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Krankengeld - Aussteuerungsbescheide überprüfen (lassen) !

Machts Sinn

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

wie das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 21.06.2011, B 1 KR 15/10 R, https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=144670&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= zeigt, können Krankenkassen mit ihren Aussteuerungsbescheiden weit ab von Recht und Gesetz liegen.

Das hat das BSG nach 5-jährigen Streitigkeiten bestätigt, nachdem die Krankenkasse auch zuvor sowohl beim Sozialgericht wie auch in der zweiten Instanz vor dem Landessozialgericht unterlegen war, dieses Ergebnis aber nicht wahr haben wollte.

Jetzt ist klar: innerhalb von 3 Jahren kann Krankengeld nicht nur für 78 Wochen bezogen werden. Stattdessen ist der Krankengeldbezug innerhalb von 3 Jahren sogar für fast 156 Wochen denkbar. (Jeweils abzüglich Entgeltfortzahlung ... ).

Die finanziallen Auswirkungen der unzutreffenden Rechtsauffassung der Krankenkasse können also enorm sein. Deswegen sollten Aussteuerungsbescheide unbedingt kritisch geprüft werden.

Falls die Bescheide keine zutreffende Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Hinweis auf den möglichen Widerspruch enthalten, ist der Widerspruch innerhalb eines Jahres seit Zugang möglich, also zurück bis zu Bescheiden seit März 2011.

Und wer meint, dass der Widerspruch nicht mehr zulässig ist, mit seinem Aussteuerungsbescheid das Recht aber unrichtig angewandt oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen worden ist und deshalb Krankengeld zu Unrecht nicht erbracht und evtl. sogar noch Krankenversicherungsbeiträge zu Unrecht erhoben wurden, kann die Überprüfung beantragen. Die Korrektur könnte sich finanziell rückwirkend für vier Jahre (ab Anfang 2008) auswirken.

Wer seinen Aussteuerungsbescheid näher unter die Lupe nimmt oder nehmen lässt, kann die sich aus dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23.11.2011, L 9 KR 563/07, https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=149207&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= ergebenden Überlegungen gleich mit einbeziehen. Dazu wird auf diesen Thread verwiesen http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=23717


Gruß!
Machts Sinn
 
Hallöchen

Es ist zwar Verletztengeld doch ich bekomm es nun genau schon 5 Jahre und 4 Monate lang!

BG wollte es erst gar nicht Zahlen!

Ich hätte angeblich fristlos Gekündigt bevor ich AU geschrieben wurde!

War einer bodenlose Lüge!

Daraufhin Einstweiligen Rechtschutz beantragt was vom SG abgelehnt wurde.

Entscheidung des SG vom LSG aufgehoben und nun bekomm ich es schon diese irre lange Zeit da bisher das SG nicht gewillt war endlich eine Verfahren anzusetzen.

Soviel zu der immer wieder Behaupteten 78 Wochen Regel!

Grüssle

Der Charly
 
innerhalb von 3 Jahren - 156 Wochen denkbar

Hallo,

auch beim Krankengeld besteht die Möglichkeit unter Umständen sogar noch länger, dass liegt im Verantwortungsbereich der Krankenkassen :D
 
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