE wurde aus unterschiedlichen Gründen nicht festgestellt aber ist für die Berufunfähigkeit auch dann notwendig, wie ich jetzt weiß, da die Wartezeiten auch erfüllt sind sobalt ein Unfall in der Ausbildung bzw bis zu 6 Jahren danach eintritt der zur Berufs bzw Erwerbsunfähigkeit führt. Da man dann noch gar keine Chance hatte diese Zeiten zu erfüllen....

also nun die gaaaaanz wichtige Frage welche Gesetzeslage gilt und wie kann ich das belegen.... und was kann ich dann erwarten sprich was bedeutet das dann für mich. (Rückzahlung von Rente? und vielleicht dann etwas Schuldenfreier?)
Oder wirklich Grundsicherung bis Lebensende durch den unverschuldeten Brand?
 
Leistungsfall

Hallo Branding,
das ist eine ganz schön verwirrende Situation in der du da steckst!
Also ich versuche es mal an meinem Beispiel zu erklären.
Mein Unfall war 2004 mein Rentenantrag habe ich aber erst im Sommer 2008 gestellt.Die Erwerbsminderungsrente wurde bewilligt mit der 6 monatigen Wartezeit also ab Frühjahr 09.Gegen den Rentenbeginn habe ich Widerspruch eingelegt und muß nun Klagen gegen die BFA.
Der Richter stimmt in allem der BFA zu aber ich habe im Sommer 07 einen Rehaantrag bei der BFA gestellt der abgelehnt wurde .Dieser könnte nun als Rentenantrag gewertet werden.Der Richter fordert nun wieder Akten an und es dauert .Ende ungewiss.......
Du siehst was das für ein Mist ist !Recht haben und Recht kriegen au weia
Grüße von Holger02
 
Jetzt kann ich Deine Worte ein wenig nachvollziehen. Deine Wartezeit ist demnach vorzeitig erfüllt, weil Du zum Unfallzeitpunkt Berufsanfängter warst. Nun noch einmal zum Leistungsfall, nicht der Gutachter entscheidet über den Leistungsfall sondern der entsprechende Referent bzw. Sachbearbeiter. Der Leistungsfall und der Zahlungsfall sind verschiedene Dinge, da im Normalfall egal wann der Leistungsfall eintrat erst ab Antragsstellung die Rente gewährt wird. Der Leistungsfall ist entscheident für die rechtlichen Vorraussetzungen einer Rentenleistung.

In Deinem Fall wird es sehr schwer rückwirkend vor Antragstellung Rentenleistungen einzufordern, wenn überhaupt maximal 4 Jahre nach SGB X § 44. Wenn Du beweisen kannst das Du nicht in der Lage warst einen Antrag zu stellen könnte eine Möglichkeit bestehen, ich glaube aber kaum das das ohne ein Gerichtsverfahren geht. Mit den 3 Jahren Bewilligung ist das richtig, nach 9 Jahren Rentenbezug wird Deine Rente aber unbefristet bewilligt werden.

Chartkiller
 
Rente

Hallo Branding.

Solltes du wieder erwarten Rente Rückwirkend mußt du die zurückzahlen.
Wahrscheinlich wird die Rente gering sein und du noch Grundsicherung zusätzlich erhalten.
Aber Verletztengeld erhältst du nur wenn es ein Arbeitsunfall war die Zahlen dann auch für Spätfolgen .

LG SONJA
 
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