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Kostenerstattung von Attesten?

John Rambo

Neues Mitglied
Hallo, ich habe mal eine Frage bezüglich Kostenerstattung von Attesten. Ich wurde vom Auto angefahren und dabei schwer verletzt.

Die Versicherung will mich nun per Gesamtabfindung „loswerden“ Meine Ärzte haben mir eine Reihe möglicher Spätfolgen der Verletzungen genannt die mich nicht sonderlich motivieren mich voll abfinden zu lassen.

Allerdings haben mich die Ärzte nur mündlich über mögliche Spätschäden aufgeklärt. Schriftlich habe ich nichts. Mein Orthopäde hatte mir angeboten dass er sich 30 Minuten Zeit nimmt um aufzuschreiben welche möglichen Spätschäden/Risiken es gibt. Er will aber eine Kostenübernahmeerklärung also ich müsste das Privat bezahlen. Kennt ihr euch damit aus ob mir die Haftpflichtversicherung dann die Kosten dieses Attestes ersetzen muss? Ich bin Arbeitslos und schwimme nicht gerade in Geld… Danke und schönes Wochenende
 
Wer übernimmt Attest-Kosten

Hallo John Rambo,

Du kannst ja mal bei UPD (Unabhängige Patientenberatung Deutschland) nachfragen:

Telefonische Beratung Deutsch: 0800 011 77 22 (gebührenfrei aus allen Netzen)
Montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Die Möglichkeit zur schriftlichen Online-Beratung gibt es auch (siehe Homepage der UPD), den Text hast Du ja hier schon formuliert.

Das Ergebnis würde mich auch interessieren.

Falls Du anfragst, laß Dir bitte auch die gesetzliche Grundlage von UPD nennen (Paragraphen oder Urteile zum Thema).

VG, Isar
 
Zuletzt bearbeitet:
Grüß Dich John Rambo!

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Natürlich muss das die Vericsherung zahlen, weil es sich um eine Folge des Unfalles handelt.

02
VORSICHT, DU BEGIBST DICH IN GROSSE GEFAHR

Abfindungen sind gefährlich. Bitte beschreibe ein wenig, was eigentlich abgefunden werden soll! Wie ist das alles kalkuliert?

Gerne wird der Versicherer auf Deinen Wunsch eingehen. Er wird vorschlagen:

(a)
3,5 - 4,5 % Abzinsung


(Abzinsung berücksichtigt, dass Du das Geld im Lauf von Jahren allmählich verbrauchst. Was Du heute nicht brauchst, kannst Du anlagen, da gibt's Zinsen dafür. Damit Du nicht zuviel bekommst, bekommst Du weniger Kapital, gerade so viel, dass es zusammen mit den Zinserträgen gerade ausreicht. Das nennt man Abzinsung)

Wenn Du im Ergebnis 3,5 % Zins haben willst: Denn von den Zinsen, die man Dir in der Bank nennt, geht die Zinsabschlagsteuer (= 25 % des Zinsertrages) weg. Um 3,5 % zu bekommen, brauchst Du 4,67 %. Sowas gibt's. Willst Du auf die Sicherheit griechischer oder cypriotischer Staatsanleihen setzen?

(b)
Fiktive Lohnentwicklung - "nicht doch!". Nun: mancher denkt: Die paar Prozent. Aber das stimmt nicht. Schon in wenigen Jahren ist die 10-%-Grenze überschritten.

(c)
Das Risiko der Geldanlage hast dann Du, nicht der Versicherer. Wer Risiken übernimmt, bekommt dafür Prämie, das sollte eigentlich einem Versicherer einleuchten. Wetten, dass es ihm bei den Gesprächen nicht einleuchtet?

(d)
Ich habe schon x-mal Vorschläge von Versicherungen bekommen, die wollten den Netto-Verdienstentgang kapitalisieren und dann abzinsen, und das war's.

(da)
In einem Vorschlag: 450.000,00 Euro. Gericht dazu: "Das ist doch ganz ansehnlich, das sollten Sie sich überlegen!". Reaktion: "Sind neuerdings die Finanzämter abgeschafft? Wenn das bezahlt wird, muss es versteuert werden: Da sind dann weit über 100.000 Euro weg!"
Wie seriös das Angebot war, sah man kurz danach. Der Versicherer erhöhte es um knapp 300.000 Euro.

(db)
Auch das reichte nicht aus. Der Versicherer wollte den Verdienstentgang bis zum 67. Lebensjahr zahlen und sagte: "Ab da ist der Geschädigte in Rente. Die Ansprüche auf Erstattung entgangener Rentenversicherungsbeiträge sind schon am Unfalltag auf den Rentenversicherer übergegangen, das geht Sie nichts an (§ 116 SGB X)".

Nun, das stimmt OFT. Aber nicht immer! Der Verunglückte war im Augenblick des Unfalles gar nicht Arbeitnehmer, sondern Student. Da gilt der § 116 SGB X nicht. Folge? Hätten wir nicht aufgepasst, hätte der Mann jetzt keine Altersvorsorge.

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Vor Jahren habe ich einmal im Forum das zusammengefasst, mit den Worten: "Ich sags ja: Kapitalisierung: Gefährlich wie die Klapperschlange!"

Es gab damals viel zu lachen über meine Wortwahl. Aber auch einige Privatnachrichten an mich, wie man wieder aus der Falle rauskommt, und das waren traurige Nachrichten, das kann ich Dir sagen.

ISLÄNDER
 
Isländer

Hallo Isländer,

Ich hatte schon gehofft dass Du dich meldest da Du ja vom Fach bist.

ich habe bereits als ich noch in der Reha war in diesem Forum immer mal etwas mitgelesen daher
weis ich dass man nicht leichtfertig eine Abfindungserklärung unterschreiben und dabei an das schnelle Geld denken sollte.
An dieser Stelle ein Lob für dich und das Forum.

Ich hatte unter anderem eine Tibiakopfimpressionfraktur und mir ist ein Schneidezahn abgebrochen worden der dann überkront werden musste.

Als ich den Unfall hatte war ich berufstätig. Verdienstausfall und Haushaltsführungschaden hat die Versicherung bereits gezahlt. Da waren die recht kooperativ muss ich sagen .

Laut meinem Zahnarzt hält die Zahnkrone ca. 4 Jahre und es kann aufgrund der Zahnverletzung noch in einigen Jahren zum Verlust des Zahnes kommen. Beim Knie wird es laut meinen Ärzten voraussichtlich zu einem erhöhten verschleiß kommen was zu einer Arthrose führen kann. Außerdem ist da noch eine Titanplatte im Knie. Es kann da zu Entzündungen kommen oder zu einer Beschädigung der Titanplatte falls ich mal hinfalle und dann müsste die entfernt werden. Wenn es dabei zu Komplikationen kommt kann das laut meinem Artz mit einem künstlichen Kniegelenk enden. Mein Arzt meinte auch das sich die Versicherung in dem Fall auch nicht mit Altersbedingtem Verschleiß raus reden kann da die Platte vor dem Unfall ja nicht im Knie war.

Ich hatte für meinen Anwalt eine Liste mit allen mir bekannten Zukunftsrisiken erstellt um ihm zu verdeutlichen dass eine Abfindungserklärung in meinem Fall Problematisch ist. Er argumentiert aber immer damit dass es in einigen Jahren keinen Arzt mehr geben wird der mir bestätigt dass eine Arthrose unfallbedingt ist und das ich eine Abfindungserklärung unterschreiben soll weil die Versicherung die Akte schließen will. (Ist mir egal was die Versicherung will) Ich hatte dem Anwalt dann schriftlich mitgeteilt dass ich keine abschließende Lösung wünsche und er keinen Vergleich ohne meine ausdrückliche Zustimmung abschließen soll.

Der Anwalt hat dann das Schmerzensgeld mit mindestens 35000 Euro ermittelt und eine entsprechende Forderung gestellt. Es gab jetzt ein Regulierungsgespräch und dabei kam dann eine Angebot über 25000 Euro raus. Allerdings als eine Gesamtabfindung. Also wenn ich das unterschreibe kann ich nie mehr Forderungen bei der Versicherung stellen das wäre dann endgültig abgeschlossen für die. Laut meinem Anwalt sieht man bei der Versicherung ein angemessenen Schmerzensgel bei 20000 Euro. Und für 25000 Euro wollen die die Sache vom Tisch haben. Wenn alle 4 Jahre eine neue Krone fällig ist dann wären das wenn man eine Statistische Lebenserwartung zugrundelegt alleine dafür schon ca. 4000 Euro fällig.

Wie man nun auf 25000 Euro kommt weiß ich nicht. Eigentlich müsste es ja eine „Personenschadensermittlung“ geben um die Angemessenheit des Angebotes einschätzen zu können. Mein Anwalt hält es offenbar für eine gute Idee das Angebot anzunehmen. Er Argumentiert der Unfall ist ja schon einige Jahre her und es wäre unwahrscheinlich das da noch Folgeschäden kommen. Ich habe das mal meinem Orthopäden erzählt. Der fand das ganz amüsant und meinte „passieren kann immer was“ Und wie die zu erwartenden Kosten neuer Zahnkronen im Abfindungsangebot berücksichtigt wurden steht auch nirgendwo etwas.

Der Anwalt hatte jedenfalls schon durchblicken lassen das er auf dem vollen Streitwert also 35000 Euro abschließen wird. Im Grunde kann ich dann ja auch verlangen das er die dann auch mal durchsetzen soll. Mittlerweile lässt mich das Schmerzensgeld relativ kalt. Aber ich habe wenig Lust in der Abfindungs- Falle zu landen. Wenn es mit dem Knie nämlich schlecht läuft ärger ich mich später. Dem Anwalt kann das dann egal sein und der Versicherung erst recht.
 
Grüß Dich John Rambo!


01
Zuerst ein wenig Medizin: Das Knie ist noch nicht darauf umgestellt, dass der Mensch seit 2 Mio. Jahren (erdgeschichtlich als: Neuerdings) auf zwei Hinterfüßen läuft. Die Konstruktion ist zu schwach! Dazu kommt: In Urzeithöhlenhaltung wurde der Mensch so ungefähr 40, 45 Jahre alt. Dann war der Säbelzahntiger schneller. Heute soll diese Konstruktion das doppelt so lange halten. Das bedeutet: Das Kniegelenk hat keine konstruktiven Reserven. Das ist die linke Seite.

Die rechte Seite: Die Kompressionsfraktur führt dazu, dass der ein Teil der Gelenkfläche Deines Schienbeins gar nicht mehr Kraft vom Oberschenkel aufnimmt. Das die ganze Bewegung läuft jetzt auf einem Teil Deiner Gelenkoberflächen ab, der andere Teil hängt in der Luft und schaut zu!

Übel, übel: Denn der jetzt doppelt belastete Teil, der noch arbeitet, der hält nicht lange durch. Das ist die Gefahr. Und dann-? Es gibt künstliche Kniegelenke. Anders als künstliche Hüftgelenk

02
Du schreibst Deine RA ein Einschreiben (wichtig für den entschiedenden Zugangsnachweis), die paar Eiro für den Rückschein lohnen sich:

(a) Keine Abfindung. Kommt nicht in Frage.
(b) Er soll dafür sorgen, dass nichts verjährt.

Da ärgert er sich. Denn ihm geht damit die Einigungsgebühr durch die Lappen, das ist schon blöd. Da muss man aber knallhart sagen: Das ist sein Problem, und Deines ist es nicht.

03
Die Sorge, dass es in eingigen Jahren keinen Arzt geben wird, der die dann ausbrechende Arthrose als "unfallbedingt" sieht, die habe ich nicht. Denn man kann sehr wohl sichtbar machen, wo genau der Knorpel durchgewetzt ist. Man kann auch sehr gut ermitteln, wo das Kniegelenk trägt und wo die Bauteile in der Luft hängen, wenn man dann sieht, dasss das unverletzte Knie keine Probleme macht: Also, da bin ich recht guten Mutes. Und: Solche Vorgänge wandern seit 1978 über meinen Tisch, seit 1992 spezialisiert. Vor diesem Hintergrund habe ich da wenig Sorgen.

04
Sieh zu, dass Dein Knie in Bewegung bleibt, aber wenig belastet wird: Schwimmen, Radfahren und Reiten täten Dir gut.


ISLÄNDER
 
Isländer

Danke für die Tipps Isländer.

Ja schon seltsam dass man im Umgang mit Anwälten manchmal den Eindruck hat man hat es mit der Gegenseite zu tun. Allerdings finde ich „Perspektivenübernahme“ auch ganz hilfreich. Ich würde auch nicht die Hand dafür ins Feuer legen dass ich als Anwalt davor gefeilt wäre meine Mandanten für Abfindungserklärungen zu begeistern.

Die Motivation (schneller Abschluss + Einigungsgebühr ist halt hoch) Der Fehler liegt scheinbar im System.

Der Tipp mit Bewegung des Knies ist gut. Leider kann ich aufgrund der Verletzung nicht mehr Fahrradfahren. Da bleibt eigentlich nur noch schwimmen. Ich erlebe auch das sich mein Knie nach dem Schwimmen besser anfühlt und ich weniger Beschwerden habe. Ich habe das Schwimmen bisher immer selber bezahlt. Ich habe jetzt allerdings den „Mehrbedarf“ entdeckt.

Ich hatte meinen Anwalt gefragt ob mir die Versicherung nicht das Schwimmen sponsern kann als Mehrbedarf. Der Anwalt war der Meinung dass sollte kein Problem darstellen und ich soll vom Arzt ein Attest besorgen das Schwimmen erforderlich ist. Ich dachte ich „diktiere“ dem Arzt mal die Formulierung „Schwimmen ist zur Linderung unfallbedingter Beschwerden erforderlich und dann noch die Angabe wie oft im Monat. Denkst Du so könnte man das Formulieren?

Gruß John Rambo
 
Grüß Dich, John Rambo!

01
Das könnte so funktionieren mit der ärztlichen Bescheinigung. Der Verischerer wird vielleicht sagen: "Das gehört zur privaten Lebensgestaltung - wir können nicht sehen, dass der John Rambo nicht sowieso geschwommen wäre. Das tun viele".

02
Dagegen hilft nur, die eigene Lebensumgebung zur Zeugenschaft aufzurufen, man lasse sich bescheinigen, dass Du zwar schwimmen kannst, man hätte Dich aber, was Deine Hobbies betrifft, zwar öfters im Bar-Saloon "Zur wilden Lilly" und beim Harley-Treffen wahrgenommen, aber dass Du ein großer Schwimmbeckenbewohner gewesen seiest, das nicht, erst seit kurzem würdest Du immer wieder nach Chlor riechen, so dass die Katze auch schon die Nase gerümpft habe. (Das ist jetzt ein wenig ins Humorige gezogen, aber Du wirst schon wissen, was ich meine).

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Was die RA-Gebühren betrifft: Ich verstehe aus betriebswirtschaftlichen Gründen, dass der RA den Fall vom Tisch haben will. Er beginnt, langsam in die roten Zahlen zu rutschen. Aber er war ja nicht verpflichtet, den Fall zu übernehmen.

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Die Unsicherheit mit dem Schmerzensgeld hat seinen Grund darin, dass das Gesetz nicht für jede Einzelfall vorschreiben kann, viele das Schmerzensgeld ausmacht. So steht im Gesetz nur, dass es angemessen sein müsse. Und was das heißt, da läßt sich trefflich streiten.

ISLÄNDER
 
Isländer

Danke für den Tipp.
Ich war vor dem Unfall tatsächlich nur recht selten schwimmen.
Ich habe eine 20 er Karte für das örtliche Schwimmbad. Die Wird mit Stempel entwertet. Der erste Stempel ist von 2005 und dann gibt es Jahre keine Stempel mehr und es sind immer noch 2 Eintritte offen.

Ich denke wenn man es in 12 Jahren nicht schafft e eine 20 er Karte zu verbrauchen kann man damit argumentieren das Schwimmen vor dem Unfall sicher nicht zu Freizeitaktivitäten Zählte die man sich nun von der Versichertengemeinschaft sponsern lassen will.

Tibiakopffrakturen sind wohl tatsächlich problematisch. Ich habe eine recht schwere mit Spaltbildung. Zum Glück haben die Ärzte bei der OP da offenbar das Optimum raus geholt und es ist noch keine Arthose erkennbar. Allerdings habe ich eine Studie gelesen und da hatten nach 4 Jahren 35 % der Personen die genau den Bruch Typ hatten wie ich bereits Arthose.

Ich denke daran kann man sehen das die Verletzung problematisch ist hinsichtlich Langzeitfolgen. Allerdings tritt wie ich der Studie entnommen habe die Arthose in der Regel erst nach einigen Jahren auf und die Versicherungen haben da sicher ihre Erfahrungen und versuchen sich vorher per Abfindung „aus dem Staub zu machen“ bevor das unerfahrene Unfallopfer merkt das eine Arthrose sehr unerfreulich ist.

Wenn Spätfolgen unwahrscheinlich wären hätte ich kein Problem mit einer Abfindung. Aber sind sie ja offenbar nicht.
 
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