• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Krankenkasse will Wiedereingliederung, obwohl nicht arbeitsfähig

Pfong

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
22 Feb. 2018
Beiträge
398
Hey

Ich benötige nochmal Hilfe.

Die betreffende Person hat Post von der Krankenkasse erhalten, das der Medizinische Dienst aufgrund von den Unterlagen entschieden hat, das die Personen wieder arbeitsfähig ist und eine Wiedereingliederung durchführen soll.

Die betreffende Person ist aber nicht arbeitsfähig und wird dadurch jetz unter Druck gesetzt.

Wie sollte man sich jetzt verhalten?
Kann man dagegen Wiederspruch einlegen?

Vielen Dank schonmal

Grüße
 
Hallo @Pfong

Erstmal ist anzuraten, ohne viele Worte Widerspruch einzulegen, um die Frist zu wahren.
Zusätzlich würde ich das Gutachten des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) anfordern, aus dem hervor geht, dass die Person laut MDK fit genug ist für eine Wiedereingliederung.
Beachte: Bei einer Wiedereingliederung ist man weiter AU, es ist also nicht vorausgesetzt, dass der MDK die Arbeitsfähigkeit festgestellt hat. Wenn das von der KK (Krankenkasse) allerdings schriftlich so behaupetet wurde, dann würde ich beides anfordern, also auch das Gutachten des MDK über die wiedererlangte Arbeitsfähigkeit.

Anm.: Bei Arbeitsfähigkeit kommt mir seltsam vor, dass es eine Wiedereingliederung gibt, m.W. widerspricht sich das. Vielleicht kannst du das irgendwo nachlesen oder ein anderer User klärt es. Diese offene Frage ändert nichts daran, dass ich die Gutachten des MDK anfordern würde.

Parallel zu o.g. Widerspruch und Anfrage würde ich unbedingt mit dem behandelnden Arzt, der zuständig ist für Krankschreibung und zuständig wäre für einen Wiedereingliederungsplan, aufsuchen und mit ihm die Sache zeitnah besprechen.

LG
 
Hey HWS

Vielen Dank für deine Antwort.

Es kann auch sein, das ich etwas verwechselt habe, da ich nur der Vermittler quasi bin.
Habe das Schreiben nicht persönlich gelesen und kann da auch was durcheinander gebracht haben.

Mit dem behandelnden Arzt wird gesprochen und das Gutachten werden wir auch anfordern.
Vielen Dank für den Tipp.

Grüße
 
Hallo Pfong,

lasst Euch nicht von der Krankenkasse einschüchtern und holt Euch schnell Beratung durch den VDK und den Arzt.
Und bitte informiert Euch im Vorfeld über die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell:

Zum Thema Arbeitsunfähigkeit:

Alles Gute und LG
thinktwice
 
Hey ihr,

Vielen Dank erstmal für eure Hilfe.

Der behandelnde Arzt schätzt den betroffenen als nicht arbeitsfähig ein.

Daher ist die Eingliederung erstmal vom Tisch.

Der betroffene hat auch ein Facharzt Brief bekommen, in dem bestätigt wird, das die Beschwerden aufgrund von körperlichen Veränderungen bestehen.

Grüße
 
Hallo Pfong,

der Vorgang wird wohl erstmal auf den Widerspruchsausschuss der KK gehen, nehme ich an.

Entsprechend der Bewertung gibt es eine Anerkennung oder Ablehnung.

Bei Ablehnung muss Dein Bekannter in die Klage gehen.

Natürlich sagst Du nix über den Beruf Deines Freundes, Du schreibst nichts über eine z. B. mögliche Umschulung um die EMR abzuwenden.

Das ist leider alles sehr "nebulös".

Sinnvoll und richtig wäre es, Dein Freund meldet sich hier an und berichtet 1:1 seinen Status.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hey

Ja ich versuche so wenig Informationen wie möglich über ihn preiszugeben.

Darum wurde ich von ihm gebeten, weil man nie weis welche Mitarbeiter von welcher Institution hier mitlesen.

Sorry das es dadurch etwas schwer verständlich ist.

Grüße
 
Hallo Pfong,

kann ich verstehen!

Aber leider lässt sich so auf diese Art wenig helfen und Hinweise geben!

Kostenträger, Unfall, Unfalltag können doch hier im Forum abweichen. Alter & Beruf / Ausbildung ist schon auch ein Fakt.

Warum nicht: Hr. Xy hatte am 28.03.2021 (es war tatsäch der 17.01.201) - Beruf: Handwerk? kaufmännich oder gewerblich?

KK = privater Unfall! Beim Sport?

Welche Möglichkeiten bestehen aufgrund des Verletzungsmusters beim AG mit einer Umschulung bei der DRV?

Oder gibt es doch einen Unfallverursacher?

Oder einen Arzt-/ Medizinischen Fehler = Fehlbehandlung?

Mit Deinen Angaben kann man nun leider nicht weiter helfen.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe (r)@Pfong,
es ist auch wichtig, zu schauen, warum zur Zeit die Wiedereingliederung nicht möglich ist. Sind es psychische Probleme?

Manchmal kann man darüber nachdenken, einen Arbeitsplatz anzupassen, z.B. spezielle Hilfsmittel anzuschaffen. Die DRV kann da als Kostenträger in Frage kommen, man muss dann einen entsprechenden Antrag stellen. Eine weitere Möglichkeit wäre, sich beim Integrationsfachdienst Unterstützung zu holen.

Herzliche Grüße,
KS 1973
 
Hallo KS 1973,

leider lässt Pfong alles offen!!!

Ich bin bei Dir, einen Antrag bei der DVR zur Umschulung zu stellen.

Ebenfalls auch bei der Kontaktaufnahme zum IFD zur Förderung zum Arbeitsplatz. Natürlich muss man da auch wissen, ob eine Gleichstellung bereits vorliegt - oder zumindest beantragt wurde?

Sorry, mit all an Angaben kann man leider nicht weiter helfen.

So gerne man es auch möchte!!!

Auch ist es wichtig zu wissen, wie ist der AN Status, ist eine Schwerbehinderung anerkannt? Liegt eine Gleichstellung vor? Gibt es leidensgerechte AP in dem Unternehmen? Und noch so viele Fragen.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hey ihr beiden

Eine Gleichstellung oder gar % liegen bisher nicht vor und wurden auch nicht beantragt.

Der betroffene ist körperlich nicht belastbar (Rücken Beschwerden, es gab auch eine op), sodass eine berufliche Umorientierung momentan nichts bringt.

Der Arbeitsplatz selber wird schon eher als Schonplatz angesehen und auch dort sind keine Änderungen die den Arbeitsalltag erleichtern würden möglich.

Über einen Berufswechsel wird auch nachgedacht, allerdings ist das wie gesagt momentan nicht durch haltbar.
Es bringt ja nichts das Arbeitsverhältnis zu beenden und etwas anderes anzufangen, was man dann nach kurzer Zeit wieder abbrechen muss.

Hab schon einige Hilfe Stellungen bekommen, die ich weiter gegeben habe.

Grüße
 
Top