Hallo , Man sagt , die eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus . Der Gutachter wird vom Sozialgericht gestellt und gefüttert und so Schreiben die Gutachter dann auch , nach § 109 werden die Gutachter eingeschüchert . Eigentlich dürften die Gerichte nach § 109 , die Namen des Gutachters erst gar nicht wissen . Grüsse