ger.kaiser
Mitglied
hallo leute, eine gute bekannte von mir ist selbständig (GF einer kleinen GmbH) und freiwilliges gkv mitglied. seit jahren schon leidet sie an depressiven episoden und vor allem an migräne. sie war deshalb auch schon 2 mal so lange krankgeschrieben dass die private BU rückwirkend zahlte. sie hatte allerdings bisher den krankengeldeinschluss nicht, wieso auch immer.
zum 1.12.2014 hat sie sich ihren beitrag auf 15,5% erhöhen lassen und hatte ab sofort krankengeldanspruch. ab 4.12.2014 ist sie krankgeschrieben bis auf weiteres. soweit ich mich ins SGB V eingelesen habe ist das zulässig, die kasse muss krankengeldzahlungen leisten wenn zum tag des einschlusses keine krankschreibung vorlag.
nun ist sie mehr als 6 wochen im krankenstand. 4-5 migräneattacken wöchentlich und die gleiche anzahl an tabletten dazu, da geht gar nichts mehr. chronische migränepatienten wissen das.
meiner bekannten ist schon länger klar dass sie berufsunfähig wird, aber sie hat gewerkelt bis es einfach nicht mehr möglich war.
die private BU ist abgesichert, das soll hier nur am rande thema sein.
anspruch auf die gesetzliche emr hat sie nicht.
ich habe hierzu erstmal keine explizite frage.
meine bitte an euch: kann mir jemand fundierte sachliche hinweise geben auf was meine bekannte ab sofort achten muss? kann sie fehler machen, die eine vorzeitige einstellung der krankengeldzahlung bewirken? oder gar, dass es ihr gar nicht bewilligt wird?
vor ein paar tagen kamen 2 fragebögen die sie wahrheitsgemäss beantwortet und zurückgeschickt hat. weiter ist die sache noch nicht.
was mir aber jetzt schon unter den nägeln brennt (weil ich das im SGB nicht wirklich verstanden habe): kann die krankenkasse das bereits ausbezahlte krankengeld zurückfordern? (da die private BU ja nach 6 monaten rückwirkend rentenzahlungen leistet). derartige zahlungen sind der krankenkasse ja bekannt, denn die BU meldet die zahlungen der DRV. krankengeld und rente zusammen liegen natürlich über ihrem bruttoverdienst.
wenn möglich werde ich diesen thread aufrechterhalten, bis meine bekannte aus der gkv-tg ausgesteuert wird, sie also als berufsunfähig gilt.
lasst uns das zusammen "durchexerzieren".
Liebe Grüsse
ger.kaiser
zum 1.12.2014 hat sie sich ihren beitrag auf 15,5% erhöhen lassen und hatte ab sofort krankengeldanspruch. ab 4.12.2014 ist sie krankgeschrieben bis auf weiteres. soweit ich mich ins SGB V eingelesen habe ist das zulässig, die kasse muss krankengeldzahlungen leisten wenn zum tag des einschlusses keine krankschreibung vorlag.
nun ist sie mehr als 6 wochen im krankenstand. 4-5 migräneattacken wöchentlich und die gleiche anzahl an tabletten dazu, da geht gar nichts mehr. chronische migränepatienten wissen das.
meiner bekannten ist schon länger klar dass sie berufsunfähig wird, aber sie hat gewerkelt bis es einfach nicht mehr möglich war.
die private BU ist abgesichert, das soll hier nur am rande thema sein.
anspruch auf die gesetzliche emr hat sie nicht.
ich habe hierzu erstmal keine explizite frage.
meine bitte an euch: kann mir jemand fundierte sachliche hinweise geben auf was meine bekannte ab sofort achten muss? kann sie fehler machen, die eine vorzeitige einstellung der krankengeldzahlung bewirken? oder gar, dass es ihr gar nicht bewilligt wird?
vor ein paar tagen kamen 2 fragebögen die sie wahrheitsgemäss beantwortet und zurückgeschickt hat. weiter ist die sache noch nicht.
was mir aber jetzt schon unter den nägeln brennt (weil ich das im SGB nicht wirklich verstanden habe): kann die krankenkasse das bereits ausbezahlte krankengeld zurückfordern? (da die private BU ja nach 6 monaten rückwirkend rentenzahlungen leistet). derartige zahlungen sind der krankenkasse ja bekannt, denn die BU meldet die zahlungen der DRV. krankengeld und rente zusammen liegen natürlich über ihrem bruttoverdienst.
wenn möglich werde ich diesen thread aufrechterhalten, bis meine bekannte aus der gkv-tg ausgesteuert wird, sie also als berufsunfähig gilt.
lasst uns das zusammen "durchexerzieren".
Liebe Grüsse
ger.kaiser