Wenn es nun doch so ist, das die Krankenkassenbeiträge von der BG Unfallrente abgezogen werden, muss ich dann vielleicht die letzten 10 Jahre in der ich Familienversichert war/bin, nachzahlen?
In dem Urteil des BSG steht:
Bei Pflichtversicherten sind Unfallrenten allgemein nicht beitragspflichtig.
Also werden bei der Familienversicherung die Unfallrente nicht angerechnet, im Gegensatz bei der freiwilligen Versicherung.
Liebe Grüsse
Petra